Schönheitsreps

Diskutiere Schönheitsreps im Schönheitsreparaturen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo an alle. Stehe jetzt vor einer Neuvermietung. Ich werde wohl wieder den gelben Haus & Grund Schrieb nehmen. :wand: Was mir sauer aufstößt...
  • Schönheitsreps Beitrag #1

Chris

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Hallo an alle.

Stehe jetzt vor einer Neuvermietung. Ich werde wohl wieder den gelben Haus & Grund Schrieb nehmen. :wand:
Was mir sauer aufstößt, sind die Renovierungskosten. Die zu vermietende Wohnung ist unrenoviert, sprich : die Wände und Decken müssten noch tapeziert und gestrichen werden. Ich will aber, dass der Mieter bei Auszug den alten Zustand wieder herstellt. Er soll alle Tapeten abreißen, neu tapezieren und auch streichen. Wie soll ich dass richtig formulieren?
Die Interessenten für die Wohnung würden ja am liebsten eine renovierte Wohung übernehmen und am Ende auch nicht mehr tapezieren.
Habe mir folgendes Überlegt:
Schreibe in der Anzeige, dass Wohnung unrenoviert ist, aber sie für eine Pauschale von xx,- € eine renovierte Wohnung bekämen. Beim Auszug bräuchten sie dann nichts mehr zu machen. Ist dass sinnvoll? :gehtnicht
Bisher habe ich die Wohnungen immer auf meine Kosten renoviert, :stupid um die Wohnungen schnell wieder zu vermieten.

Gruß Chris
 
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  • Schönheitsreps Beitrag #2

RMHV

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Original von Chris
... Was mir sauer aufstößt, sind die Renovierungskosten... Er soll alle Tapeten abreißen, neu tapezieren und auch streichen. Wie soll ich dass richtig formulieren?

Als Formularklausel werden alle Versuche scheitern, den Mieter zur Renovierung bei Beendigung des Mietverhältnisses zu verpflichten.

Für mich ist die Folge aus der Rechtsprechung zu den Schönheitsreparaturen, dass Wohnungen soweit wie möglich in dem Zustand vermietet werden, den der Vorgänger zufällig hinterlassen hat. Laufende Schönheitsreparaturen und Teilabgeltung wird - hoffentlich auch in Zukunft noch wirksam - vereinbart. Dies kann dazu führen, dass der Mieter bei Auszug renoviert oder es eben sein lässt und lieber die Teilabgeltung der Renovierungskosten zahlt.

Die Interessenten für die Wohnung würden ja am liebsten eine renovierte Wohung übernehmen und am Ende auch nicht mehr tapezieren.
Wer würde das nicht gerne so haben... Vielleicht auch keine Betriebskosten zahlen müssen... oder warum nicht auch völlig mietfrei :lol

Habe mir folgendes Überlegt:
Schreibe in der Anzeige, dass Wohnung unrenoviert ist, aber sie für eine Pauschale von xx,- € eine renovierte Wohnung bekämen. Beim Auszug bräuchten sie dann nichts mehr zu machen. Ist dass sinnvoll? :gehtnicht
Bisher habe ich die Wohnungen immer auf meine Kosten renoviert, :stupid um die Wohnungen schnell wieder zu vermieten.
Es gibt zunächst keine Notwendigkeit, den Renovierungszustand der Wohnung schon in der Anzeige zu beschreiben.
Grundsätzlich steht der Durchführung einer Renovierung gegen Bezahlung nichts entgegen. Allerdings erschließt sich mir der Sinn dieser Vereinbarung nicht wirklich. Wenn man nur eine renovierte Wohnung schnell wieder vermieten kann, wird der Interessent kaum für eine unrenovierte Wohnung die gleiche Miete akzeptieren und zusätzlich noch eine Renovierung gegen Bezahlung ausführen lassen. Anders formuliert: falls man jemanden findet, der auf das dargestellte Angebot eingehen würde, kann man es auch sein lassen und der Mieter übernimmt die Renovierung selbst bzw. vergibt einen Auftrag. sollte der Vermieter irgendjemanden zur Ausführung von Malerarbeiten "an der Hand haben", steht einem entsprechenden Angebot nichts entgegen. Eine Beitrag zur Verbesserung der Vermietbarkeit bei gleichzeiter Einsparung von Renovierungskosten kann ich darin aber nicht erkennen.
 
  • Schönheitsreps Beitrag #3

Insolvenzprofi

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Original von Chris
Bisher habe ich die Wohnungen immer auf meine Kosten renoviert, :stupid um die Wohnungen schnell wieder zu vermieten.

hattest du denn mit der bisherigen regelung schlechte Erfahrung gemachT?

von einem bin ich aber überzeugt, wenn die wohnung renoviert angeboten wird, findest du bestimmt viel schneller einen mieter
 
  • Schönheitsreps Beitrag #4

Maja

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Sobald du was zum Zustand wie der Mieter die Wohnung bei Auszug zu renovieren hat in den §27 schreibst, kommt es zur Endrenovierungsklausel.

Mein Tipp:

Entweder Kündigungsauschluss von bis zu 4 Jahren hinein schreiben (nach Renovierung)

oder

die Wohnung einfach von vornerein für 2 Monate Mietfrei anbieten. Ist günstiger als ein Maler und viele Interessenten freuen sich das sie gleich alles in Ihren Vorstellungen streichen können.
 
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