Taria
Hallo,
wir haben seit 11/2 Jahren in unserem Haus (Neubau) eine Wohnung vermietet.
Der Bau stand ca. 5 Jahre leer, allerdings war das Dach schon drauf. Somit konnte der Rohbau ausreichend austrocknen.
Die Wohnungen haben Fußbodenheizung, doppelt isolierte Fenster, Kältebrücken sind ausgeschlossen da sehr gut isoliert wurde. Alles in allem eine sehr komfortable Wohnung.
Jetzt haben die Mieter Bescheid gegeben, dass sie Schimmel im Bad oben in den Ecken an der Decke haben und in einem anderen Raum hat sich Schimmel mitten an der Wand gebildet. Wasserschäden oder Kältebrücken schließen wir aus.
Wir vermuten falsches Lüften. Einmal wird garnicht gelüftet oder dann steht das Fenster tagelang bei minus 10°C auch nachts offen.
Wie gesagt stand die Wohnung 2 Jahre vorher leer und wir hatten nie Schimmelprobleme. Auch in der oberen und unteren Wohnung gibt es keine Probleme.
Wir verhält man sich in solch einem Fall, wenn es wirklich am falschen Lüften liegt. Man kann ihnen ja keine Vorschriften machen, wie das Mieter zu tun haben.
Ärgerlich ist es nur für uns, da wir nun Schimmel in der Mietwohnung haben.....
Und am Ende wollen sie vielleicht noch die Miete mindern. Wie kann man es nachweisen, dass es an falschen Lüften liegt.
wir haben seit 11/2 Jahren in unserem Haus (Neubau) eine Wohnung vermietet.
Der Bau stand ca. 5 Jahre leer, allerdings war das Dach schon drauf. Somit konnte der Rohbau ausreichend austrocknen.
Die Wohnungen haben Fußbodenheizung, doppelt isolierte Fenster, Kältebrücken sind ausgeschlossen da sehr gut isoliert wurde. Alles in allem eine sehr komfortable Wohnung.
Jetzt haben die Mieter Bescheid gegeben, dass sie Schimmel im Bad oben in den Ecken an der Decke haben und in einem anderen Raum hat sich Schimmel mitten an der Wand gebildet. Wasserschäden oder Kältebrücken schließen wir aus.
Wir vermuten falsches Lüften. Einmal wird garnicht gelüftet oder dann steht das Fenster tagelang bei minus 10°C auch nachts offen.
Wie gesagt stand die Wohnung 2 Jahre vorher leer und wir hatten nie Schimmelprobleme. Auch in der oberen und unteren Wohnung gibt es keine Probleme.
Wir verhält man sich in solch einem Fall, wenn es wirklich am falschen Lüften liegt. Man kann ihnen ja keine Vorschriften machen, wie das Mieter zu tun haben.
Ärgerlich ist es nur für uns, da wir nun Schimmel in der Mietwohnung haben.....
Und am Ende wollen sie vielleicht noch die Miete mindern. Wie kann man es nachweisen, dass es an falschen Lüften liegt.