Melina
Hallo,
ich bin neu hier und habe mal eine Frage.
Ich wohne nun seit 8 Jahren in einer gemieteten 50 qm Wohnung. Leider wurde ich im März dieses Jahres zur ALG II Empfängerin - nach Umschulung. Hatte danach nur für 9 Monate ein befristetes Arbeitsverhältnis.
Mein Vermieter hat sich von Anfang an geweigert die Mietbescheinigung für das Amt für kommunale Arbeitsförderung auszufüllen. Einen Mietvertrag hatte ich leider nicht mehr, den hab ich blöderweise vor 8 Jahren beim Umzug bei meinem ehemaligen Lebensgefährten liegenlassen (blöd aber ist so)
Ich habe über die gesamten 8 Jahre meine Miete immer pünktlich bezahlt, auch weil mein Vemieter im am 28. d. Vormonats abgebucht hat. Es war immer alles in Ordnung.
Nach mehrmaligem Anmahnen dieser Mietbescheinigung und des Mietvertrages, kam dann endlich mal nach 10 Wochen die gewünschte Bescheinitgung, welche ich schon im März zu ihm geschickt hatte. Allerdings mit falschen Daten. Er hatte mir die Nebenkosten erhöht - ohne Vorankündigung - und die Wohnung ist angewachsen auf "ca. 62 qm" Diese Mietbescheinigung hab ich dann moniert und gleichzeitig hat der Anwalt meines Vermieters schon Räumungsklage erhoben.
Ich bin dann zum Amt für Kommunale Arbeitsförderung, die meinen Vermieter auch nochmals wegen der Mietbescheinigung und des Mietvertrages angeschrieben haben. Sie bekamen abermals eine falsche Mietbescheinigung. Die Wohnung ist hier nun auf 72 qm angewachsen und war nochmals in den Nebenkosten teurer.
Über die ganze Zeit hinweg, wurde mein ALG II Antrag nicht bearbeitet, somit bekam ich auch meinen Regelsatz zum leben nicht. Es entstanden mir erhebliche Unkosten, die sich alles in allem auf fast 600 Euro belaufen.
Mein Anwalt ist im Moment im Urlaub, daher stelle ich die Frage hier. Kann ich von meinem Vermieter Schadensersatz verlangen??? Denn diese Kosten wären nie entstanden, hätte sich mein Vermieter an seine Mitwirkungspflich gehalten.
Das Gerichtsverfahren läuft, wovor ich keine Angst habe, denn ich habe schwarz auf weiss - das er alles nur mutwillig nicht oder falsch ausgefüllt hat. Sein Anwalt hat dem Gericht sogar geschrieben: Ich zitiere: Desweiteren wurde der Beklagten eine Kopie des Mietvertrages zur Verfügung gestellt, obwohl ihr das nicht zustand - Zitat Ende.
Ich finde das Verhalten meines Vermieters mehr als kleinlich - in Sachen Mietvertrag. Hätte er mir diese Unterlagen rechtzeitig zugeschickt - den Mietvertrag meinetwegen auch zur Verfügung gestellt, dann wäre ich niemals in Mietverzug gekommen. Eine Mietbescheinigung wurde verlangt, da im Mietvertrag die Qm Anzahl nicht angegeben ist.
Was meint ihr, kann ich von meinem Vermieter Schadensersatz fordern???
ich bin neu hier und habe mal eine Frage.
Ich wohne nun seit 8 Jahren in einer gemieteten 50 qm Wohnung. Leider wurde ich im März dieses Jahres zur ALG II Empfängerin - nach Umschulung. Hatte danach nur für 9 Monate ein befristetes Arbeitsverhältnis.
Mein Vermieter hat sich von Anfang an geweigert die Mietbescheinigung für das Amt für kommunale Arbeitsförderung auszufüllen. Einen Mietvertrag hatte ich leider nicht mehr, den hab ich blöderweise vor 8 Jahren beim Umzug bei meinem ehemaligen Lebensgefährten liegenlassen (blöd aber ist so)
Ich habe über die gesamten 8 Jahre meine Miete immer pünktlich bezahlt, auch weil mein Vemieter im am 28. d. Vormonats abgebucht hat. Es war immer alles in Ordnung.
Nach mehrmaligem Anmahnen dieser Mietbescheinigung und des Mietvertrages, kam dann endlich mal nach 10 Wochen die gewünschte Bescheinitgung, welche ich schon im März zu ihm geschickt hatte. Allerdings mit falschen Daten. Er hatte mir die Nebenkosten erhöht - ohne Vorankündigung - und die Wohnung ist angewachsen auf "ca. 62 qm" Diese Mietbescheinigung hab ich dann moniert und gleichzeitig hat der Anwalt meines Vermieters schon Räumungsklage erhoben.
Ich bin dann zum Amt für Kommunale Arbeitsförderung, die meinen Vermieter auch nochmals wegen der Mietbescheinigung und des Mietvertrages angeschrieben haben. Sie bekamen abermals eine falsche Mietbescheinigung. Die Wohnung ist hier nun auf 72 qm angewachsen und war nochmals in den Nebenkosten teurer.
Über die ganze Zeit hinweg, wurde mein ALG II Antrag nicht bearbeitet, somit bekam ich auch meinen Regelsatz zum leben nicht. Es entstanden mir erhebliche Unkosten, die sich alles in allem auf fast 600 Euro belaufen.
Mein Anwalt ist im Moment im Urlaub, daher stelle ich die Frage hier. Kann ich von meinem Vermieter Schadensersatz verlangen??? Denn diese Kosten wären nie entstanden, hätte sich mein Vermieter an seine Mitwirkungspflich gehalten.
Das Gerichtsverfahren läuft, wovor ich keine Angst habe, denn ich habe schwarz auf weiss - das er alles nur mutwillig nicht oder falsch ausgefüllt hat. Sein Anwalt hat dem Gericht sogar geschrieben: Ich zitiere: Desweiteren wurde der Beklagten eine Kopie des Mietvertrages zur Verfügung gestellt, obwohl ihr das nicht zustand - Zitat Ende.
Ich finde das Verhalten meines Vermieters mehr als kleinlich - in Sachen Mietvertrag. Hätte er mir diese Unterlagen rechtzeitig zugeschickt - den Mietvertrag meinetwegen auch zur Verfügung gestellt, dann wäre ich niemals in Mietverzug gekommen. Eine Mietbescheinigung wurde verlangt, da im Mietvertrag die Qm Anzahl nicht angegeben ist.
Was meint ihr, kann ich von meinem Vermieter Schadensersatz fordern???