Selbstständige Mieter...

Diskutiere Selbstständige Mieter... im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, bei mir haben sich 2 Mieter vorgestellt. Sind beide selbständig und mittleren Alters. Machen zwar einen guten Eindruck, aber...
  • Selbstständige Mieter... Beitrag #1

elli23

Hallo zusammen,

bei mir haben sich 2 Mieter vorgestellt. Sind beide selbständig und mittleren Alters.
Machen zwar einen guten Eindruck, aber würde trotzdem gern ein paar Sicherheiten haben. Die Selbstauskunft erstellt dann doch bei denen ihr Steuerberater, oder?
3 Netto Monatsmieten eingezahlt vor Einzug ist auch richtig hoffe ich. Det. Protokoll über Zustand Wohnung ist auch dabei. Was hab ich vergessen?

Die Renovierungsgeschichte hab ich noch nicht ganz verstanden. Wohnung ist total renoviert. Wände in Latex seidenmatt. Die würden die Wänder lieber in ganz matt haben. Wollen das selbst wieder überstreichen. Kann ich trotzdem beim Auszug wieder auf streichen der Wände bestehen.?

Vielen Dank für Antworten...

Frank
 
  • Selbstständige Mieter... Beitrag #2

wolle

Meiner Meinung nach: NIX vergessen. (Bis auf die Schlüssel vielleicht :D )

Die Renovierung gestaltet sich folgendermaßen. Wenn beim Einzug keine Renovierung notwendig war, wird beim Auszug eine notwendig. (Ausnahme: Ren in den ges. Zeiten) Du hast also alles getan, dass die Wohnung bezugsfertig ist.

Die Mieter sollten das streichen selbst übernehmen. um auf nummer sicher zu gehen, drück ihnen 50€ in die Hand, damit sie streichen können. Dann muss eine Ren beim Auszug sein!

Dann noch ein paar Fotos von dem Zustand beim Einzug, damit Du beweisen kannst, dass die Ren nicht notwendig war.

In zukunft solltest du den Nachmieter nach seinen Wünschen fragen oder ihm direkt die Nummer des Vormieters geben, damit die Renovierung wunschgemäß ausfällt.

Übrigens: Die 3 MM vor Einzug ist top. Normalerweise stückeln die viele Mieter, aber deine Mieter scheinen "was drauf" zu haben. Da sollten die Probs sich im Rahmen halten. (Instandhaltungen,...)
 
  • Selbstständige Mieter... Beitrag #3

elli23

Schlüssel kriegen die auch noch??? Das sind Zustände...

Glaub allerdings wenn ich denen 50 Eu in die Hand drücke sind die beleidigt. Aber: Soll das heißen, wenn ich mich mit Summe X (dann wohl 200-300 Euro) an den erneuten Streicharbeiten beteilige und das im Mietvertrag festhalte, dann sind die Mieter beim Auszug zum erneuten streichen verpflichtet?

Das mit den Fotos ist n guter Tip, danke

Danke auch für die schnelle Antwort. Ist echt ne tolle Nummer hier.

Frank
 
  • Selbstständige Mieter... Beitrag #4

wolle

Die Renovierung bei Einzug befreit den Mieter laut OLG von irgendwo (*schäm*)
von der Endrenovierung bei Auszug. Grundsatz: Nur eine Renovierung (entweder Ende oder Anfang) pro Mietvertrag. Macht ja auch Sinn.

Im Umkehrschluss: Er kommt nicht ohne Ren davon, wenn eine Leistung durch den Vermieter geleistet wurde (Geld oder Farbe,...)

Ein weiterer Vorschlag: Du gibst ihm Geld für die Ren. Bei Auszug bestimmst du einen Betrag, den er leisten soll. Der Nachmieter kauft für das Geld seine Farbe und renoviert also bei Einzug, ist aber verpflichtet bei Auszug zu renovieren. (Wegen der Geldzahlung)

Sollte mal ein schwarzes Schaf dazwischen sein, wird eben bei Einzug renoviert.

Aber das war nur ein Gedankenspiel ... :P

Ist echt ne tolle Nummer hier.

Das fand ich auch :D :D Jetzt ne Zigarette :D Danke !!
 
  • Selbstständige Mieter... Beitrag #5

elli23

Ah, Verbal Sex ist also auch angesagt... Feuer?

Ok, letzter satz kann gestrichen werden.
Danke für die Hilfe...
 
  • Selbstständige Mieter... Beitrag #6

wolle

Immer wieder gern. Für die nächsten Vermieter- probs viel Glück...
 
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