Schadenminimierungsmaßnahme

Diskutiere Schadenminimierungsmaßnahme im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Zur Schadenminimierung mußte der Hausverwalter, sogar in der Mittenacht, die Eigentümer über das plötzliche Schadenereignis benachrichtigen, und...
  • Schadenminimierungsmaßnahme Beitrag #1

Beluga

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Zur Schadenminimierung mußte der Hausverwalter, sogar in der Mittenacht,
die Eigentümer über das plötzliche Schadenereignis benachrichtigen, und zudem Schadenminimierungsmaßnahme ergreifen.
Die Versicherung will den Eigentümern für diesbezügliche zusätzliche Hausverwalterkosten nicht ersetzen. Wo ist die Logik ?

Man kann sich vorstellen: wenn der Hausverwalter just aus diesem Grunde
bei nächstem Schadenfall sich dumm stellt, hat die Versicherung größere
Schäden zu tragen, dazu vielleicht Notdienstkosten der Feuerwehr.

Was meint Ihr dazu ?
 
  • Schadenminimierungsmaßnahme Beitrag #2

DiplomHM

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Original von Beluga
..... Die Versicherung will den Eigentümern für diesbezügliche zusätzliche Hausverwalterkosten nicht ersetzen. Wo ist die Logik ? ....
Was meint Ihr dazu ?

Wieso zusätzliche Hauverwalterkosten? Was steht denn in seinem Vertrag? Hat er nun die Verwaltung des Gebäudes oder nicht? Meiner Ansicht nach, kümmert er sich dann auch um sowas - ohne Zusatzkosten!
 
  • Schadenminimierungsmaßnahme Beitrag #3

Beluga

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für zusätzliche Arbeit wie Schadenregulierung darf Verwalter zusätzliche Gebühren verlangen - hierzu gibt es sogar gerichtliche Entscheidung.
Das Problem liegt darin, dass die Versicherungen diese Kosten bei Eigentümern sitzen lassen.

:x
 
  • Schadenminimierungsmaßnahme Beitrag #4
Martens

Martens

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moin Beluga,

sowohl die Frage, ob beim Verwalter zusätzliche Kosten anfallen aus auch, ob die Versicherung diese trägt, ist nur in Kenntnis der jeweiligen Verträge zu beantworten.

Letztlich ist es aber so, daß der Verwalter immer für den Eigentümer tätig wird, also wird er auch von diesem bezahlt.

Es gibt im Leben schon noch Risiken, die sich nicht über eine Versicherung abdecken lassen, letztlich willst Du den Ertrag aus Deiner Immobilie ja auch für Dich haben, also wirst Du auch das letzte Risiko tragen müssen...

hoffe geholfen zu haben
Christian Martens
 
  • Schadenminimierungsmaßnahme Beitrag #5

Beluga

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Die Kosten bleiben bei den Eigentümern, die die Versicherungsprämie zahlen.

Schadenminimierungsmaßnahmen sind erst notwendig durch Schadenereignis,
gehören also zu den Schadenkosten.

Wieso Versicherungsprämie zahlen ohne volle Leistung zu erhalten -
Also nächstes Mal Hilfe von Feuerwehr oder THW holen oder am besten Versicherungswechsel.

:wink
 
  • Schadenminimierungsmaßnahme Beitrag #6

Jerry

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Vielleicht verstehe ich den Punkt nicht?

Wenn ich einen Verwalter einsetze, mache ich das, damit er eine Arbeit erledigt, die ich nicht selbst machen will/kann. Dafür muss ich bezahlen. (Genauso wie meine eigene Arbeit durch die eingehende Grundmiete abgegolten wäre, darf ich auch die Verwalterkosten nicht auf die Mieter umlegen).

Folglich sind auch Verwalterkosten für Eingriffe im Schadensfall Kosten, die ich zu tragen habe - so als wenn ich stattdessen selbst diese Maßnahmen ergriffen hätte. Insoweit, als die Versicherung mir Eigenleistung zur Schadensbegrenzung und -behebung ersetzt (machen die meisten mit akzeptablen Stundensätzen, ist natürlich Vertragsabhängig), müsste dies dann auch für Arbeiten, die der Verwalter erledigt gelten. Ansonsten in Übereinstimmung mit den Versicherungsbedingungen Handwerker beauftragen...

Schadensbegrenzungsmaßnahmen sind nicht zwangsläufig mit versichert sondern Pflicht des Versicherungsnehmers. Reparaturen und deren Kosten sind hingegen der eigentliche Sinn einer Gebäudeversicherung.

Und wie schon richtig gesagt wurde, es gibt wahrscheinlich mehr unterschiedliche Vertragsgestaltungen als Versicherungsanbieter...

Jerry
 
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