Scimmel- wie kündigen?

Diskutiere Scimmel- wie kündigen? im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, wir wohnen seit einem jahr zu dritt in einer Mietwohnung und zahlen 600 Euro kalt. Für Heizung und Strom bezahlen wir 180 Euro. Im Mai kam...
  • Scimmel- wie kündigen? Beitrag #1

mimi12

Hallo,
wir wohnen seit einem jahr zu dritt in einer Mietwohnung und zahlen 600 Euro kalt. Für Heizung und Strom bezahlen wir 180 Euro. Im Mai kam dann eine Nachzahlung von 930 Euro für Strom/ Gas. Und das obwohl wir uns schon sehr mit heizen eingeschränkt haben. Wir haben dann von den Vormietern erfahren, dass die Heizungsanlage nie gewartet wurde und schon einmal still gelegt werden sollte. Ausserdem ist vor kurzen eine Leitung der Heizungsanlage gebrochen und hat den gesamten Keller unter wasser gelegt. Da dort auch Wohnraum ist ( Halbkeller) musste ich den gesamten Teppich dort entsorgen.

In diesen Kellerräumen ist auch Schimmel an den Wänden, der aber vorher schon da war. Deshalb ist uns auchlaut Mietvertrag das Wohnen/ Schlafen in diesen Räumen verboten.
Nun ist aber auch Schimmel in einem oberen Schlafraum und in der Küche aufgetreten. Das erklärt möglicherweise auch das morgendliche Husten meiner Tochter.

Ein anderes Unding ist, dass eine Steckdose bei einem Nachbarn im Haus auf unseren Stromzähler läuft und mitbezahlt wird. Das haben wir erst kürzlich fest gestellt. Die Nachbarn hatten dort einen Wäschtrockner eingesteckt.

Nun haben wir uns eine andere Wohnung gesucht, wo wir im Februar einziehen wollen. Meine Frage ist nun:
Kann ich die Miete auf Grund dieser Mängel in den letzeten Monaten kürzen oder einbehalten? Kann ich auch auf Grund all dieser Mängel die Wohnung fristlos kündigen? Und wenn ja- wann macht man dies am Besten, bzw muss man dann sofort ausziehen?

bin für jeden Tip dankbar

mimi
 
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  • Scimmel- wie kündigen? Beitrag #2

wolle

Eine fristlose Kü ist möglich, wenn die Gesundheitsbeeinträchtigung nachweisbar ist.
Wann ausziehen? Sofort! Man hat ja nachgewiesen, dass ein wohnen nicht mehr möglich ist. Weiteres wohnen würde dem ja entgegensprechen, oder?

Eine Mietminderung ist möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schimmel aufgrund von Baumängeln entstanden ist. Bei einer Mietminderung rate ich zum Anwalt, damit keine juristischen Fehler passieren. Ein Gutachter wird wohl nötig sein, den derjenige bezahlt, der den Schimmel verschuldet hat.
Ich gehe jedoch davon aus, dass der Schimmel durch das mangelhafte Heizen entstanden ist, aber das sollte der Gutachter entscheiden. (Aber ein Baumangel tritt nicht von heute auf morgen ein, Schimmel durch falsches Lüften und Heizen schon)

Wurdfe die Sachlage mit der Steckdose dem Vermieter gemeldet? Ja? und er hat nichts unternommen? Handwerker nach Fristsetzung beauftragen. Den hat der Vermieter in diesem Fall dann nach Ablauf der Frist zu bezahlen. Wenn das nicht gemeldet wurde, sollte man das schleunigst tun, sonst verletzt man seine Mieterpflicht...
 
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