Schönheitsreparaturen

Diskutiere Schönheitsreparaturen im Schönheitsreparaturen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Moin, bin Mieter einer Wohnung, die demnächst übergeben wird, weil mein Mietverhältnis endet. Habe renoviert und möchte vorher noch etwas klären...
  • Schönheitsreparaturen Beitrag #1

Chrissi

Moin,
bin Mieter einer Wohnung, die demnächst übergeben wird, weil mein Mietverhältnis endet. Habe renoviert und möchte vorher noch etwas klären:
Habe einen Metall-Griff für das Wohnzimmerfenster ausgetauscht in einen weißen Griff -----kann der VM einen Metallgriff verlangen?
Habe eine ziemlich beknackte Tapete ohne Struktur einfach übergeweißt--------kann der Vermieter eine Rauhfasertapete verlangen?
Habe im Flur tapeziert ohne die alten Tapeten vorher heruntergenommen zu haben--------kann der VM das ablehnen?
Die Heizung hat ein Kumpel gestrichen, ist aber nicht so sauber geworden-------
was muss der VM da aktzeptieren?
Muss man die Fussleisten eigentlich auch streichen, wenn sie büschen vergilbt sind?
Die Küchentür war ein bisschen verschimmelt, weil ich manchmal nicht zum lüften kam. Habe sie nun abegeschliffen und will sie überlasieren. Ich bekomme aber nicht alles weg. Ist das eigentlich eine Art Abnutzung oder ein Schaden?
Mein kleiner Sohn hat die Türen etwas demoliert. Hier und da ist etwas abgestoßen. Wo hört die Abnutzung da auf und wo fängt der Schaden an.
Nichts für ungut, ich tue alles ´was ich muss, aber nichts, was man mir nicht zu lasten legen kann.
Ist es ratsam, einen Gutachter zu beauftragen, falls der VM zu viel verlangt?

Habt alle Dank für fachkundige Antworten
Chris
 
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  • Schönheitsreparaturen Beitrag #2

wolle

Schönheitsreperaturen sind fachmännisch aus zu führen, also kann die Heizung Probleme geben. Ebenso die Türen. Die Schäden sollten im Rahmen sein, also ein Loch in der Tür oder eine Beschädigung, die in das Holz geht sind schwer zu beurteilen. Der Kratzer ist grenzwertig, aber -denke ich - noch okay. Absplitterungen eben nicht mehr.

Das Übertapezieren kann der Vermieter übel nehmen, denn das ist nicht fachmännisch, wenn er es bemerkt... Das Überstreichen kann akzeptiert werden, wenn so deckend gestrichen wurde, dass die Musterung überdeckt ist.

Der Fenstergriff sollte wieder ausgetauscht werden, da er Vermietereigentum war/ist. Das kann (und wird) der Vermieter bemängeln!

Diue lasierte Tür zeigt den guten Willen und wird wohl kaum Probleme aufwerfen. Das ist immer Entscheidung des Vermieters. Würdest du die jetzt renovierte Wohnung so anmieten oder würdest du deine angesprochenen Mängel bemerken und dankend ablehnen? Dem Vermieter geht es nur um die Wiedervermietung. Wenn er nochmal den Handwerker schicken muss, weil die Heizung und die Türen wie "Sau" aussehen, wird nicht nur schlecht "drauf" sein, sondern unter Umständen auch die Rechnung an dich schicken... Schließlich verliert er so eine Monatsmiete, was kleinere (private) Vermieter schon mal richtig Geld kostet...
 
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