Schöheitsrepaturen bei Auszug

Diskutiere Schöheitsrepaturen bei Auszug im Schönheitsreparaturen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich ziehe demnächst um und die alte Wohnung ist gekündigt. VM möchte, daß ich streiche bei Auszug. In meinem Mietvertrag stehen zwei...
  • Schöheitsrepaturen bei Auszug Beitrag #1

Daniel

Hallo,
ich ziehe demnächst um und die alte Wohnung ist gekündigt.
VM möchte, daß ich streiche bei Auszug. In meinem Mietvertrag stehen
zwei Klauseln:

a) daß die Wohnung ordnungsgemäß gereinigt zurückzugeben ist
also in meinem Erachten heißt das nur "besenrein"

b) die berühmte Jahres-Staffelung mit den Schönheitsreparaturen
Küche, Bad alle drei Jahre (ich lebe seit März 2002 drinne), Wohnraum alle fünf Jahre.

Da ich allerdings in der Wohnung rauche, könnte dies evtl. ein Problem dartellen?
Den Wohnraum haben mein Dad und ich diesen Sommer deswegen schon gestrichen, den müßte man wohl nicht mehr machen.

Flur, Bad und Küche wären fraglich, wenn ich es denn machen müßte. Da steht auch was im Mietvertrag bei der Staffelung mit der Prozentbeteiligung des Mieters, abhängig davon wann das letzte Mal renoviert wurde, zwischen 20 bis 60% der Kosten, oder selbst machen.

Meine Frage ist nun: welche der beiden oben genannten Klauseln zählt denn jetzt? Hebt nicht die eine die andere Klausel auf?
 
  • Schöheitsrepaturen bei Auszug Beitrag #2

wolle

Die heben sich nicht auf.

Das im Vertrag ist wie folgt gedacht:

Mit jeder renovierung beginnt diese Frist von vorne.
Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Du renovierst die gesamte Wohnung, also so, dass der Nachmieter sich in der Wohnung wohlfühlen würde. Wahrscheinlich gibt es da einen Standard vom Vermieter (Rauhfaser weiss ist üblich), den du erfüllen musst. Die Schatten in den Ecken an Decke und wand sind ein Zeichen für den Verwohnheitszustand.

2. Du bezahlst die Summe (Ablöse) die schätzungsweise der Nachmieter aufbringen muss, um die Wohnung zu renovieren. (20-60%)

Das ganze wird der Vermieter bei der Abnahme wohl schätzen wollen. Wie war das bei deinem Einzug. War die Wohnung frisch renoviert oder hast du Geld bekommen?

Besenrein heißt, dass die Wohnung ohne Inventar und ausgeräumt übergeben werden soll.
 
  • Schöheitsrepaturen bei Auszug Beitrag #3

Daniel

Hallo,
ach so, besenrein heißt den Boden kehren, die Schönheitsreparaturen sind für die Wände gedacht, jetzt ist es klar :zwinker

Als ich eingezogen bin, hieß es nur, wir (VM) haben renoviert. Was genau, weiß ich nicht. Wie wäre es denn, bei gefragten, günstigen Wohnungen in guter Lage die Renovierung dem Nachmieter "aufs Auge zu drücken"? Das sei (laut meinem Bruder) zumindest in Großstädten durchaus üblich. Ich lebe nicht in der Großstadt aber in meiner Stadt direkt am Bodensee sind solche Wohnungen sehr rar.
Wäre doch ein Versuch wert? Zumal der Interessent einen Vater hat, der Malermeister wäre ;-)

Im schlimmsten Falle wohl selber machen bzw. dem Nachmieter die Farbe kaufen und der macht es.
 
  • Schöheitsrepaturen bei Auszug Beitrag #4

wolle

In den Großstädten, deren Vermieter ich kenne, ist das grundsätzlich unterschiedlich.
In deinem Fall kannst du das frei wählen: entweder bezahlen oder renovieren.
Fachmännisch muss beides sein, ob Malermeister oder nicht.

:hase ich find's lustig. Sonst wird immer versucht, solche Maßnahmen dem Vermieter unter zu jubeln und jetzt mal dem Nachmieter :hase

Du musst einmal renovieren oder für die Kosten aufkommen, denn du hast die Wohnung ja "verwohnt". Sorry, aber so ist das nunmal.
 
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