hermannk
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Liebe Vermieter,
ich bin mit zwei Stromzählern (beide für Allgemeinstrom) in der Grundversorgung bei der Rheinenergie. Die Mehrfamilienhäuser stehen in Köln. Da die Preise in der Grundversorgung sehr hoch sind, habe ich vor drei Wochen einen Anbieterwechsel zu einem anderen Versorger durchgeführt. Rheinenergie hat den Wechsel nun 4 oder 5 Mal in Folge abgeleht. Eine Rücksprache bei Rheinenenergie ergab, dass laut Rheinenenergie ein Allgemeinstromzähler in der Grundversorgung bleiben müsse. Weder der Netzbetreiber, die Rheinische Netzgesellschaft, noch der neue Anbieter haben davon jemals etwas von einer solchen Klausel gehört. Weiß jemand dazu mehr, wie dies in NRW gehandhabt wird? Bzw. wenn Rheinenenergie willkürlich handeln sollte, was ich dagegen machen kann.
Vielen Dank und viele Grüße
ich bin mit zwei Stromzählern (beide für Allgemeinstrom) in der Grundversorgung bei der Rheinenergie. Die Mehrfamilienhäuser stehen in Köln. Da die Preise in der Grundversorgung sehr hoch sind, habe ich vor drei Wochen einen Anbieterwechsel zu einem anderen Versorger durchgeführt. Rheinenergie hat den Wechsel nun 4 oder 5 Mal in Folge abgeleht. Eine Rücksprache bei Rheinenenergie ergab, dass laut Rheinenenergie ein Allgemeinstromzähler in der Grundversorgung bleiben müsse. Weder der Netzbetreiber, die Rheinische Netzgesellschaft, noch der neue Anbieter haben davon jemals etwas von einer solchen Klausel gehört. Weiß jemand dazu mehr, wie dies in NRW gehandhabt wird? Bzw. wenn Rheinenenergie willkürlich handeln sollte, was ich dagegen machen kann.
Vielen Dank und viele Grüße