simalexa
Hallo zusammen.
Schon öfter habe ich nun gelesen, dass man bei vorher angezeigten Mängeln die Miete mindern kann. Nun hab ich aber auch schon gelesen, dass bei Beseitigung des Mangels die einbehaltene Miete nachbezahlt werden muss. Ist das so richtig? Wenn ich z. B. zugige Fenster habe und die Miete mindere, der Mangel danach beseitigt wurde, muss ich dann hier die einbehaltene Miete nachzahlen? Oder bei Baulärm vom Nachbargrundstück. Muss die einbehaltene Miete nach den Bauarbeiten wieder zurück bezahlt werden?
Hat hier evtl. jmd. Erfahrungen?
Danke
Schon öfter habe ich nun gelesen, dass man bei vorher angezeigten Mängeln die Miete mindern kann. Nun hab ich aber auch schon gelesen, dass bei Beseitigung des Mangels die einbehaltene Miete nachbezahlt werden muss. Ist das so richtig? Wenn ich z. B. zugige Fenster habe und die Miete mindere, der Mangel danach beseitigt wurde, muss ich dann hier die einbehaltene Miete nachzahlen? Oder bei Baulärm vom Nachbargrundstück. Muss die einbehaltene Miete nach den Bauarbeiten wieder zurück bezahlt werden?
Hat hier evtl. jmd. Erfahrungen?
Danke