Schließung einer Spielhalle wegen Geruchsbelästigung und Sanierung: Rechtsnormen, Arbeitsschutz und 100% Mietminderung

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Melanie123

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Liebe alle,

ich habe mehrere Probleme, die das gleiche Objekt (Duisburg/NRW), teils den gleichen Mieter (Spielhalle) betreffen und auch miteinander zusammenhängen.
Bei meinem Mieter handelt es sich um einen Mrd.-Konzern, wo die eine Hand nicht weiss, was die andere tut und sich jeder bestmöglich absichert, um möglichst keine Verantwortung zu übernehmen.

Von der Spielhalle wurde mir vor 2 Wochen „die Gäste bleiben uns weg“ Urin-Geruchsbelästigung gemeldet. Aktueller Stand ist, dass seit einer Woche die Spielhalle wegen Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter geschlossen hat und bereits angekündigt wurde, dass die Oktober-Miete nicht überwiesen wird.

Seit letztem Donnerstag (Termin-Lechageortung) habe ich ein Ozon-Gerät zur Verfügung gestellt, was laut Bauleier K der Spielhalle heute (Begehung mit Projektleiter der beauftragten Firma) die Geruchsbelästigung verringert hat. Die Spielhalle hat weiterhin geschlossen und die Arbeiten können erst in einer Wochen anfangen und werden mehrere Wochen dauern (Erst Abriß der Wand, dann Trocknungsphase von 2-3 Wochen, Reparatur Sanitärdienst, Wiederaufbau der vorgelagerten Wand mit Fliesen, Anbringung Urinal usw.)

Meine wesentlichen Fragen sind, ob hier eine Mietminderung (und ggf. Schadensersatz) von 100% bestehen könnten.
Ganz wesentlich scheint es zu sein, welche Toiletten aufgrund welcher Verordnung zur Verfügung gestellt werden können.

Es gibt mehrere Phasen:

1. aktuelle Geruchsbelästigung hat nach Aussagen des Bauleiters nach Einsatz des Ozongerätes nachgelassen. In der Herrentoilette sind zwar die Urinale abgebaut, es gibt aber noch eine Toilette im Herren-WC und zusätzlich das Damen WC. Die Mitarbeiter dürfen das WC einer der beiden leerstehenden Wohnungen benutzen.

Hier scheint es um arbeitsrechtliche Bedingungen, ggf. Betriebsrat usw. zu gehen.
Kann jemand was dazu sagen? Ob aufgrund arbeitsrechtlicher Bedingungungen eine Schließung der Halle aufgrund der Geruchsbelästigung und damit ggf. eine Mietminderung von 100% zustande kommen kann, während ich im vorderen Bereich den Geruch noch nicht einmal wahrgenommen habe?
Die Abbruchphase (1-2 Tage) muss durch eine Hälfte der Spielhalle erfolgen, die andere könnte theoretisch bespielt werden.

2. Die Trockenphase dauert ca. 3 Wochen, hinzu kommen die Arbeiten des Sanitärdienstes und des Neuaufbau, was sich bei aktuellem Handwerkermangel durchaus auf weitere 2 Monate ziehen kann.
Während dieser Zeit will die Spielhalle komplett schließen, WEIL sie nur das Damen-WC zur Verfügung hat, also keine getrennten WCs für Damen und Herren. Ich weiss nicht, wie groß die Trocknungsgeräte sind, aber mir scheint der Zugang zum Herren-WC irgendwie möglich. Ich kann auch noch anbieten, dass die Gäste ein WC der leerstehenden Wohnung benutzen.

Wie ist da die Rechtlage, wenn das Herren-WC saniert werden muss? Muss da wirklich die ganze Spielhalle geschlossen werden? Oder gibt es da seitens des Gesetzgebers oder der Rechtssprechung eine Norm, dass vorübergehend, also zur notwendigen Sanierung ein WC ausreichen würde?

Fällt eine Spielhalle unter die Gaststättenverordnung?

Herzlichen Dank für alle Hinweise, Ausnahmeregelungen, alles, womit ich einen Schritt weiter komme und liebe Grüße

Melanie
 
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