gildo
Neuer Benutzer
- Dabei seit
- 02.02.2007
- Beiträge
- 1
- Zustimmungen
- 0
Hallo Forenuser
Wir hatten am 4.11 2006 eine Ausserordentliche Eigentuemerversammlung die Ungereimtheiten des Hausverwalters zum Thema hatte.
Zum Protokollfuehrer wurde ein Eigentuemer (also nicht die Hausverwaltung) bestellt.
Der Verwalter hat am 27 November einen Einspruch gegen das Protokoll angekuendigt. Dieser Einspruch hat er am 29 Januar 2007 erstmals verteilt. Erstaunlicher weise ist der verteilte Einspruch mit dem 29 November 2006 datiert und unterzeichnet, (wohl damit der Einspruch noch in der 4 Wochenfrist erfolgte). Nochmals er hat ihn aber erst Ende Januar 2007 verteilt.
Wie ist dieses Vorgehen zu bewerten (laeuft so etwas nicht unter arglistige Taeuschung oder Dokumenten-Urkundenfaelschung)und was fuer rechtliche Moeglichkeiten hat man dagegen vorzugehen.
Danke fuer euere Infos
Wir hatten am 4.11 2006 eine Ausserordentliche Eigentuemerversammlung die Ungereimtheiten des Hausverwalters zum Thema hatte.
Zum Protokollfuehrer wurde ein Eigentuemer (also nicht die Hausverwaltung) bestellt.
Der Verwalter hat am 27 November einen Einspruch gegen das Protokoll angekuendigt. Dieser Einspruch hat er am 29 Januar 2007 erstmals verteilt. Erstaunlicher weise ist der verteilte Einspruch mit dem 29 November 2006 datiert und unterzeichnet, (wohl damit der Einspruch noch in der 4 Wochenfrist erfolgte). Nochmals er hat ihn aber erst Ende Januar 2007 verteilt.
Wie ist dieses Vorgehen zu bewerten (laeuft so etwas nicht unter arglistige Taeuschung oder Dokumenten-Urkundenfaelschung)und was fuer rechtliche Moeglichkeiten hat man dagegen vorzugehen.
Danke fuer euere Infos