muesli
Neuer Benutzer
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In einem Mehrfamilienhaus, in dem die Wohnungen mit Einzelöfen beheizt werden hat eine Mieterin sich in Eigenregie Elektroöfen zugelegt und nutzt den Kamin deshalb nicht mehr.
Wie verhält es sich jetzt mit der Umlage der Schornsteinfegergebühren auf die Mieter?
- Muss der Mieter aufgrund der Möglichkeit der Kaminnutzung zahlen?
und wenn nicht
- Werden die Gebühren auf die übrigen Kaminnutzer umgelegt oder
- kann der Vermieter den Anteil nicht umlegen.
Danke vorab.
Wie verhält es sich jetzt mit der Umlage der Schornsteinfegergebühren auf die Mieter?
- Muss der Mieter aufgrund der Möglichkeit der Kaminnutzung zahlen?
und wenn nicht
- Werden die Gebühren auf die übrigen Kaminnutzer umgelegt oder
- kann der Vermieter den Anteil nicht umlegen.
Danke vorab.