rücktritt aus mietvertrag

Diskutiere rücktritt aus mietvertrag im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen! Nehmen wir einmal folgendes an: Mieter A ist noch bis zum 31.07.06 bei einer großen Firma beschäftigt, danach wird er arbeitslos...
  • rücktritt aus mietvertrag Beitrag #1

ben

Hallo zusammen!

Nehmen wir einmal folgendes an:

Mieter A ist noch bis zum 31.07.06 bei einer großen Firma beschäftigt, danach wird er arbeitslos sein.
Mieter A braucht zeitnah eine neue Wohnung.
Mieter A hat mehrfach festgestellt, dass es nicht gut ankommt zuzugeben, dass man bald arbeitslos sein wird.
Vermieter B bietet Wohnung über Makler C an.
A besichtigt die Wohnung, ist damit zufrieden und will so schnell wie möglich den Mietvertrag unterschreiben.
Die Miete würde vom Arbeitsamt übernommen werden, A hat diesen Umstand aber verschwiegen, da er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch beschäftigt war und ist.
Makler C verlangt Provision, die A aus eigener Tasche zahlen muss. Vermieter B lässt in den Vertrag aufnehmen, dass die Wände beim Auszug fachmännisch gestrichen werden müssen, was sich auf ca. 550 € belaufen wird, da A Raucher ist und die Wände laut B stark darunter leiden würden. Mieter A nimmt dies alles in Kauf, um endlich eine neue Wohnung zu haben.
=> Mieter A unterschreibt den Vertrag, der eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren hat, ausser es findet sich ein Nachmieter. Das Mietverhältnis tritt mit dem 1.8.06 in Kraft.
Einen Tag nach Vertragsabschluss (heute) entdeckt A im Internet eine bessere Wohnung, bei der keine Provision fällig ist und die im Gegensatz zu der anderen Wohnung auch noch ab sofort frei ist.
=> Mieter A will aus dem ersten Vertrag wieder heraus!

Jetzt habe ich im Internet schon gelesen, dass es keine Rücktrittsfrist gibt, also der Vertrag nicht für ungültig erklärt werden kann, egal wie schnell der Einspruch kommt. Meine Frage: Lässt sich über die Tatsache, dass A bei Mietantritt entgegen der Selbstauskunft keine Festanstellung mehr hat, ein Ausweg finden? Oder würde das A noch mehr Schwierigkeiten bereiten? A hat bis jetzt noch keinen Cent gezahlt, weder Provision noch Kaution. Gibt es irgendeine Möglichkeit für A, aus dieser Sache herauszukommen, ohne sich gleich richtig strafbar zu machen? Wäre (natürlich nachdem A sein Anliegen auf normalem Wege vorgetragen hat, aber kein Glück hatte) es in irgendeiner Weise ratsam, kein Geld zu zahlen? Oder gibt es noch andere Lösungsmöglichkeiten?

A hat bis jetzt noch keinerlei Schritte unternommen, ausser mit dem Vermieter der besseren Wohnung Kontakt aufzunehmen. Folglich sind alle Fragen hypothetisch und werden im Vorfeld gestellt, um im Falle des Falles ein bisschen Ahnung zu haben. Danke im Voraus!

mfg, ben
 
  • rücktritt aus mietvertrag Beitrag #2

Capo

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Unterschrieben ist unterschrieben. Ein Rücktritt ist nicht möglich. 3 Monate Kü Frist.

Aber es gibt vielleicht auch nette Vermieter, die dich aus dem Vertrag lassen. Die Prov ist jedoch weg, da ein Vertrag zustande kam.
 
  • rücktritt aus mietvertrag Beitrag #3

ben

ja darauf hoffe ich äh ich meine dieser A ja eigentlich auch... hm und das mit der provision gilt auch wenn der vertrag im extremfall einen ganzen tag lang bestand hatte??? was ist mit der selbstauskunft, geht das schon in richtung arglistige täuschung??? was hat A bei einem weniger netten b und daraus folgend dann auch weniger freundlichen versuchen für B als mieter unattraktiv zu werden (sprich: kein geld für keine wohnung) zu befürchten???
 
  • rücktritt aus mietvertrag Beitrag #4

Capo

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Für die Provision ist es unerheblich, wie lange der Vertrag besteht. Hauptsache es gibt einen Vertrag, denn dazu hat sich der Makler verpflichtet: Den Abschluss eines Mietvertrages zu vermitteln.

Deine Selbstauskunft war zum Zeitpunkt der Bekanntgabe ja richtig, also kein Prob. Allein das Gerücht, arbeitslos sein zu können, muss nicht in die Auskunft.

Dem Vermieter ist es eigentlich egal wer drin ist. Zahlungsunfähig kann auch ein netter mieter werden und manch zahlungskräftiger Mieter zahlt trotzdem nicht.
 
  • rücktritt aus mietvertrag Beitrag #5

Insolvenzprofi

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Die provsion ist fällig, schließlich hat der makler eine menge für dich gearbeit....

du kannst versuchen eine aufhebungsvereinbarung herbeizuführen... ansonsten kündigen
 
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