Sanierung der Bäume

Diskutiere Sanierung der Bäume im Gartenpflege Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; in unserem kleinen Gartengrundstück stehen 2 riesig große Buchen die mir und meinen Pflanzen nicht nur gänzlich die Sonne nehmen, sondern auch...
  • Sanierung der Bäume Beitrag #1

Kristin

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in unserem kleinen Gartengrundstück stehen 2 riesig große Buchen die mir und meinen Pflanzen nicht nur gänzlich die Sonne nehmen, sondern auch unheimlich viel Lärm und Arbeit wegen der Bucheckern machen. :help Bei entsprechend viel Wind fallen z. T. große trockene Äste herunter. Kann man als Mieter darauf bestehen das die Buchen saniert werden? Vielleicht weiß ja jemand Rat - ich möchte nicht noch einen Sommer im Dunkeln sitzen!
 
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  • Sanierung der Bäume Beitrag #2
Martens

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moin Kristin,

die Verdunkelung ist kein Argument, Bäume spenden Schatten, werfen Laub ab etc. auch wachsen sie, das ist alles natürlich und hinzunehmen.

Jedoch hat der Eigentümer Instandhaltungspflichten, auch für die Gartenanlagen.

Die Pflege von Bäumen, dazu gehört auch der Beschnitt und sogar die Ersatzpflanzung, ist jedoch im Regelfall über die Betriebskosten auf den Mieter umzulegen.

Also einmal den Eigentümer ansprechen, ob da bis zum Frühjahr nicht etwas passieren könnte.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Sanierung der Bäume Beitrag #3

Capo

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Wird ja langsam in die Zeit passen. Das ganze Jahr darf man das nicht machen...
Also wie Martens sagt, schnellstens Vermieter fragen und dann den Lauf der Dinge abwarten. Vielleicht läuft ja bereits ein Gärtnervertrag...
 
  • Sanierung der Bäume Beitrag #4

Kristin

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Hallo Christian,

wenn es nur nach dem Vermieter ginge, wäre mind. eine der Riesen-Buchen schon lange weg, aber da macht das Umweltamt nicht mit. Auch mit der Sanierung der Bäume lässt das Amt nicht wirklich mit sich reden - schätze mal wegen der Kosten. Selber darf man das doch nicht machen, oder? :gehtnicht
 
  • Sanierung der Bäume Beitrag #5

Maja

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Man braucht unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung, aber die Bäume fällen muss der Vermieter schon selbst, also dann auch die Kosten tragen. (sofern Sie wirklich auf dem Grundstück des Vermieters stehen)

Ich verstehe noch nicht so ganz, warum die Bäume laut dem "Amt" nicht gefällt werden dürfen?
 
  • Sanierung der Bäume Beitrag #6

DiplomHM

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Original von Maja
Ich verstehe noch nicht so ganz, warum die Bäume laut dem "Amt" nicht gefällt werden dürfen?

Abhängig vom Alter des Baumes und seinem Stamm-Umfang.
 
  • Sanierung der Bäume Beitrag #7

Maja

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Ja das weiss ich, aber warum stellen die sich da quer?

Bei uns ist das eigentlich nur reine Formsache. Natürlich gibt es auch Ausnahmen...

(Soweit ich weiss, habe es selbst noch nie beantragt, aber auch noch nie von größeren Problemen gehört)
 
  • Sanierung der Bäume Beitrag #8

Kristin

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Ich kenne mich mit den Gesetzen auch nicht aus, aber die beiden Bäume waren auf jeden Fall schon vor dem Haus da in dem ich wohne. Vor einigen Jahren wurden diese Bäume schon einmal saniert und die Kosten dafür wurden von der Stadt getragen und es musste auch eine spezielle Firma ran, weil diese Buchen schwer zugänglich sind. Ich dachte ich kann gegenüber meinem Vermieter mit vermindertere Wohnqualität oder so etwas argumentieren damit endlich was passiert?! :? Zumal ich auch noch allergisch gegen Buche bin, aber das ist wohl nebensächlich...
 
  • Sanierung der Bäume Beitrag #9
Martens

Martens

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moin Kristin,

Du schreibst, daß die Bäume "in" Eurem Gartengrundstück stehen würden, also muß der Eigentümer die Kosten tragen. Anders wäre es mit Bäumen auf öffentlichem Grund.

Ein Pflegeschnitt muß vermutlich genehmigt werden, wird jedoch gegen Gebühr auch genehmigt, Bäume in bebauter Umgebung brauchen den Rückschnitt.
Man holt also eine Fachfirma und läßt diese einen Kostenvoranschlag erstellen, die kümmern sich auch um die Schnittgenehmigung.

Wenn sich der Eigentümer aber darum nicht kümmert, habt Ihr ein Problem....

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Sanierung der Bäume Beitrag #10

Cesar

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Die Buche muss weg!?

Original von Maja
Ja das weiss ich, aber warum stellen die sich da quer?

Bei uns ist das eigentlich nur reine Formsache. Natürlich gibt es auch Ausnahmen...

(Soweit ich weiss, habe es selbst noch nie beantragt, aber auch noch nie von größeren Problemen gehört)

Ja,
das möchte ich gerne genauer Wissen wie man diese Buche Fällen kann. Mich interessieren da eigentlich nur die Gesetze.

Wo steht das? Ich Glaube darüber schreibe ich meine Zwischenprüfung.
:vertrag

Euer Cesar :hase
 
  • Sanierung der Bäume Beitrag #11
Martens

Martens

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moin Cesar,

das möchte ich gerne genauer Wissen wie man diese Buche Fällen kann.

ich würde für das Fällen einer Buche eine kräftige Motorsäge sowie drei bis vier Mann mit Seilen vorsehen. Absperrung und Baustellensicherung nicht vergessen.

Sicherlich ein interessantes Thema. :lol

Tut mir leid, hab' heute einen Clown gefrühstückt. :banana

In Berlin ist das Grünflächenamt des jeweiligen Bezirkes für Schnitt- oder Fällgenehmigungen zuständig, also einfach bei der örtlichen Verwaltung anrufen und sich durchfragen...

viel Erfolg,
Christian Martens
 
  • Sanierung der Bäume Beitrag #12

Cesar

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Hey Martens,
das zuständige Amt für Ökologie im Bereich Bepflanzung sagte mir, dass diese Art von Baum unter Strengen Naturschutz steht.

es ist zum Mäuse-Melken :wand:

Ein freund von mir hat mir einen Trick verraten wie ich diesen Baum weg bekomme. Von Motorsäge bis Kupferstangen in die Wurzeln Stecken.

Im Laufe der Zeit ist mir dieser Schei..... Baum ans Herz gewachsen und ich werde ihn nix mehr tun. :Blumen

Also.... Green-Peace

Gruß

Cesar :hase
 
  • Sanierung der Bäume Beitrag #13
lostcontrol

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weil's mich jetzt auch interessiert hab ich mich mal schlau gemacht:
es gibt je nach bundesland / landkreis / gemeinde / baugebiet unterschiedliche BAUMSCHUTZVERORDNUNGEN. am besten fragt man also bei seiner gemeinde nach.

bäume einfach zu fällen, kann teuer werden.
aber es kann auch SEHR teuer werden, wenn man es versäumt, seine bäume zu pflegen und die dann irgendwann schäden verursachen (z.b. auf nachbars garage fallen).

es gilt: der eigentümer ist verpflichtet, die bäume soweit in schuss zu halten, dass bei "normalen" wetterbedingungen keine gefahr für passanten, umliegende gebäude oder ähnliches ausgeht. stürme wie "lothar" oder "wiebke" fallen nicht unter "normale" wetterbedingungen - da würde dann die entsprechende versicherung den schaden übernehmen.
sollten die bäume aber so vernachlässigt sein, dass sie bei "normalen" wetterbedingungen schon auf nachbars garage fallen, trägt der eigentümer, der die pflege (also z.b. den schnitt) vernachlässigt hat, den schaden voll und ganz.

ergo:
immer schön die bäume kontrollieren und gegebenenfalls schneiden / sanieren.
vor beschnitt / sanierung sicherheitshalber die gemeinde anrufen und fragen, ob man dafür eine genehmigung braucht (ist möglicherweise so und kann deshalb bei zuwiderhandlung strafe nach sich ziehen).
vor dem FÄLLEN unbedingt AUF JEDEN FALL die gemeinde anrufen und nachfragen - da kann's nämlich richtig saftigen ärger geben und die strafe könnte unter umständen nicht nur aus einem bußgeld bestehen (das manche vielleicht ja in kauf nehmen, nach dem motto "was weg ist ist weg und so war's am billigsten") sondern auch aus schadensersatzforderungen oder der verpflichtung nachzupflanzen (durchaus auch in entsprechender höhe, was dann natürlich extrem teuer werden kann).
 
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