Wie stehen denn meine Chancen, dass ich dort (nach Kauf) eine Erhöhung durchbekomme?
Sorry, Glaskugel habe ich gerade nicht zur Hand. Eines kann ich nur mit absoluter Sicherheit sagen: Da die Mieterin nicht kooperativ ist, bekommst du garantiert keine Mieterhöhung auf 900 € durch. Das läge nämlich sogar dann noch über der Kappungsgrenze, wenn am Ort der Wohnung keine Mietpreisbremse gelten würde.
Ich habe auch schon 3 m.E. nach vergleichbare Häuser mit Mieten größer als 900 Euro über eine Verwaltung in Erfahrung gebracht.
Ich schließe daraus, dass es keinen für diesen Ort gültigen Mietspiegel gibt? Das ist nicht der Untergang (insbesondere da ja schon Vergleichswohnungen in Erfahrung gebracht wurden), aber auch nicht gerade hilfreich. Die Kriterien für Vergleichswohnungen findest du in § 558 Abs. 2 BGB. Beliebte Stolpersteine: Die Wohnung muss vergleichbar sein, eine Argumentation der Art "diese schlechtere Wohnung ist schon teurer" funktioniert nicht. Außerdem muss die Miete in den letzten 6 jahren neu vereinbart worden sein, d.h. Neuvermietung oder Mieterhöhung.
Allgemein ist es besser, wenn man mit vier oder mehr Vergleichswohnungen ins Rennen geht. Das erhöht die Chance, dass auch wenn einzelne Wohnungen dann doch nicht als vergleichbar durchgehen, weiterhin wenigstens 3 Wohnungen übrig bleiben.
Zu den weiteren Erfolgsaussichten möge sich ein Anwalt äußern, insbesondere nach Prüfung des Mietvertrags.
Wenn die Wohnung dann noch innerhalb eines angespannten Wohnungsmarktes liegen sollte, dauert es Jahre, bis sich die Kosten für das Gutachten (ich tippe mal auf 3000€ oder mehr) rechnen... Falls man derzeit im Großraum von Berlin einen Gutachter mit freier Kapazität findet! Ich lese ja gerne im
IKB-Lawblog und meine dort mal gelesen zu haben, dass die Gutachterkapazitäten wegen der Nichtigkeit des Berliner Mietspiegel derzeit äußerst gefragt sind.
Ich kann überhaupt nichts zur aktuellen Lage sagen. Bis der Kauf "durch" ist, hat Berlin wieder einen Mietspiegel und das dürfte dann auch bei den Gutachtern die Goldgräberstimmung (sofern es sie denn gibt) wieder dämpfen. Unter normalen Umständen wäre dieser Preis für ein Gutachten um ca. Faktor 3 zu hoch. Bei größeren Objekten wie einem Reihenhaus oder EFH würde ich mir normalerweise weniger Sorgen machen, ob ein Gutachten wirtschaftlich ist. Dieses Problem hat man eher bei kleinen Wohnungen.
(Ich hätte angeboten: Verzicht auf Eigenbedarfskündigung und dafür Mieterhöhung auf 900 Euro)
Mal ganz im Ernst: Als Mieter würde ich mir da verarscht vorkommen. Was ist denn das für ein Angebot? Wenn der Vermieter bereit ist, auf eine Eigenbedarfskündigung zu verzichten, hat er wohl keine eigenen Pläne für die Nutzung - und dann darf er sowieso nicht kündigen. Gleichzeitig soll ich einer Mieterhöhung von 25 % zustimmen?
Wenn ich die Mieterhöhung unter Einschaltung eines Anwaltes mache, muss dann die Mieterin im Erfolgsfall den Anwalt zahlen?
Wenn du jetzt die Erfolgsaussichten prüfen lässt oder einen Anwalt mit der Formulierung des Erhöhungsverlangens beauftragst, trägst du diese Kosten selbst. Der Mieter zahlt deine Anwaltskosten ab Klageerhebung, d.h. sobald du ein wirksames Erhöhungsverlangen ausgesprochen hast, der Mieter nicht fristgerecht seine Zustimmung erklärt und dann ein Anwalt beauftragt wird, um Klage zu erheben. Dass der Anwalt schon vorher für dich tätig war, ist kein Problem, aber diese Kosten trägst du selbst.
Der aktuelle Eigentümer meint auch, dass sie sich auf soziale Härt berufen würde. Aber das Argument kenne ich nur bei Eigenbedarfskündigung oder Modernisierungskosten, nicht bei Mieterhöhungen.
Ja, es heißt halt trotzdem, dass man hier eine streitlustige Mieterin mitkauft. Dafür mag es Gründe geben (z.B. das Verhalten des bisherigen Eigentümers), aber für den Moment wird das nun eben dein Problem. Wenn schon solche "Nicht-Argumente" vorgebracht werden, kannst du dich bereits auf die anderen üblichen Spielchen einstellen: Nach der Mieterhöhung kommen dann die angeblichen Mängel ...