Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter

Diskutiere Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Guten Tag; Ich habe heute festgestellt, dass einer meiner Mieter ohne mich darüber zu informieren, das Türschloss ausgetauscht hat. Aufgefallen...
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  • Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter Beitrag #1

Frauke

Guten Tag;

Ich habe heute festgestellt, dass einer meiner Mieter ohne mich darüber zu informieren, das Türschloss ausgetauscht hat. Aufgefallen ist mir das beim Austausch der Beschläge an der Haustür. Die Freundin des Mieters wusste von nichts.

Meine Frage(n):

a) Darf der Mieter ohne meine Zustimmung oder Information an mich einfach das Schloss austauschen?

b) Muss nicht zumindest der Vermieter darüber informiert werden, wo für den Notfall ein Schlüssel hinterlegt ist?

c) Kann ich im oben geschilderten Fall, sogar eine Abmahnung, bzw. Kündigung wg. Vertragsbruch anwenden?

Vielen Dank für die Antworten!

Herzliche Grüße - Frauke Schmidt
 
  • Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter Beitrag #2

fizzgig

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moin,

soviel wie ich weiss:

zu a) ja, er kann die schlösser tauschen und die beschläge, muss aber nach auszug den alten zustand wieder herstellen.

zu b) wenn er den vermieter über einen hinterlegten schlüssel nicht informiert haftete der mieter für das schloss wenn ein notfall ein aufbrechen berechtigt

zu c) nö, gibt keinen grund

warum brauchen sie denn einen zutritt in die vermietete wohnung?
 
  • Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter Beitrag #3

Frauke

Danke für die erste Anwort.

Vielleicht als Hinweis; es handelt sich bei den Schlössern um eine Schließanlage (schon etwas älter - ohne Zentralschlüssel), diese sollte auch weiterhin benutzt werden.

Für mich ist nicht klar, warum der Mieter dass Schloss austauscht. Meiner Meinung nach muss er mich darüber informieren, bzw. bei einer Schließanlage sogar um Erlaubnis bitten.

Ich brauche kein Zutritt zu der Wohnung, aber für den Notfall muss das einfach geklärt sein (und wenn dieser eintritt, müsste der Mieter im derzeitigen Fall für alle entstandenen Schäden haften).

Mir ist die Rechtslage nicht ganz klar.
 
  • Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter Beitrag #4

Maja

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Es kann ja sein, dass der Mieter beim Auszug das ausgebaute Schloss wieder einsetzt und es nur zu seiner Sicherheit wechselt.

Der Vermieter darf eh kein Schlüssel für die Wohnung haben. Wenn Gefahr in Verzug ist, kannst du die Polizei rufen, die bricht/macht die Tür dann auf.
 
  • Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter Beitrag #5

Frauke

Nunja, ich glaube dass die Schließanlage mehr Sicherheit bietet, als ein vom Mieter eingebautes Billig-Schloss; darum geht es mir auch nicht - ich möchte einfach wissen, ob ich ein solches Verhalten dulden muss und welche Rechte mir als Vermieter zustehen.
 
  • Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter Beitrag #6

Maja

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Du musst es dulden.

Ich verstehe dein Problem auch nicht. Du schreibst du willst eh nicht in die Wohnung, warum ärgerst du dich so das er das Schloss ausgewechselt hat.
 
  • Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter Beitrag #7

Capo

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Rechte als Vermieter? Im Bezug auf den Schlosswechsel: Keine!
Im Bezug auf Notfälle: Aufbruch.

Grundsatz: Der Vermieter DARF keinen Schlüssel zu haben, da er ja das Schloss im Notfall aufbrechen darf. (Auch ohne die Freunde und Helfer; meistens machen das die versierten Handwerker selbst...) Die Kosten werden dadurch sogar gemindert, weil eine Schließanlage teurer ist, als ein 08/15 Schloss. Der Aufbruch könnte ja auch bei der Schließanlage notwendig sein, da auch hier der Vermieter keinen zutritt hat.
Anders ist das bei Technik- oder allgemeinen Räumen (Waschraum, Fahrradraum...) Einfach machen lassen und wenn bei AUSZUG das alte Schloss nicht mehr drin ist, darf er die Anlage austauschen *lol*
 
  • Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter Beitrag #8

Frauke

Hmm, das ist ja alles nicht sonderlich aufschlussreich, bzw. fachlich/gesetzlich begründet.

Für mich ist das Austauschen eines Sicherheitsschlosses einer Schließanlage ein Eingriff in die Substanz des Hauses (wenn man es so nennen will, kann). Ich werde jetzt wohl doch mal einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt fragen, ob das in dieser Form so sein kann und darf.

Vielen Dank für die Auskünfte.
 
  • Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter Beitrag #9
lostcontrol

lostcontrol

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hallo frauke,

Original von Frauke
Aufgefallen ist mir das beim Austausch der Beschläge an der Haustür.
huch? wieso fällt dir beim austauschen der beschläge an der HAUSTÜRE auf, dass ein mieter an seiner WOHNUNGSTÜRE das schloss ausgetauscht hat? find ich ehrlich gesagt etwas seltsam...

ansonsten:

zu a) JA, darf er. allerdings muss er das ursprüngliche schloss aufbewahren und muss dann beim auszug den ursprünglichen zustand wiederherstellen, d.h. in deinem falle das sicherheitsschloss wieder einbauen.

zu b) NEIN, muss nicht. im notfall darfst du ja die türe öffnen (lassen).

zu c) NEIN, denn es handelt sich nicht um einen vertragsbruch, es sei denn du hast dies im mietvertrag ausdrücklich so schriftlich vereinbart.

GRUNDSÄTZLICH darfst du als vermieter garkeine schlüssel zu den wohnungen der mieter haben, es sei denn diese hinterlegen einen aus ihrem freien willen heraus bei dir (z.b. für notfälle oder zum blumengiessen oder weil sie schusselig sind und ihren schlüssel gerne verlieren etc.).
 
  • Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter Beitrag #10

Frauke

Hallo lostcontrol,

sorry für die Missverständlichkeiten....ich meinte selbstverständlich die Wohnungstüre.....in der Umgangssprache sind das für mich alles Haustüren.....;
An alle Wohnungstüren wurden neue Beschläge installiert, da die alten nicht vollständig Einbruchssicher waren - dabei ist es mir dann aufgefallen (selber machen spart Geld....und für Frau auch kein Problem).

Einen Schlüssel von der Wohnung will ich auch gar nicht, nur wie schon erwähnt, Zugang zur Wohnung im Notfall - und dass ohne Türzerstörung oder teurem Schlüsseldienst. Daher auch meine Nachfrage.

Zum Thema Mietvertrag: Dort steht ausdrücklich drin, dass der Mieter 3 Schlüssel für Wohnungs- und Haustüre erhält und bei Bedarf zusätzliche Schlüssel mit Zustimmung des Vermieters (da Schließanlage) erhalten kann. Von einem Schlosstausch steht im Mietvertrag nichts, aber das werde ich jetzt rechtlich prüfen lassen.
 
  • Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter Beitrag #11

Maja

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Der Anwalt wird Dir auch nichts anderes sagen als wir!
 
  • Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter Beitrag #12

Capo

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Zugegeben: bei einer Schließanlage kann nicht jeder einen Schlüssel nachmachen. Eigentlich nur der Inhaber der Sicherungskarte :)
Aber: Was ist, wenn ein Mieter nun einen verliert? Laut einigen Gesetzgebungen ist der Mieter nicht dazu verpflichtet, die ganze Schließanlage zu bezahlen, wenn er nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

Beispiel:
wohnungsschlüssel im Baggerweiher verloren: Keine Haftung.
Wohnungsschlüssel im Einkaufszentrum verloren: Volle Haftung.

Jetzt sag deinen Mietern, dass sie ihren Schlüssel bitte nur im Baggerweiher verlieren dürfen. *fg*
Also machst du einen nach, der Mieter bezahlt das und am Ende läuft irgendwo ein Taschendieb mit einem Schlüssel zu deinem Haus und Wohnung rum. Vielleicht gibt's ja auch noch die lustigen Anhänger mit der Adresse...

Schließanlagen sind im Bezug auf Sicherheit nicht wirklich besser, als ein ordentlicher Zylinder. Schließanlagen machen nur das Leben leichter, für zB den Vermieter, wenn er mehrere Objekte hat oder mal an die Heizung muss. Aber für Wohnungen ist der "Sicherheitsvorsprung" doch eher bedenklich geschrumpft.

Wäre aber trotzdem nett, wenn du anwältliche Antwort hier posten würdest.
 
  • Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter Beitrag #13
lostcontrol

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hallo frauke,

Original von Frauke
Von einem Schlosstausch steht im Mietvertrag nichts, aber das werde ich jetzt rechtlich prüfen lassen.
dafür brauchste eigentlich keinen anwalt. steht im mietrecht, da kannste auch selbst nachgucken, ohne dass du 200 ois oder mehr an einen anwalt zahlst, der das womöglich auch erst noch nachguckt.

lobenswert, dass du selbst was machst am haus.
aber wenn du kosten sparen willst, dann spar dir in diesem fall den anwalt und lass lieber so sachen wie wohnungstürbeschläge etc. von fachleuten gegen rechnung machen - DA könntest DU nämlich unter umständen ärger kriegen, weil die wohnungstüre ja im besitz des mieters ist.

(an die "echten" profis: wie war das noch von wegen "besitz" und "eigentum" einer mietsache? ich könnte das jetzt auch verwechselt haben...)
 
  • Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter Beitrag #14
lostcontrol

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hallo frauke,

also ums klarzustellen: ich bin auch nicht begeistert, wenn mieter die schlösser austauschen. schon weil es dabei ja auch beschädigungen geben kann. nun gut - die könnte man dann gegebenenfalls auch bei der wohnungsübergabe beim auszug dann feststellen und falls nötig in rechnung stellen.

aber: ich hab auch selbst schon das schloss meiner wohnungstüre ausgetauscht, weil ich dem vermieter einfach nicht getraut habe (es würde zu weit führen, jetzt erklären zu wollen warum dieses misstrauen - kurz gefasst: haus wurde verkauft während ich drin gewohnt hab und der neue vermieter hat mich mit diversen illegalen mitteln versucht loszuwerden - ich bin dann freiwillig gegangen, aber halt erst, als ich eine vernünftige alternative gefunden hatte).
tatsächlich hat sich dann auch herausgestellt, dass besagter vermieter tatsächlich einen nachschlüssel für meine wohnung hatte, und diesen auch einsetzen wollte. zum einen hab ich das live beobachten können, wie er versucht hat, meine wohnung aufzuschliessen (er hat nicht mal mitgekriegt, dass ich zugesehen hab vom stockwerk drüber - wir hatten eine sehr nette hausgemeinschaft), zum anderen kam kurz darauf ein super-erboster brief, wie ich mich eigentlich erdreisten könnte, einfach das schloss auszutauschen...
natürlich hat sich das im haus rumgesprochen (zugegeben, ich hab damit nicht hinter den berg gehalten, ausserdem war ich nicht die einzige, die da zugesehen hat) und die folge war, dass bis auf einen 85jährigen alten herrn ALLE anderen mieter sich dann auch doch lieber was anderes gesucht haben...

bedenke: wenn du deinem mieter einen bösen brief schreibst von wegen "wieso tauschst du das schloss aus????" wird der sich denken: woher weiss die das? das kann sie nur wissen, weil sie es ausprobiert hat!

also ich an deiner stelle wäre sehr vorsichtig. du bist im unrecht bezüglich des wohnungsschlosses, und wenn du da jetzt einen riesen-zauber machst, dann bringst du dich selbst in misskredit, weil sich automatisch die frage auftut, warum dich das so sehr ärgert. die möglichen folgen (auch bei anderen mietern) kannst du dir wahrscheinlich ausmalen...
 
  • Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter Beitrag #15
lostcontrol

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allgemein:

Original von Frauke
An alle Wohnungstüren wurden neue Beschläge installiert, da die alten nicht vollständig Einbruchssicher waren
ihr habt 'ne schliessanlage, aber keine vernünftigen beschläge? da hat wohl jemand von hinten durch die brust ins linke auge gedacht...

grundsätzlich würde mich aber mal interessieren, wie das eigentlich ist von wegen einbruchsicherheit an wohnungstüren und welche verpflichtungen vermieter da eigentlich haben.
ich weiss ja, dass man als vermieter die wohnungstüre mitvermietet (eigentlich auch logisch), und dass hier mal wieder gilt "gemietet wie gesehen", also dass mieter da hinterher eigentlich nicht bemängeln darf.

wenn - wie im gegebenen fall - der mieter selbst die sicherheit herabsetzt, ist das sein bier.

grundsätzlich möchte man aber ja doch den mietern möglichst ihre intimsphäre sichern (zumal wenn die haustüre aufgrund von im gleichen haus ansässigen gewerbebetrieben tagsüber offen ist und dementsprechend ein gewisser "publikumsverkehr" herrscht).

lohnt sich dafür ein neuer threat?
weiss jemand zufällig was darüber?
 
  • Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter Beitrag #16

Frauke

Hallo lostcontrol,

vielen Dank für Deine ausführlichen Anmerkungen.

Die Wohnung ist noch nicht lange vermietet und ich kenne mich halt in diesen Dingen einfach zu wenig aus.

Eines möchte ich doch mal klarstellen: ich habe bzw. hatte nie die Absicht, ohne Zustimmung des Mieters in die Wohnung zu kommen. Ich habe alle in meinem Besitz befindlichen Schlüssel dem Mieter übergeben und einen Zentralschlüssel gibt es nicht. Wie schon erwähnt ist mir beim Beschläge wechseln der Schlosstausch aufgefallen.

So und jetzt noch eine Frage, die mich nicht betrifft aber trotzdem interessiert:

Ich lese immer wieder in diesem Thread: der Vermieter darf keinen Schlüssel haben. Nun gut, aber Leute, was ist denn in der Praxis los? Meint ihr ernsthaft, dass Wohnungsbaugesellschaften, größere Mietobjekte etc. keine zentrale Schließanlage haben und dass irgendeiner einen Zentralschlüssel hat?
 
  • Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter Beitrag #17

Capo

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Die wären schön blöd, wenn sie das machen würden. Die einzigsten die evtl mal einen Wohnungsschlüssel haben, sind private Vermieter.

Sollte es mal an die Öffentlichkeit kommen, dass die großen Wohnungsgesellschaften einen Wohnungsschlüssel haben, dann darf man die getrost als Vergangenheit ansehen...

Soetwas entspricht auch meinem Kenntnisstand. zT werden auch "Heben sie mir mal bitte meinen Schlüssel auf, bis ich aus dem Urlaub wieder komme"-Aktionen dankend abgelehnt. Es könnte ja ein einbruch in die Wohnung passieren und dann wäre die Gesellschaft Verdächtiger nummro uno...
 
  • Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter Beitrag #18

Anneka

Hi Leute,
ich habe zeitweise in einer Wohnungsbaugesellschaft gearbeitet, in der Vermietung. Keine mir bekannte Wohnungsbaugesellschaft sammmelt Wohnungsschlüssel ihrer Mietwohnungen. Wozu auch??? :stupid
Lediglich die Haustürschlüssel von Mehrfamilienhäusern werden gesammelt, weil wie schon hier im Thread beschrieben, der Zugang zur Heizungsanlage oder auch Gartengeräten im Keller vereinfacht wird.

Gruss Anneka
 
  • Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter Beitrag #19

Frauke

Original von capo
Sollte es mal an die Öffentlichkeit kommen, dass die großen Wohnungsgesellschaften einen Wohnungsschlüssel haben, dann darf man die getrost als Vergangenheit ansehen...

Damit wäre ja alles dazu gesagt......"Sollte" :zwinker
 
  • Schlossaustausch ohne Information an den Vermieter Beitrag #20
lostcontrol

lostcontrol

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frauke - hinterfrag das doch mal bei dir selbst...
warum ist dir das so immens wichtig?
warum weist du das jetzt so von dir, ein interesse an schlüsseln zu haben?

und vor allem:
was glaubst du, was sich mieter denken, wenn sie das lesen?

mag sein, dass manche privatleute einfach kein wort über den "vierten schlüssel" in ihrem tresor reden. aber praktisch ist das nun mal strafbar.
und ebenso praktisch denkt der mieter, der dann an seiner wohnungstüre das schloss austauscht.
wie bereits geschrieben: ich kann das 100%ig nachvollziehen, hab das selbst schon gemacht. da hatte der vermieter auch angeblich keinen schlüssel. blöd dass er da gelogen hat - ich hätte ihn anzeigen können.

ich habe lediglich EINEN schlüssel von mietern, nämlich den von der mieterin der einliegerwohnung bei mir im haus. den hat sie mir aber selbst in die hand gedrückt, nämlich damit ich ihre blumen giessen kann wenn sie im urlaub ist. und als ich ihn ihr wiedergeben wollte nach dem urlaub meinte sie: "behalt ihn, falls mal was ist." ich hab mehrfach nachgefragt ob sie sich da sicher ist, und ihr die rechtslage sogar per kopie übergeben, aber sie meinte dass sie es für sinnvoller hält wenn ich den schlüssel habe, wie wenn sie ihn irgendwo im garten verbuddelt für notfälle. dem konnte ich dann natürlich nur zustimmen.

zu den haustüren haben wir selbstverständlich schlüssel - wir müssen uns ja um die instandhaltung kümmern können ohne dafür mieter belästigen zu müssen. das ist aber auch mietrechtlich völlig in ordnung.

de fakto ist es nun mal so: wenn der notfall eintritt, darfst du die türe aufbrechen (lassen). und selbst wenn du illegalerweise einen schlüssel zur wohnung hast, solltest du es tunlichst vermeiden, diesen zu benutzen, denn dann fliegt dieses illegale handeln auf und du kannst MÄCHTIG ärger bekommen.
und DER ist dann deutlich teurer für dich als einmal türe aufbrechen...

allein schon dieser zauber, den du jetzt wegen dieser frage machst, würde ich als mieter zum anlass nehmen, sofort das schloss auszutauschen.
mir kommt das komisch vor, dass du das einfach nicht einsehen willst, dass das illegal ist...
 
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