Schlüsselübergabe vor Mietbeginn

Diskutiere Schlüsselübergabe vor Mietbeginn im Übergabe Ein- oder Auszug Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Forum, mein neuer Mieter möchte gern vor dem offiziellen Mietbeginn (01.04.) in der Wohnng einige Renovierungsarbeiten durchführen. Hierfür...
  • Schlüsselübergabe vor Mietbeginn Beitrag #1

jazzman

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Hallo Forum,

mein neuer Mieter möchte gern vor dem offiziellen Mietbeginn (01.04.) in der Wohnng einige Renovierungsarbeiten durchführen. Hierfür möchte er
gern den Schlüssel früher haben. Da die Wohnung frei ist, habe ich ihm abgeboten die Schlüsselübergabe vorzuziehen. Gegen Zahlung der
Kaution und anteiliger Miete/Nebenkosten und mit Übergabeprotokoll kann er den Schlüssel gern früher haben. Jetzt sagt er die Nebenkosten würde er zahlen
aber eine anteilige Miete sieht er irgendwie nicht ein (er will ja noch nicht drin wohnen sondern nur renovieren!).

Jetzt möchte er auch schonmal vorher kurzzeitig einen Schlüssel haben, um Zimmer ausmessen zu lassen. Da kommen wohl
irgendwelche Handwerker in der Mittagszeit. Ich will dafür ja nicht extra Urlaub machen. Soll ich ihm den geben?

Jetzt habe ich noch mitbekommen, daß er seine alte Wohnung zum ende März gekündigt hat, also ohne Übergangszeit (quasi 23:59 Uhr aus der alten
Wohnung raus und 0:01 in die neue Wohnung rein).
In der Regel hat man doch mindestens einen Monat lang beide Wohnungen parallel um in Ruhe umzuziehen und die alte Wohnung vernünftig zu verlassen.

Ist das dreist oder kömmt sowas häufig vor? Habt Ihr da erfahrungen gemacht? Wie ist denn die Rechtslage?


Gruß
 
  • Schlüsselübergabe vor Mietbeginn Beitrag #2

Christian

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Hallo,

ich kenne es aus dem vermietenden Bekanntenkreis, daß der neue Mieter durchaus z.B. eine Woche vor Vertragsbeginn schon reinkann. Meist zieht der alte Mieter ja auch nicht kurz vor knapp aus, und man selbst muss noch hier und da was in der Wohnung machen - oder einfach nur mal alles kontrollieren. Warum also sollte man dem neuen Mieter nicht entgegenkommen, wenn dadurch keiner einen Nachteil hat?
In den Fällen war es aber auch immer so, daß den alten Mietern die neuen vorgestellt wurden, und sie beiden Mieter z.T. auch untereinander einiges geregelt haben (Möbel übernommen etc.). Natürlich sollte m.E. in deinem Fall der alte Mieter informiert werden, wenn es denn einen gibt.

Wie wäre es denn, wenn du ihm anbietest, daß er erst mal einen Schlüssel bekommt, und du den zweiten behältst? Übergabeprotokoll würde ich dann direkt bei Übergabe des ersten Schlüssels machen, und natürlich die Kaution vor der Herausgabe der Schlüssel in den Händen halten wollen.

Wenn du deinem VertragsPARTNER (Partner, nciht Gegner) schon Steine in den Weg legst, bevor eure (Vertrags-)Beziehung richtig begonnen hat, ist das für ein angenehmes Klima bestimmt nicht förderlich.
Gleiches gilt aber für den neuen Mieter, wenn er fordernd auftritt.

Rein rechtlich bist du mit deinem geplanten Verhalten auf der sicheren Seite, aber was nützt dir das, wenn der neue Mieter sauer auf dich ist (m.E. aus menschlicher Sicht zu recht - die Wohnung steht ja leer) und dich das u.U. mehrere Jahre lang spüren lässt?

Gruß,
Christian
 
  • Schlüsselübergabe vor Mietbeginn Beitrag #3

Fuzzy1951

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Schlüselübergabe vor Mietbeginn

Hallo Jazzmann,

wenn Du nach der Rechtslage gehst, musst Du den Schlüssel erst am 1.4 übergeben. Aber was bringt es Dir?

Den Vorschlag von Christian dem Mieter erst einmal einen Schlüssel zu übergeben und die Übergabe dann zum 1.4 oder ein paar Tage früher zu machen finde ich i.O.
Natürlich erst wenn die Kaution und die anteiligen Nebenkosten auf Deinem Konto sind.

Erst einmal gibst Du nicht an, wie lange vor Mietbeginn Dein Mieter in die Wohnung möchte. Den Mieter etwas entgegen zu kommen kann sich vielleicht später auch wieder positiv auswirken.
Bei 14Tg. würde ich dies so akzeptieren und vorher schon einmal etwas ausmessen, was spricht da dagegen. Bei dem Termin musst Du ja nicht selbst mit anwesend sein.

Mach einfach einen Nachtrag zum Mietvertrag, in welchem diese Vereinbarungen geregelt sind. (Zahlung anteiliger NK, sonstiges was Du vor Einzug nicht möchtest)
Auch ein paar Tage vorher den Umzug zu genehmigen finde ich in Ordnung)

Für eine unrenovierte Wohnung ist es sowieso immer schwierig einen geeigneten Mieter zu bekommen.
Meine Erfahrung ist, dass die meisten Interessenten in eine renovierte Wohnung einziehen möchten.

Sieh es mal von dieser Seite. Dann musst Du vorher die Handwerker in die Wohnung lassen und teuerer wird es auch für Dich.

Ich gebe eine unrenovierte Wohnung auch schon mal bis zu einem Monat mietfrei.
Kostet mich weniger als renovieren zu lassen und hinterher habe ich nicht soviel Probleme mit den Schönheitsreparaturen.

Zwischen Aus- und Umzug muss nicht unbedingt 1 Monat liegen. Das bleibt den Mietern vorbehalten, wie sie alles unter einen Hut bekommen.

Manche planen dies halt mal mit ein, dass sie schon ein paar Tage früher in die neue Wohnung können.
 
  • Schlüsselübergabe vor Mietbeginn Beitrag #4

Berny

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Hallo jazzman,

meinen Vorrednern schliesse ich mich an. (Auch) ich würde dem zukünftigen Mieter bspw. drei oder 4 Wochen früher einen oder zwei Schlüssel geben (und einen behalten) gegen Zahlung von Kaution und einer Monatsbetriebskostenvorauszahlung.

-eskönntejaauchgutgehen- :-)

-Gibt's hier eigentlich keine "normalen" (die üblichen) Smileys???-
 
  • Schlüsselübergabe vor Mietbeginn Beitrag #5

tokape

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Ich kann ich da meinen Vorrednern nur anschliessen. Ich finde es sogar sehr nett von deinem zukünftigen Mieter, dass er die Betriebskosten schon anteilig für die Zeit übernimmt. Hört man ja selten. Ausserdem wird er ja Strom, Gas usw. dann auch schon auf sich ummelden, so dass du ja auch schon etwas weniger Kosten hast. Gerade jetzt in der Winterzeit.
 
  • Schlüsselübergabe vor Mietbeginn Beitrag #6

Christian

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-eskönntejaauchgutgehen- :-)

:top

Kleine Ergänzung (vielleicht war es ja von den anderen so gemeint, ich stells nur noch mal deutlicher heraus):

Ich würde mindestens die Kaution (und evtl. sogar die Betriebskosten für die Zeit vor dem 01.04.) in den Händen halten wollen und die Übergabe (incl. Protokoll) durchführen, bevor ich den ersten Schlüssel rausgebe.

Nicht, daß der Mieter mit dem einen Schlüssel zufrieden ist (und sich auf eigene Faust Schlüssel nachmachen lässt) und nachher von dem "du kannst schon vor dem 1.4. rein/renovieren" nix mehr wissen will (und u.U. keine Kaution zahlt). Schließlich gibts darüber ja auch nichts schriftliches, oder? M.E. kann man sowas aber durchaus ohne was schriftliches regeln.

Gruß,
Christian
 
  • Schlüsselübergabe vor Mietbeginn Beitrag #7

Fuzzy1951

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Original von Christian

Ich würde mindestens die Kaution (und evtl. sogar die Betriebskosten für die Zeit vor dem 01.04.) in den Händen halten wollen und die Übergabe (incl. Protokoll) durchführen, bevor ich den ersten Schlüssel rausgebe.

(genau was ich auch schon erwähnte.) Protokoll ist gut.



Original von Christian


dem 1.4. rein/renovieren" nix mehr wissen will (und u.U. keine Kaution zahlt). Schließlich gibts darüber ja auch nichts schriftliches, oder? M.E. kann man sowas aber durchaus ohne was schriftliches regeln.
christian


schriftlich ist immer besser für beide Seiten, nachher will keiner mehr was gesagt haben.
 
  • Schlüsselübergabe vor Mietbeginn Beitrag #8

Papabär

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Hallo,

die Rechtslage sagt, daß es alleinige Angelegenheit der Mieters ist ob er die beiden Wohnungen vorübergehend parallel mietet oder nicht.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht wo Dein Problem liegt. Du hast derzeit eine Leerwohnung, für die Du als Vermieter ja anteilige Betriebskosten tragen musst - sprich, Du hast gerade einen Kostenfaktor am Hals. Jetzt kommt ein Mieter und will Dir diesen Kostenfaktor abnehmen, indem er die BKVZ übernimmt ... und sei es nur für einen halben Monat.

Also die Frage würde sich mir schon gar nicht stellen ... :?

Allerdings würde ich das Pferd andersherum aufzäumen und den Mietvertrag ab 16.03. machen. Im Übergabeprotokoll würde ich dann handschriftlich vereinbaren, daß dem Mieter die anteilige NKM für März erlassen wird.

Dann gibt´s hinterher keine Diskussionen, wenn seine BK-Abrechnung ab dem 16.03. beginnt.

Die Schlüsselübergabe zum 16.03. erfolgt natürlich nur nach Zahlung der 1. Kautionsrate und der BKVZ für März.

@Christian: Die Forderung der kompletten Kaution bei Schlüsselübergabe ist gem. §551 BGB nebst zugehöriger Rechtsprechung unzulässig. Wenn man Pech hat, kann so eine Forderung die mietvertragliche Kautionsvereinbarung komplett unwirksam werden lassen:
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unzulässig.
 
  • Schlüsselübergabe vor Mietbeginn Beitrag #9

jazzman

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Hallo zusammen,

erstmel vielen Dank für eure Vorschläge und Meinungen.

Ich möchte meinem neuen Mieter keineswegs einen Stein im Weg stellen. Man sieht ja aufgrund der Antworten, dass es keine Regelung gibt und dann kann es ruck-zuck zu problemen kommen. Ich vermiete das 1. mal und da kommen dann solche Fragen auf.

Ich werde dem Mieter folgenden Vorschlag machen:

Wir machen am 16.03. ein Übergabeprotokoll (mit Vermerk: Schlüsselübergabe erfolgt vor Mietbeginn). Wir lesen die Zählerstände ab. Ich lasse mir die Kaution und anteilige Nebenkosten in Bar geben und dann bekommt er die Schlüssel.

Grüße
Jazzman
 
  • Schlüsselübergabe vor Mietbeginn Beitrag #10
BarneyGumble2

BarneyGumble2

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Original von Papabär

@Christian: Die Forderung der kompletten Kaution bei Schlüsselübergabe ist gem. §551 BGB nebst zugehöriger Rechtsprechung unzulässig. Wenn man Pech hat, kann so eine Forderung die mietvertragliche Kautionsvereinbarung komplett unwirksam werden lassen:

Natürlich sollte man einen solchen Passus nicht in den Mietvertrag schreiben!

Ich halte das immer so, dass ich den Interessenten wie selbstverständlich bei der Besichtigung sage, dass zur Schlüsselübergabe (zusammen mit der Mietvertragsunterzeichnung) die Kaution in Bar mitzubringen ist bzw. sich schon auf meinem Konto befinden muss (Überweisungsbelege bringen nichts, die kann man selbst abstempeln...).

Wenn dann der Mietinteressent mit den Regelungen im BGB ankommt, ist es wohl doch nicht der richtige Mieter...
Selbst wenn die Kautionsraten sicher kommen würden, hätte ich da ein ungutes Gefühl, was zukünftige Streitigkeiten angeht.
 
  • Schlüsselübergabe vor Mietbeginn Beitrag #11

Berny

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Original von Papabär
Die Schlüsselübergabe zum 16.03. erfolgt natürlich nur nach Zahlung der 1. Kautionsrate und der BKVZ für März.
@Christian: Die Forderung der kompletten Kaution bei Schlüsselübergabe ist gem. §551 BGB nebst zugehöriger Rechtsprechung unzulässig. *) Wenn man Pech hat, kann so eine Forderung die mietvertragliche Kautionsvereinbarung komplett unwirksam werden lassen:

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unzulässig.
Wenn der Neumieter schon so klamm ist, dass er die Kaution in Raten zahlen kann/will/muss, würde ich als VM mir das schon überlegen...
Bin ja nicht verpflichtet, an ihn zu vermieten.
Der o.a. § interessiert mich insofern nicht, da ein zukünftiger Mieter durch Zahlung der ganzen Kaution von seinem Recht auf Teilzahlung nicht Gebrauch gemacht hat. :lol
*) Quatsch! Die Forderung ist bestimmt nicht unzulässig. Wo steht denn das geschrieben?
 
  • Schlüsselübergabe vor Mietbeginn Beitrag #12

Papabär

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  • Schlüsselübergabe vor Mietbeginn Beitrag #13

Berny

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Quatsch! Die Forderung ist bestimmt nicht unzulässig. Wo steht denn das geschrieben?
Guckst Du hier!
Ist mir schon klar.
Du schriebst: "Die Forderung der kompletten Kaution bei Schlüsselübergabe ist ... unzulässig." Das wird jedoch im §551 nicht bestätigt. Darin steht lediglich, dass der Mieter in drei Raten zahlen darf. Der VM darf trotzdem fordern, auch, wenn der Mieter der Forderung nicht unbedingt folgen muss.
 
  • Schlüsselübergabe vor Mietbeginn Beitrag #14

Unregistriert

Laut Oberlandesgericht Duisburg und Deutscher Anwaltsverein Az.10u60/10,
hat die Schüsselübergabe schon vor der Unterschriftsgebung des Mietsvertrages
zu geschehen!Auch dann, wenn das eigentliche Mietsverhältnis erst Tage,
Wochen oder gar Monate nach der beidseitigen Unterschriftsgebung beginnt!
Da man ja Teile der Miete im Vorraus zahlt(Kaution,Kaltmiete usw),ist das ja nun
wohl Recht und billig,das der Vermieter dem neuen Mieter die Schlüssel überlässt!
Denn die Miete darf ja auch erst Kassiert werden,wenn ALLE RÄUME der Wohnung
ordnungsgemäß genutzt werden können(also nach der Renovierung,nach Einbau einer
Spüle usw)!
 
  • Schlüsselübergabe vor Mietbeginn Beitrag #15

Berny

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Unregistriert:

"Laut Oberlandesgericht Duisburg und Deutscher Anwaltsverein Az.10u60/10,
hat die Schüsselübergabe schon vor der Unterschriftsgebung des Mietsvertrages
zu geschehen!"
Interessiert mich nicht.

"Auch dann, wenn das eigentliche Mietsverhältnis erst Tage,
Wochen oder gar Monate nach der beidseitigen Unterschriftsgebung beginnt!"
Interessiert mich ebenfalls nicht.

"Da man ja Teile der Miete im Vorraus zahlt(Kaution,Kaltmiete usw),ist das ja nun
wohl Recht und billig,das der Vermieter dem neuen Mieter die Schlüssel überlässt!"
Woher hast Du diese wirklichkeitsfremde Aussage?

"Denn die Miete darf ja auch erst Kassiert werden,wenn ALLE RÄUME der Wohnung
ordnungsgemäß genutzt werden können(also nach der Renovierung,nach Einbau einer
Spüle usw)!"
Falsch.
 
Thema:

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