Schadensanspruch des Mieters beim Auszug

Diskutiere Schadensanspruch des Mieters beim Auszug im Übergabe Ein- oder Auszug Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; ... suche dringend Rat Mein Mieter hat während seine Auszuges eine feuchte Stelle in seinem Schlafzimmer entdeckt. Demzufolge ist seine...
  • Schadensanspruch des Mieters beim Auszug Beitrag #1

Uwe Hentzschel

... suche dringend Rat

Mein Mieter hat während seine Auszuges eine feuchte Stelle in seinem Schlafzimmer entdeckt. Demzufolge ist seine Auslegware an dieser Stelle leicht geschimmelt, ein Schreibtisch angeschimmelt und eine **sehr** teure Urkundenrolle angegriffen. Er verlangt von mir eine Schadensregulierung.
Wie soll ich mich verhalten - was hat *er* für Möglichkeiten ?

Danke
 
  • Schadensanspruch des Mieters beim Auszug Beitrag #2

wolle

Ich denke mal, der Mieter muss sich fragen lassen, warum er so lange gewartet hat, bis der Teppich schon schimmelt.
Außerdem ist für mich die Schuldfrage nicht geklärt.
Wenn die Feuchtigkeit von einem Rohrbruch herrührt, zahlt im allgemeinen die Versicherung (Gebäude) für die Schäden am Gebäude. Die Hausrat übernimmt die Kosten der Schäden an den Einrichtungsgegenständen, sofern der Mieter eine hatte. Da der Vermieter keinen direkten Einfluss auf den Schaden hatte (er konnte das kaum verhindern) kommt nur die Hausrat in Frage (Mieter). Er hätte den Schaden im allgemeinen klein halten können. (Teppich entfernen, Urkundenrolle entfernen, trocknung)

Meines Erachtens hat der Mieter keinen Anspruch auf ersetzung vom Vermieter.
Findige Anwälte werden es versuchen, aber ein Anruf bei der Versicherung verschafft Gewissheit.

Den Schaden muss er seiner Hausrat melden. (Wofür gibt's die denn?)
Sollte das ganze nicht durch Leitungswasser verursacht worden sein, haftet der Vermieter sowieso nicht.

Welche Möglichkeiten hättest du denn gehabt, das zu verhindern? Der Mieter hat sogar seine Meldepflicht verletzt, indem er es NICHT gemeldet hat.

Also: Selbst schuld :D
 
  • Schadensanspruch des Mieters beim Auszug Beitrag #3

Uwe Hentzschel

Hört sich sehr einleuchtend an und entspricht meinen Vorstellungen. Leider fehlen mir einige argumentative Highlights, da mir der rechtliche Hintergrund für solch eine Fall fehlt. Es ist auch das erste Problem mit einem Mieter :( . Ich dachte ich werde mit solchen Problemen verschont.
 
  • Schadensanspruch des Mieters beim Auszug Beitrag #4

wolle

Also vom rechtlichen her, gibt es da eigentlich nur ein argument: Wer Schuld hat, haftet auch.

Das ganze ist mehr versicherungstechn. Er soll seine Versicherung fragen, wenn er es nicht glaubt. Die Hausrat hat mit der Gebäudeversicherung diese Übereinkunft vor vielen Jahren getroffen. Gerichtsentscheide, dass diese Vereinbarung nicht rechtmäßig ist, gibt es nicht, aber auch keine dass es rechtmäßig ist. (Zumindest kenne ich keine)

Da aber die Versicherungen dann auch wirklich zahlen, beweisst, dass sie sich daran halten. Warum sollten sie zahlen, wenn es nicht rechtsmäßig ist.

Um hier mit paragraphen zu kommen, müßte man Versicherungsfachmann sein. Aber zum Glück kann man die anrufen :D
 
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