Schadenersatz bei Auszug

Diskutiere Schadenersatz bei Auszug im Übergabe Ein- oder Auszug Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Guten Abend zusammen! Wir haben folgendes Problem, vielleicht kann hier jemand was dazu sagen: Wir werden zum 30.9. ausziehen und haben schon...
  • Schadenersatz bei Auszug Beitrag #1

floh

Neuer Benutzer
Dabei seit
07.09.2006
Beiträge
3
Zustimmungen
0
Guten Abend zusammen!

Wir haben folgendes Problem, vielleicht kann hier jemand was dazu sagen:

Wir werden zum 30.9. ausziehen und haben schon im Juli mit dem Vermieter über einige Schäden gesprochen, die evtl. behoben werden müssen. Das sind konkret: Im Bad eine kleine Absplitterung der Emailbeschichtung an der Badewanne, im Durchmesser von vielleicht 7mm. Außerdem hat das weiße Waschbecken am Rand dunkle Spuren z. B von Armbanduhren, Schmuck, Reißverschlüssen, die mit der Zeit einfach entstanden sind und die durch Putzen nicht weg zu bekommen sind. Das Furnier der Türzarge ist etwas gesplittert.

Damals wurde mündlich vereinbart, der Vermieter holt Angebote ein, was eine neue Badewanne, ein neues Waschbecken und eine neue Türzarge mit Montage/Einbau kosten würde. Die Angebote belaufen sich insgesamt auf rund 1500,- Sollte unsere Haftpflichtversicherung nicht zahlen, würde er es von uns jedoch nicht verlangen. Wir hatten bis zu dem Zeitpunkt ein erstklassiges Verhältnis zum Vermieter.

Mittlerweile sind wir aber so weit, dass er schon ankündigt, von uns doch vollen Schadenersatz zu fordern, wenn die Versicherung nicht zahlt. Wir bekämen unsere Kaution erst zurück, wenn er die Bestätigung der Versicherung vorliegen hätte. Die Meldung an die Versicherung ging jetzt erst raus. Wir haben noch keine Antwort.


Mit solchen Sachen wie: Man bepinselt die Absplitterung an der Badewanne mit so einem speziellen Lack oder beklebt das Furnier neu brauchen wir gar nicht anzukommen, sowas akzeptiert er nicht. (Im Prinzip braucht er einfach Kohle, weil er umbauen will)

Was kann uns schlimmstenfalls passieren? Wozu sind wir verpflichtet? Tatsächlich zum Einbau einer neuen Badewanne oder neuen Tür?
Es ist ja davon auszugehen, dass die Versicherung keinesfalls alles übernimmt, wenn überhaupt. Die Schäden sind sicherlich eine Ermessensangelegenheit.
Nur wer ermisst, wenn unser Vermieter ausschließlich Geld akzeptiert? Müssen wir tatsächlich so lange auf die Rückzahlung der Kaution warten, bis die Versicherung den Fall bearbeitet hat?

Hat hier jemand mit solchen Ermessenssachen Efahrung?

Vielen Dank schon mal,

floh
 
  • Schadenersatz bei Auszug Beitrag #2

Jerry

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
12.07.2006
Beiträge
443
Zustimmungen
1
Also wenn Ihr für die entstandenen Schäden ein Szenario aufbauen könnt, von dem sich die Haftpflichtversicherung was annimmt, kann Euer Vermieter ein Problem haben: Bei der Schadenssumme mag es gut sein, dass die mal schnell einen Gutachter vorbeischicken - sieht der dann, dass es auch mit den (erheblich günstigeren) Reparaturmassnahmen getan ist, schaut der Vermieter in die Röhre.

Überhaupt finde ich bei konkret benannten Schäden, die Ihr auch eingeräumt habt, die Bar-Abgeltung nicht in Ordnung. Schäden beheben, bezahlen und Haken dran machen. Es kann nicht sein, dass man sich hier an der Schadensregulierung "saniert" - zumal sich die Schäden für mich auch als Abnutzungserscheinungen darstellen. Natürlich sind die Schäden ärgerlich, aber sie sind eben auch Ermessenssache, wie Du richtig schreibst. Im Zweifel sollte der Gutachter der Versicherung ermessen. Wenn die zahlen will - lass sie. Will sie es nicht, hat der Vermieter mglw. auch tatsächlich keine Ansprüche gegen Dich. Dann ist er besser beraten, auch die Finger von der Kaution zu lassen.

Jerry
 
  • Schadenersatz bei Auszug Beitrag #3

floh

Neuer Benutzer
Dabei seit
07.09.2006
Beiträge
3
Zustimmungen
0
@ Jerry
danke für die schnelle Antwort!
Dass ein Versicherungsgutachter zum dem Schluss kommt, es geht alles billiger, ist anzunehmen. Das Problem ist nur: Die Versicherung ist ja nicht unser Anwalt und der Vermieter fühlt sich einem solchen Gutachter nicht verpflichtet. Am Ende stehen wir mit Übergabeprotokoll im Bad mit den billiger behobenen Schäden und er verweigert die Unterschrift bzw. die Herausgabe der Kaution, weil es ihm so nicht passt. Ist ein Hartäckiger. Man konnte all die Jahre wirklich super über alles reden und alles regeln, aber jetzt, wo er offensichtlich einfach dringend Geld braucht, ist an den Mann nicht mehr ranzukommen. :wand:

Was wären für Lösungen denkbar, wenn es tatsächlich so weit kommt?
Hilft es, einem Mieterverein beizutreten und setzt dieser vielleicht Schlichtungspersonen ein, die noch bevor es zum üblen Rechtsstreit kommt auch solche Ermessensangelegenheiten reglen?

Beste Grüße,

floh
 
  • Schadenersatz bei Auszug Beitrag #4

Jerry

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
12.07.2006
Beiträge
443
Zustimmungen
1
Hi floh,

wenn der Schaden ein Versicherungsrelevanter Schaden ist, liegt die Regulierung ebenfalls im Ermessen der Versicherung. D.h. die VS ist zwar nicht Euer Anwalt, wenn der Vermieter aber mit dem Angebot nicht einverstanden ist, kann er sich mit der VS "kloppen". Er kann auch z.B. anbieten, den vom Gutachter ermittelten Betrag in bar anzunehmen und dann selbst die Reparatur durchzuführen. Er ist der "Geschädigte", und kann hinsichtlich der Regulierung sicher mit der VS reden. Dass sie pauschal seiner Forderung folgen, halte ich für ein Gerücht, und wie gesagt, wenn es ein Versicherungsfall ist, solltest Du das auch nicht. Übrigens haben Versicherungen auch Anwälte, wenn sie das Gefühl haben, über den Tisch gezogen zu werden.

Es gibt immer Situationen, wo jemand mal dringend Geld braucht - die Ansprüche müssen aber nachweisbar und begründet sein. Selbst wenn es _kein_ Versicherungsfall sein sollte (weil die VS die Regulierung mit Verweis auf VS-Bedingungen ablehnt) hast Du noch eine Möglichkeit: Eine Erstberatung beim Anwalt ist vergleichsweise kostengünstig - wenn Du dem Anwalt 200 EUR gibst (oder gar eine RS-Versicherung hast), und Dir das die 1500 EUR spart, ist das auch schon okay. Besser wäre eine direkte Einigung mit dem Vermieter, aber dafür scheinen die Chancen ja eher schlecht zu stehen.

Wenn die VS den Schaden übernimmt (oder der Anwalt ihn abbügelt) darf der Vermieter die Kaution auch nicht unbegründet weiter zurückbehalten (einziges Thema könnte noch eine offene NK-Abrechnung sein).

Gruß,

Jerry
 
  • Schadenersatz bei Auszug Beitrag #5

floh

Neuer Benutzer
Dabei seit
07.09.2006
Beiträge
3
Zustimmungen
0
Hallo nochmal,

also nach Auskunft der Versicherung sind wir auch gegen ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen versichert, so dass zunächst wirklich erst mal die Versicherung sich um die Sache kümmert. Es wird demnächst zusammen mit Vermieter und Gutachter eine Besichtigung unseres Bades geben.

Wir warten ab.

Beste Grüße,

floh
 
Thema:

Schadenersatz bei Auszug

Schadenersatz bei Auszug - Ähnliche Themen

Mietkostennachforderung über Index nach Auszug: Hallo liebe Vermieter, eigentlich ist das ja ein Vermieter-Forum, aber ich hoffe auch als Mieter eine Frage stellen zu dürfen. Vorab, wir sind...
Angeböhrte Kunsstoff-Fenster und mehr: Hallo, wir haben eine Eigentum Whg. wo 12 Jahre eine Türkin drin gelebt hat. Nun ist sie ausgezogen und hat die Whg. in einem katastrophalen...
Endrenovierung, Haftpflichtschäden und Abnutzung...: Hallo zusammen, ich habe zwar inzwischen einiges hier gelesen, bin aber noch nicht ganz schlau geworden, daher hier ein paar Fragen...

Sucheingaben

Schadenersatz bei Auszug

,

schadensersatz mieter auszug

,

auszug schadensersatzansprüche gegen mieter

,
schadensersatz bei auszug
, vermieter verlangt neue badewanne nach auszug, waschbecken ersatz bei auszug, schadensersatz gegen mieter nach auszug, vermieter fordert schadenersatz, mieter fordert schadensersatz, schadenersatz mieter bei waschbecken, einbaukosten türzarge, auszug neue badewanne, emaille absplitterungen an badewanne bei auszug, Schadenersatz Badewanne, schaden an badewanne absplitterung, schadensersatz auszug mieter, vermieter verlangt schadensersatz nach auszug, schadensersatz waschbecken, vermieter verlangt neues waschbecken, Vermieter verlangt neue Badewanne, badewanne absplitterung, kaution schadenersatzansprüche versicherungsfall, türzargen schadensersatz, schadensersatz bei auszug vom vermieter, kleine absplitterung am emaille waschbecken
Oben