Rückzahlung zuviel gezahlter Kaltmiete

Diskutiere Rückzahlung zuviel gezahlter Kaltmiete im Zahlungsmoral der Mieter/Vermieter Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Folgender Fall: Mieter kündigt fristgerecht zum 28.02.2006. Umständehalber möchte er die Wohnung aber doch noch bis zum 15.03.2006 nutzen. Der...
  • Rückzahlung zuviel gezahlter Kaltmiete Beitrag #1

Diif

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Folgender Fall:

Mieter kündigt fristgerecht zum 28.02.2006.
Umständehalber möchte er die Wohnung aber doch noch bis zum 15.03.2006 nutzen.
Der Vermieter erklärt sich damit einverstanden,
Mieter zahlt für den Monat März noch die volle Miete und sagt, das könne man dann ja verrechnen.

Die BK-Abrechnung für 01.01.-15.03.2006 wird ja erst 2007 erfolgen.
Da würde ich dann die BK-Vorrauszahlungen von Januar bis März 2006 verrechnen.
Aber was ist mit der halben Kaltmiete ( für 16.03-31.03.) die zuviel gezahlt wurde?
Kann ich die wohl auch so lange "zurückbehalten", oder hat der Mieter Anspruch darauf, sie schnellstmöglichst zurück zuerhalten?

Ich habe damit kein Problem ihm das Geld zugeben, aber habe mich halt gefragt, ob ich das nicht einfach nächstes Jahr verrechnen kann.
Hat die Gutschrift einer halben Kaltmiete überhaupt was in der BK-Abrechnung zu suchen?

Ich weiß nicht, ob meine Frage hier richtig ist, wenn nicht bitte verschieben. :-)
 
  • Rückzahlung zuviel gezahlter Kaltmiete Beitrag #2

DiplomHM

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Die zuviel gezahlte Kaltmiete ist für den 1/2 Monat zurückzuerstatten.

Wird allerding mit dem Mieter vereinbart, dass diese Monatsmiete als Sondervorauszahlung für die NK-Abrechnung zählen kann, dann erfolgt eine Verrechnung bei der NK-Abrechnung! Die Miete wird dann also zur Sonder-Nebenkostenvorauszahlung!

Eigentlich wäre ja auch die NK-VZ für den 1/2 Monat dem Mieter zu erstatten.

Der berechnete Zeitraum für die Abrechnung ist: 01.01. - 15.03.2006!

Wie sich die NK-Vorauszahlung dann zusammensetzt, sollte vereinbart werden.

Am Besten den Mieter fragen, was er möchte und sich vielleicht mal die alte Abrechnung ansehen und schon mal "schätzen" ob er ein Guthaben oder eine Nachzahlung haben wird (ohne Sonder-VZ).
 
  • Rückzahlung zuviel gezahlter Kaltmiete Beitrag #3

Diif

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"Geschätz" habe ich natürlich schon, Mieter wird wohl was nachzahlen müssen (ohne Sonder -VZ), schätze ein Drittel der "Sonder -VZ".
Der Mieter muss für 2005 leider auch noch deftig nachbezahlen, deshalb könnte ich mir vorstellen, daß er jetzt schon scharf drauf ist, die halbe Kaltmiete zurückzubekommen.

Na, mal diskutieren.
Wollte ja auch nur wissen, ob es prinzipiell wohl ginge die Miete so lang zurückzuhalten, Mieter könnte ja wegen entgangener Zinsausfälle oder so meckern. :gehtnicht
 
  • Rückzahlung zuviel gezahlter Kaltmiete Beitrag #4

DiplomHM

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Meckern könnte er natürlich und die Rücküberweisung der zuviel gezahlten Miete und NK-VZ verlangen, aber keine entgangenen Zinsen einfordern. Sondern erst dann, wenn du als Vermieter im Rückstand bist (Mahnungen).

Aber die hinterlegte Sicherheitsleistung musst du ja nicht gleich auszahlen, sondern dafür stehen dir 6 Monate Zeit zur Verfügung.

Wie gesagt, alles verhandelbar. Vielleicht will er ja auch eine Aufrechnung mit dem Zuvielgezahlten! Kann ja alles sein!

Mal mit dem Mieter reden und einigen! :bier
 
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