Schlüsselannahme bei Mietende

Diskutiere Schlüsselannahme bei Mietende im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Wenn ich als Vermieter eine Schlüssel einfach annehme ohne aber eine Abnahme gemacht zu haben, habe ich dann rechtlich gesehen irgendeinen...
  • Schlüsselannahme bei Mietende Beitrag #1

Maja

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Wenn ich als Vermieter eine Schlüssel einfach annehme ohne aber eine Abnahme gemacht zu haben, habe ich dann rechtlich gesehen irgendeinen Nachteil.

Mir ist irgendwie so als ob ja, aber ich habe es vergessen. Schadensersatzansprüche etc. kann ich ja schließlich immer noch stellen.
 
  • Schlüsselannahme bei Mietende Beitrag #2

Capo

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Die Abgabe aller Schlüssel stellt das Mietende da. Somit ist der Vertrag beendet. Geschieht das vor dem vertr. Ende kann der Mieter die Miete tageweise zurückfordern... Abnahme nur mit Schlüsselübergabe und umgekehrt...
 
  • Schlüsselannahme bei Mietende Beitrag #3

Maja

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Und wenn der Mieter nun zum 31.12.2006 gekündigt hat und ich am 2.12.2006 die Abnahme mit Schlüßelübergabe mache gilt dann das MV auch als frühzeitig beendet und der Mieter kann evtl. Miete zurück fordern?
 
  • Schlüsselannahme bei Mietende Beitrag #4

Capo

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Ja kann er. Maßgebend ist der Zugang zur Wohnung und den hat der Mieter nicht mehr. Würde sagen: 100% Mietminderung...
 
  • Schlüsselannahme bei Mietende Beitrag #5

Maja

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Boah das ist ja heftig. Habe ich gar nicht gewusst. Wie kann ich mich denn da absichern? Gibt es ein Satz der rechtens ist, den ich dann bei der Schlüsselübergabe gleich mit rein nehmen kann?
 
  • Schlüsselannahme bei Mietende Beitrag #6

Capo

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Einfach erst eine Schlüsselübergabe am Ende des VErtrages machen oder bereits einen Nachmieter haben. Wenn der früher rein darf, kann er die Miete übernehmen.
 
  • Schlüsselannahme bei Mietende Beitrag #7

RMHV

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Original von Maja
Boah das ist ja heftig. Habe ich gar nicht gewusst. Wie kann ich mich denn da absichern? Gibt es ein Satz der rechtens ist, den ich dann bei der Schlüsselübergabe gleich mit rein nehmen kann?

Capo schreibt selbst "Dummgebabbelt is' glei'" und gibt sich größte Mühe, dafür auch sofort Beweis anzutreten. :lol

Der Mieter kann sich durch eine vorzeitige Rückgabe der Mietsache nicht seiner Verpflichtugnen aus dem Mietvertrag entledigen.
Man könnte sich vorstellen, dass der Mieter dem Vermieter - vielleicht auf der Straße - die Schlüssel vor die Füße wirft. Der Vermieter hebt die Schlüssel auf und schon soll der Mieter seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag vom Hals haben? So einfach wird es nicht gehen.

Auch die Tatsache, dass der Mieter nach Rückgabe der Schlüssel keinen Zugang zur Mietsache hat, ist als Begründung für eine Mietminderung schlicht und einfach untauglich. Rechtsmissbrauch bzw. Treu und Glauben sind hier die relevanten Begriffe. Der Mieter hätte bei einer Rückgabe vor Beendigung des Mietverhältnisses allenfalls einen Anspruch auf erneute Herausgabe der Schlüssel durch den Vermieter.

Dass im Einzelfall die Annahme der Schlüssel zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags durch konkludente Handlung führen kann, möchte ich nicht grundsätzlich bestreiten. Es werden aber über die Rückgabe hinaus weiter Umstände erforderlich sein, die zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags führen.
 
  • Schlüsselannahme bei Mietende Beitrag #8

Beluga

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Der Mieter darf nicht seine mietvertragliche Verpflichtungen mit Schlüssel-Rückgabe
einseitig entledigen. - Zum Vertrag gehören 2 Parteien. :vertrag

Wenn Mieter Schlüssel einfach in Vermieter`s Briefkasten einwirft und dann abhaut,
ist das strafbare "Mieterflucht". :shame
Vertragliche Forderungen bleiben bestehen.

In solchem Fall kann der Vermieter mit Zeugen oder Nachmieter eine Wohnungsabnahme machen, die dann auch als Abnahme des Vormeiters gilt.
(Am Besten baldmöglichst und mit Fotoaufnahmen)

:wisper
 
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