Diif
Benutzer
- Dabei seit
- 18.02.2006
- Beiträge
- 38
- Zustimmungen
- 0
Folgender Fall:
Mieter kündigt fristgerecht zum 28.02.2006.
Umständehalber möchte er die Wohnung aber doch noch bis zum 15.03.2006 nutzen.
Der Vermieter erklärt sich damit einverstanden,
Mieter zahlt für den Monat März noch die volle Miete und sagt, das könne man dann ja verrechnen.
Die BK-Abrechnung für 01.01.-15.03.2006 wird ja erst 2007 erfolgen.
Da würde ich dann die BK-Vorrauszahlungen von Januar bis März 2006 verrechnen.
Aber was ist mit der halben Kaltmiete ( für 16.03-31.03.) die zuviel gezahlt wurde?
Kann ich die wohl auch so lange "zurückbehalten", oder hat der Mieter Anspruch darauf, sie schnellstmöglichst zurück zuerhalten?
Ich habe damit kein Problem ihm das Geld zugeben, aber habe mich halt gefragt, ob ich das nicht einfach nächstes Jahr verrechnen kann.
Hat die Gutschrift einer halben Kaltmiete überhaupt was in der BK-Abrechnung zu suchen?
Ich weiß nicht, ob meine Frage hier richtig ist, wenn nicht bitte verschieben. :-)
Mieter kündigt fristgerecht zum 28.02.2006.
Umständehalber möchte er die Wohnung aber doch noch bis zum 15.03.2006 nutzen.
Der Vermieter erklärt sich damit einverstanden,
Mieter zahlt für den Monat März noch die volle Miete und sagt, das könne man dann ja verrechnen.
Die BK-Abrechnung für 01.01.-15.03.2006 wird ja erst 2007 erfolgen.
Da würde ich dann die BK-Vorrauszahlungen von Januar bis März 2006 verrechnen.
Aber was ist mit der halben Kaltmiete ( für 16.03-31.03.) die zuviel gezahlt wurde?
Kann ich die wohl auch so lange "zurückbehalten", oder hat der Mieter Anspruch darauf, sie schnellstmöglichst zurück zuerhalten?
Ich habe damit kein Problem ihm das Geld zugeben, aber habe mich halt gefragt, ob ich das nicht einfach nächstes Jahr verrechnen kann.
Hat die Gutschrift einer halben Kaltmiete überhaupt was in der BK-Abrechnung zu suchen?
Ich weiß nicht, ob meine Frage hier richtig ist, wenn nicht bitte verschieben. :-)