Rückzahlung Mietminderung

Diskutiere Rückzahlung Mietminderung im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen. Schon öfter habe ich nun gelesen, dass man bei vorher angezeigten Mängeln die Miete mindern kann. Nun hab ich aber auch schon...
  • Rückzahlung Mietminderung Beitrag #1

simalexa

Hallo zusammen.
Schon öfter habe ich nun gelesen, dass man bei vorher angezeigten Mängeln die Miete mindern kann. Nun hab ich aber auch schon gelesen, dass bei Beseitigung des Mangels die einbehaltene Miete nachbezahlt werden muss. Ist das so richtig? Wenn ich z. B. zugige Fenster habe und die Miete mindere, der Mangel danach beseitigt wurde, muss ich dann hier die einbehaltene Miete nachzahlen? Oder bei Baulärm vom Nachbargrundstück. Muss die einbehaltene Miete nach den Bauarbeiten wieder zurück bezahlt werden?
Hat hier evtl. jmd. Erfahrungen?
Danke
 
  • Rückzahlung Mietminderung Beitrag #2

Maja

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Also wenn du die Miete rechtens Minderst dann kann der Vermieter da auch nicht alzu viel tun.

Die Minderung ist ja ein einbehalten der Miete, weil die Wohnung ein Mangel aufweist. Wenn der Mangel der Wohnung nun behoben ist musst du auch wieder normal die Miete zahlen, aber für den Zeitraum wo der Mangel bestand, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen die Miete mindern.
 
  • Rückzahlung Mietminderung Beitrag #3

fizzgig

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ich kenne keinen fall in meinem bekanntenkreis wo wegen nachweislichem mietmangel einbehaltene miete zurückbezahlt werden musste.
 
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