Schornsteinfegergebühren bei Nichtnutzung Kamin

Diskutiere Schornsteinfegergebühren bei Nichtnutzung Kamin im Schornsteinfeger Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; In einem Mehrfamilienhaus, in dem die Wohnungen mit Einzelöfen beheizt werden hat eine Mieterin sich in Eigenregie Elektroöfen zugelegt und nutzt...
  • Schornsteinfegergebühren bei Nichtnutzung Kamin Beitrag #1

muesli

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In einem Mehrfamilienhaus, in dem die Wohnungen mit Einzelöfen beheizt werden hat eine Mieterin sich in Eigenregie Elektroöfen zugelegt und nutzt den Kamin deshalb nicht mehr.

Wie verhält es sich jetzt mit der Umlage der Schornsteinfegergebühren auf die Mieter?

- Muss der Mieter aufgrund der Möglichkeit der Kaminnutzung zahlen?
und wenn nicht
- Werden die Gebühren auf die übrigen Kaminnutzer umgelegt oder
- kann der Vermieter den Anteil nicht umlegen.

Danke vorab.
 
  • Schornsteinfegergebühren bei Nichtnutzung Kamin Beitrag #2

Capo

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:wink Hallo Müsli
So geht das natürlich auch...

Die Kaminnutzung ist immer umlegbar. Dazu gehört auch der Schornsteinfeger.
Die Versicherung wird ja auch nicht immer genutzt, muss jedoch genauso bezahlt werden. Sogar ohne Heizung ist das umlegbar.
 
  • Schornsteinfegergebühren bei Nichtnutzung Kamin Beitrag #3

muesli

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danke capo :wink

aber so wirklich geregelt ist das nirgends oder?
oder weisst du zufällig die rechtsgrundlage?

für eine "richtige heizung" ist alles ganz genau defniert aber für solche "alt-fälle" nicht wirklich..

gruss muesli
 
  • Schornsteinfegergebühren bei Nichtnutzung Kamin Beitrag #4
Martens

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moin,

solange dem Mieter die Möglichkeit eingeräumt wird, die vorhandenen Öfen und damit den Kamin zu nutzen, sind die Kosten des Kamninkehrers Betriebskosten und können umgelegt werden.

Ob der Mieter den Schornstein nutzt oder nicht, spielt keine Rolle.

Ich kenne auch die Argumentation, "ich dusche immer im Tennis-Club, muß ich trotzdem soviel Wasser zahlen?" Die Antwort lautet: JA! :)

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Schornsteinfegergebühren bei Nichtnutzung Kamin Beitrag #5

Capo

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ich dusche immer im Tennis-Club, muß ich trotzdem soviel Wasser zahlen?

Der ist gut: Besser finde ich aber: Die Hausreinigung würde ich ja selbst übernehmen, deswegen will ich die nicht bezahlen. Außerdem mache ich den Hausflur nicht schmutzig.

@müsli
Weitere Fragen sind willkommen und auch unsere SEO Ecke (Immobilien-Werbung) könnte noch etweas unterstützung vertragen ;)
 
  • Schornsteinfegergebühren bei Nichtnutzung Kamin Beitrag #6

Insolvenzprofi

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Original von Martens
solange dem Mieter die Möglichkeit eingeräumt wird, die vorhandenen Öfen und damit den Kamin zu nutzen, sind die Kosten des Kamninkehrers Betriebskosten und können umgelegt werden.

ich gehe davon aus, dass es im Mietvertrag vereinbart ist, das die Kosten umgelegt werden dürfen,,,, wenn nicht, dann dürfen die auch nicht umgelegt werden...
 
  • Schornsteinfegergebühren bei Nichtnutzung Kamin Beitrag #7

Capo

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@müsli
Schau mal hier rein. Absatz 12 ;)

Wenn im Mietvertrag die BetrKV (Betriebskostenverordnung) genannt ist, sind diese 17 Kosten Bestandteil des Vertrages und somit umlegbar. Wenn sie Kaminkosten (Schorni) explizit genannt werden natürlich auch. Erscheinen sie nicht, müssen sie nicht gezahlt werden.

Ich wußte nicht, dass du vermietest ;)
 
  • Schornsteinfegergebühren bei Nichtnutzung Kamin Beitrag #8

muesli

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alles klar, danke für die antworten!


Ich wußte nicht, dass du vermietest
- nur beruflich (zum glück)
 
  • Schornsteinfegergebühren bei Nichtnutzung Kamin Beitrag #9

Beluga

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Die Schornsteinfegerkosten gehören zu den Heizkosten.
Muß derjenige mit Elektroheizung nun die Heizkosten, zumindest seine anteiligen Grundkosten, mittragen ? :?

Wohlgemerkt sind in der Heizkosten außer Schornsteinfegerkosten auch der Betriebstrom, und die Wartung beinhaltet, die Elektroheizungsbesitzer an sich nicht mitbenutzen.

Oder werden die Schornsteinfegerkosten aus der Heizkosten herausgenommen
? - aber dies entspricht nicht der Heizkostenabrechnungsverordnung. :?
 
  • Schornsteinfegergebühren bei Nichtnutzung Kamin Beitrag #10

DiplomHM

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Sind die Schronsteinfegerkosten nicht der HK-Abrechnung enthalten, dann dürfen die auch in der BK-Abrechnung auftauchen - denke ich. Es sind umlegbare Kosten.

Wichtig ist nur, dass sie einmal auftauchen.
 
  • Schornsteinfegergebühren bei Nichtnutzung Kamin Beitrag #11

Beluga

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ich finde es gerechter, wenn die Elektroheizungsbesitzer gar nicht mehr an
Heizkosten anderer Bewohner mit Zentralheizung beteiligen muss.

:bier
 
  • Schornsteinfegergebühren bei Nichtnutzung Kamin Beitrag #12

DiplomHM

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Wird eine Wohnung mit Elektroheizung versehen und geheizt, dann fallen auch keine Schornsteinfegebühren. Würde ich sagen. Die Mieter dann mit den Kosten für den Schornsteinfeger zu belasten, ist unsinn und ungerecht. Ich würde es dann nicht zahlen!
 
  • Schornsteinfegergebühren bei Nichtnutzung Kamin Beitrag #13

OWLer

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OK, der Eintrag ist lange her, aber evtl. liest noch einer die Antwort !

Wenn der Mieter nur noch eine eigene Elektroheizung hat (also keinen Anschluß der Wohnung an die Zentralheizung, keine Warmwasserbereitung über die Zentralheizung, keinen Kamin, Ofen, o.ä.) dann fallen für diese Wohnung auch definitv keine Schornsteinfegergebühren an !

Bedingung ist allerdings, dass die vorher benutzten und in der Wohnung angeschlossenen Öfen etc. demontiert und die Anschlüsse an die Schornstein geschlossen worden sind ! (sonst muss der Schorni trotzdem fegen und Kosten entstehen !)

Im Altbaubereich gibt es häufig solche fälle (eine Wohnung heizt mit Öfen, eine andere mit Gas, eine dritte Elektro).

Es gibt vom Schorni für solche Gebäude eine detaillierte Rechnung / Stammnachweis für die einzelnen Wohnungen.
 
Thema:

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