Daniel
Hallo,
ich ziehe demnächst um und die alte Wohnung ist gekündigt.
VM möchte, daß ich streiche bei Auszug. In meinem Mietvertrag stehen
zwei Klauseln:
a) daß die Wohnung ordnungsgemäß gereinigt zurückzugeben ist
also in meinem Erachten heißt das nur "besenrein"
b) die berühmte Jahres-Staffelung mit den Schönheitsreparaturen
Küche, Bad alle drei Jahre (ich lebe seit März 2002 drinne), Wohnraum alle fünf Jahre.
Da ich allerdings in der Wohnung rauche, könnte dies evtl. ein Problem dartellen?
Den Wohnraum haben mein Dad und ich diesen Sommer deswegen schon gestrichen, den müßte man wohl nicht mehr machen.
Flur, Bad und Küche wären fraglich, wenn ich es denn machen müßte. Da steht auch was im Mietvertrag bei der Staffelung mit der Prozentbeteiligung des Mieters, abhängig davon wann das letzte Mal renoviert wurde, zwischen 20 bis 60% der Kosten, oder selbst machen.
Meine Frage ist nun: welche der beiden oben genannten Klauseln zählt denn jetzt? Hebt nicht die eine die andere Klausel auf?
ich ziehe demnächst um und die alte Wohnung ist gekündigt.
VM möchte, daß ich streiche bei Auszug. In meinem Mietvertrag stehen
zwei Klauseln:
a) daß die Wohnung ordnungsgemäß gereinigt zurückzugeben ist
also in meinem Erachten heißt das nur "besenrein"
b) die berühmte Jahres-Staffelung mit den Schönheitsreparaturen
Küche, Bad alle drei Jahre (ich lebe seit März 2002 drinne), Wohnraum alle fünf Jahre.
Da ich allerdings in der Wohnung rauche, könnte dies evtl. ein Problem dartellen?
Den Wohnraum haben mein Dad und ich diesen Sommer deswegen schon gestrichen, den müßte man wohl nicht mehr machen.
Flur, Bad und Küche wären fraglich, wenn ich es denn machen müßte. Da steht auch was im Mietvertrag bei der Staffelung mit der Prozentbeteiligung des Mieters, abhängig davon wann das letzte Mal renoviert wurde, zwischen 20 bis 60% der Kosten, oder selbst machen.
Meine Frage ist nun: welche der beiden oben genannten Klauseln zählt denn jetzt? Hebt nicht die eine die andere Klausel auf?