white_manta
Benutzer
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Hallo,
wir haben aktuell Mieterwechsel und haben bei der Abnahme des Hauses einige Mängel / Schäden feststellen dürfen. Diese müssen (versiffte, schimmlige Dusche usw.) oder wollen (beschädigtes, zerkratztes Treppengeländer) wir beseitigen, damit die Nachmieter ein ordentliches Haus haben. Ich habe mich mit dem Thema Abzug bei Schäden von der Kaution schon quer durchs Forum und Internet gelesen, habe aber immer noch einige Fragen.
Vorab zum Verständnis: Alt-Mieter ist zum 30.09. ausgezogen, Mängel wurden im Übergabeprotokoll festgehalten (u.a. fehlende Einrichtungsgegenstände, die "versehentlich" mitgenommen wurden usw.). Ich habe ihn mündlich darauf hingewiesen, dass er die noch beseitigen muss und einige Stunden später noch schriftlich festgehalten so unter dem Motto "wie telefonisch besprochen müssen Sie noch Mängel x, y usw. beseitigen" ohne alle Mängel nochmals genau aufzulisten, da sie im Protokoll stehen und wir sie telefonisch durchgegangen sind. Ein Fehler? Am 01.10. kam er, um Mängel zu beseitigen (Garten in den Ausgangszustand gesetzt, Einrichtungsgegenstände zurückgebracht), aber längst nicht alle besprochenen Mängel.
Unter anderem folgende Mängel / Schäden bestehen nach wie vor:
- Zerrammeltes Treppengeländer / Handlauf / Treppenpfosten
- Fensterbrett mit eingeätzten (?) großen Flecken (nicht wegputzbar)
- mehrere Abplatzer an der Fassade im Garten (sieht aus als wenn dort schwere Gegenstände gegen gedonnert wurden)
- Feuchtigkeitsschäden an Badtüren (Massivholz), vmtl. durch klatschnasse Handtücher, die dagegen gehangen wurden
- Völlig verkalkte und verdreckte Toiletten, Armaturen in Dusche / Badewanne / Waschbecken, Duschwanne usw.
Das sind nur die Punkte, die am schwerwiegendsten sind. Dazu kommen völlig verkratzte Deckenpaneele usw.
Die Kosten für die Beseitigung der Mängel möchte ich dem Mieter (anteilig) von der Kaution abziehen. Da ich hier gelesen habe, dass man hierfür dem Mieter eine Frist für die Beseitigung der Mängel setzen muss ehe man einen Handwerker beauftragen darf, frage ich mich nun, ob ich ihm nochmals eine Frist setzen muss oder ob das mit der ersten Nachbesserung abgegolten ist und ich nun frei bin jemanden zu beauftragen? Am Treppengeländer möchte ich z.B. gar nicht, dass er irgendwas herumpfuscht, da er das ohne entsprechende Kenntnisse nicht ordentlich hinbekommt. Bin ich trotzdem verpflichtet ihn das alleine machen lassen zu dürfen?
Des Weiteren ist z.B. im Sanitärbereich inzwischen klar, dass es mit Putzen nicht getan ist. Die Verkalkungen + Urinstein in der Toilettenschüssel sehen auch nach 4-tägigem Putzen nicht besser aus, sodass da wohl nur ein Austausch der Schüssel bleibt. Oder kann man das irgendwie reparieren (vielleicht ausfräsen oder so?!). Soweit ich informiert bin, kann man die Reparatur dem Mieter voll anrechnen, aber bei einem Austausch kommt der Alt für Neu - Ansatz zum Einsatz. Was ist aber, wenn die Reparatur deutlich teurer ist als eine neue Toilettenschüssel? Dann wäre es ja auch fies, trotzdem die Reparatur zu nehmen. Müsste man sich in dem Fall mit dem Mieter individuell einigen und ihm die Sachlage erklären und gegenrechnen?
Soweit ich den Begriff besenrein verstanden habe, fällt darunter zwar nicht das Beseitigen von Flecken (sprich Wischen) o.ä., aber starke Verkalkungen sowie Spinnenweben müssen entfernt werden. Hier im Forum hab ich nun öfters gelesen, dass für den Putzaufwand, den man hinterher hat, eine Pauschale von ca. 10 € / h von der Kaution abziehen kann. Ist das wirklich rechtens oder eher so ein "Der Mieter wird das schon schlucken und nicht dagegen klagen"-Ding?
Und erstmal die letzte Frage: Der Mieter hat an einer Holzbalustrade selbst herumgestrichen, vermutlich um irgendeinen Schaden zu beseitigen. Allerdings hat er dies so stümperhaft gemacht (anderer Farbton und viele, viele Streichnasen. Dazu nur oben und nicht an den Seiten gestrichen, sodass man den Farbunterschied voll sieht), dass es wirklich grauenvoll aussieht. Muss ich das als Vermieter so akzeptieren oder könnte ich das auf seine Kosten nachbessern lassen?
Danke schon mal und sorry für den Roman!
wir haben aktuell Mieterwechsel und haben bei der Abnahme des Hauses einige Mängel / Schäden feststellen dürfen. Diese müssen (versiffte, schimmlige Dusche usw.) oder wollen (beschädigtes, zerkratztes Treppengeländer) wir beseitigen, damit die Nachmieter ein ordentliches Haus haben. Ich habe mich mit dem Thema Abzug bei Schäden von der Kaution schon quer durchs Forum und Internet gelesen, habe aber immer noch einige Fragen.
Vorab zum Verständnis: Alt-Mieter ist zum 30.09. ausgezogen, Mängel wurden im Übergabeprotokoll festgehalten (u.a. fehlende Einrichtungsgegenstände, die "versehentlich" mitgenommen wurden usw.). Ich habe ihn mündlich darauf hingewiesen, dass er die noch beseitigen muss und einige Stunden später noch schriftlich festgehalten so unter dem Motto "wie telefonisch besprochen müssen Sie noch Mängel x, y usw. beseitigen" ohne alle Mängel nochmals genau aufzulisten, da sie im Protokoll stehen und wir sie telefonisch durchgegangen sind. Ein Fehler? Am 01.10. kam er, um Mängel zu beseitigen (Garten in den Ausgangszustand gesetzt, Einrichtungsgegenstände zurückgebracht), aber längst nicht alle besprochenen Mängel.
Unter anderem folgende Mängel / Schäden bestehen nach wie vor:
- Zerrammeltes Treppengeländer / Handlauf / Treppenpfosten
- Fensterbrett mit eingeätzten (?) großen Flecken (nicht wegputzbar)
- mehrere Abplatzer an der Fassade im Garten (sieht aus als wenn dort schwere Gegenstände gegen gedonnert wurden)
- Feuchtigkeitsschäden an Badtüren (Massivholz), vmtl. durch klatschnasse Handtücher, die dagegen gehangen wurden
- Völlig verkalkte und verdreckte Toiletten, Armaturen in Dusche / Badewanne / Waschbecken, Duschwanne usw.
Das sind nur die Punkte, die am schwerwiegendsten sind. Dazu kommen völlig verkratzte Deckenpaneele usw.
Die Kosten für die Beseitigung der Mängel möchte ich dem Mieter (anteilig) von der Kaution abziehen. Da ich hier gelesen habe, dass man hierfür dem Mieter eine Frist für die Beseitigung der Mängel setzen muss ehe man einen Handwerker beauftragen darf, frage ich mich nun, ob ich ihm nochmals eine Frist setzen muss oder ob das mit der ersten Nachbesserung abgegolten ist und ich nun frei bin jemanden zu beauftragen? Am Treppengeländer möchte ich z.B. gar nicht, dass er irgendwas herumpfuscht, da er das ohne entsprechende Kenntnisse nicht ordentlich hinbekommt. Bin ich trotzdem verpflichtet ihn das alleine machen lassen zu dürfen?
Des Weiteren ist z.B. im Sanitärbereich inzwischen klar, dass es mit Putzen nicht getan ist. Die Verkalkungen + Urinstein in der Toilettenschüssel sehen auch nach 4-tägigem Putzen nicht besser aus, sodass da wohl nur ein Austausch der Schüssel bleibt. Oder kann man das irgendwie reparieren (vielleicht ausfräsen oder so?!). Soweit ich informiert bin, kann man die Reparatur dem Mieter voll anrechnen, aber bei einem Austausch kommt der Alt für Neu - Ansatz zum Einsatz. Was ist aber, wenn die Reparatur deutlich teurer ist als eine neue Toilettenschüssel? Dann wäre es ja auch fies, trotzdem die Reparatur zu nehmen. Müsste man sich in dem Fall mit dem Mieter individuell einigen und ihm die Sachlage erklären und gegenrechnen?
Soweit ich den Begriff besenrein verstanden habe, fällt darunter zwar nicht das Beseitigen von Flecken (sprich Wischen) o.ä., aber starke Verkalkungen sowie Spinnenweben müssen entfernt werden. Hier im Forum hab ich nun öfters gelesen, dass für den Putzaufwand, den man hinterher hat, eine Pauschale von ca. 10 € / h von der Kaution abziehen kann. Ist das wirklich rechtens oder eher so ein "Der Mieter wird das schon schlucken und nicht dagegen klagen"-Ding?
Und erstmal die letzte Frage: Der Mieter hat an einer Holzbalustrade selbst herumgestrichen, vermutlich um irgendeinen Schaden zu beseitigen. Allerdings hat er dies so stümperhaft gemacht (anderer Farbton und viele, viele Streichnasen. Dazu nur oben und nicht an den Seiten gestrichen, sodass man den Farbunterschied voll sieht), dass es wirklich grauenvoll aussieht. Muss ich das als Vermieter so akzeptieren oder könnte ich das auf seine Kosten nachbessern lassen?
Danke schon mal und sorry für den Roman!