wolle
so manchem Mieter wird es dieser Tage zu kalt und er fährt zum Urlaub in den Süden. Und so mancher Mieter hat bei seiner Rückkehr in seine Wohnung dieselbe schon als „Eispalast“ vorgefunden. Dann nämlich, wenn in der Zwischenzeit durch Frost ein Wasserrohr geplatzt und das ausgetretene Wasser gefroren ist. Der Schaden in solchen Fällen ist immens, der Ärger zumeist auch. Tröstlich für Sie als Vermieter: Lässt der Mieter während seiner Abwesenheit die angemietete Wohnung zu sehr auskühlen und entsteht dadurch ein Frostschaden, muss er hierfür haften (so auch OLG Düsseldorf, Az 11 O 191/98). Dennoch sollten Sie als Vermieter vorbeugen. Weisen Sie Ihren Mieter bei Gelegenheit darauf hin, dass er bei längerer Abwesenheit die Frostschutzfunktion an den Heizkörpern einzustellen hat. Denn einen solchen „Eispalast“ wünscht sich ja nun wirklich niemand.