Rücktritt des Verwaltungsbeiratsvorsitzenden

Diskutiere Rücktritt des Verwaltungsbeiratsvorsitzenden im Verwaltungsbeirat Forum im Bereich Wohnungseigentum; Liebe Expertinnen, was geschieht bei folgendem fiktiven Szenario? Ein Verwaltungsbeirat einer WEG besteht aus 4 Personen. Da es zu großen...
  • Rücktritt des Verwaltungsbeiratsvorsitzenden Beitrag #1

jebeh

Neuer Benutzer
Dabei seit
05.11.2017
Beiträge
11
Zustimmungen
1
Liebe Expertinnen,

was geschieht bei folgendem fiktiven Szenario?

Ein Verwaltungsbeirat einer WEG besteht aus 4 Personen.

Da es zu großen Differenzen innerhalb des Beirates kommt und der Vorsitzende das Gefühl hat, dass der Beirat nicht mehr die WEG, sondern vielmehr die Interessen eines einzelnen Beiratsmitgliedes vertritt, will er „hinwerfen“.
Dass dies nicht zur „Unzeit“ funktioniert, hat er zur Kenntnis genommen,
offen bleibt jedoch die Frage, wie es mit den übrigen drei Beiräten weitergeht, wer tritt an die Stelle des Vorsitzenden, können das die drei verbleibenden Mitglieder selbst festlegen oder wie wären hier die Abläufe?
 
  • Rücktritt des Verwaltungsbeiratsvorsitzenden Beitrag #2
immobiliensammler

immobiliensammler

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
17.09.2015
Beiträge
9.212
Zustimmungen
4.781
Ort
bei Nürnberg
Der Verwaltungsbeirat kann selbst einen Vorsitzenden bestimmen, dieser wird ja auch in der ETV nicht gewählt, gewählt wird nur der Verwaltungsbeirat. Der Verwaltungsbeirat sollte einen neuen Vorsitzenden bestimmen und dies dem Verwalter mitteilen.
 
  • Rücktritt des Verwaltungsbeiratsvorsitzenden Beitrag #3

Happytool

Gesperrt
Dabei seit
07.07.2022
Beiträge
124
Zustimmungen
20
Hat der Verwaltungsbeirat mehrere Mitglieder, ist ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen.
§29 WEG

Wer das genau bestimmt , dazu schweigt das WEG.
Ganz sicher, durch Beschluss der Eigentümer in der Versammlung.
Vermutlich auch? durch Beschluss unter den Beiräten selber, würde ich mal annehmen.
 
  • Rücktritt des Verwaltungsbeiratsvorsitzenden Beitrag #4
Fremdling

Fremdling

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
14.08.2012
Beiträge
1.581
Zustimmungen
805
offen bleibt jedoch die Frage, wie es mit den übrigen drei Beiräten weitergeht, wer tritt an die Stelle des Vorsitzenden, können das die drei verbleibenden Mitglieder selbst festlegen oder wie wären hier die Abläufe?
Hallo @jebeh!

Wenn ein Beiratsmitglied aus dem Gremium ausfällt, handeln die verbliebenen Beiratsmitglieder bis zur Ergänzungswahl (z.B. in nächster Versammlung) für das ausgefallene Mitglied weiter in ihren Funktionen innerhalb des Beiratsgremiums. Ggf. sind verteilte Aufgaben neu zu verteilen; zumindest die bisherigen Funktionen des Vorsitzenden gilt es zu regeln. Sofern der Vorsitzende Beiratsakten angelegt hat oder z.B. eine Bar-Kasse für Kleinst-Investitionen verwaltete, sind diese Dokumente, Werte, etc. an die verbleibenden Kollegen zu übergeben.

Egal ob der Vorsitzende im Rahmen der Bestellung von der Versammlung oder nach der Versammlung intern im Beiratsgremium bestimmt wurde, können ihn nun die drei verbliebenen Mitglieder aus ihrer Runde ebenso bestimmen, wie sie eine Vertretungsregelung für den neuen Vorsitzenden festlegen können. Ob das "pragmatisch" über die Bühne geht oder ganz formell durch Einberufung einer Beiratsrunde durch den bisherigen Vertreter des Vorsitzenden und diesbezüglicher Abstimmung (ggf. gar in Anlehnung an die Spielregeln des WEG für Versammlungen und Stimmrechte) dürfte den drei verbliebenen Beiräten überlassen bleiben.

Eine Mitteilung der Änderung im Beiratsgremium an die Verwaltung der GdWE sollte selbstverständlich sein, damit die Zusammenarbeit bei den jeweiligen Aufgaben unverändert funktioniert. M.E. wäre es angebracht, dass auch alle Eigentümer von den Änderungen unterrichtet würden, damit das reibungslose Zusammenwirken von Gemeinschaft und Beirat unverändert möglich bleibt.

Vielleicht sollte noch bedacht werden, dass das ausscheidende Mitglied vom Zeitpunkt seines Rücktritts vom Amt an kein Recht mehr auf Informationen aus dem Gremium hat. Dieses erhält umso mehr Bedeutung, als ja ein massiver Vorwurf gegen ein Beiratsmitglied im Raum steht und für das Ausscheiden verantwortlich gemacht wird.
 
Thema:

Rücktritt des Verwaltungsbeiratsvorsitzenden

Rücktritt des Verwaltungsbeiratsvorsitzenden - Ähnliche Themen

WEG-Verwaltungsbeirat seine Rechte u. Pflichten: Ist meine Interpretation „Verwaltungsbeirat“ ein Lapsus? Oder habt ihr andere Recherchen, Informationen/Rechtsgrundlagen zum Thema Beirat? Achtung...
Eigentumsverwalter - Wohnungseigentumsgesetz: Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetzgesetz - WEG) vom 15. März 1951, in der im Bundesgesetzblatt Teil...
Oben