Volker58
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Hallo alle zusammen,
ich hab da mal eine Frage an die Fachleute.
Wir haben vor ein paar Jahren eine ETW gekauft und erst im Nachhinein festgestellt, dass 8 von 13 Einheiten ein und dem selben Eigentümer gehören.
Dieser hat in der Vergangenheit mit seinen Stimmen auch alle unsere Anträge bez. Renovierung usw. abgelehnt.
Nun bin ich der Ansicht dass dies nicht rechtens ist, sondern nach WEG jeder Eigentümer nur eine Stimme hat.
In der Teilungserklärung steht hier zu lediglich:
Das Verhältnis der Wohnungs- Teileigentümer untereinander bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 10 – 29 WEG, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist (was in der Teilungserklärung auch nicht erfolgte).
Ich bitte um euren Rat.
ich hab da mal eine Frage an die Fachleute.
Wir haben vor ein paar Jahren eine ETW gekauft und erst im Nachhinein festgestellt, dass 8 von 13 Einheiten ein und dem selben Eigentümer gehören.
Dieser hat in der Vergangenheit mit seinen Stimmen auch alle unsere Anträge bez. Renovierung usw. abgelehnt.
Nun bin ich der Ansicht dass dies nicht rechtens ist, sondern nach WEG jeder Eigentümer nur eine Stimme hat.
In der Teilungserklärung steht hier zu lediglich:
Das Verhältnis der Wohnungs- Teileigentümer untereinander bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 10 – 29 WEG, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist (was in der Teilungserklärung auch nicht erfolgte).
Ich bitte um euren Rat.