Nach meiner Recherche ist es nicht richtig, da nur eine Person als Verwalter benannt werden darf - aber kann man irgendwie umgehen?
Der "Zaubertrick" wäre die Schaffung einer juristischen Person. Es muss sich dabei um eine Rechtsform handeln, die in ein geeignetes Register eingetragen ist (BGH V ZB 132/05), was zumindest aktuell noch nicht für die GbR zutrifft. Der einfachste Weg, so etwas zu schaffen, dürfte im Moment eine UG (haftungsbeschränkt) sein.
Variante A: Ein Eigentümer ist offizieller Verwalter und es wird auch direkt ein Stellvertreter bestellt
Das WEG kennt keinen Stellvertreter. Eine solche Person hätte nicht die Aufgaben und Befugnisse eines Verwalters.
Variante B: Eigentümer A ist für die erste Hälfte des Jahres benannt und der andere für die zweite Hälfte
Es wäre eine interessante Frage, ob eine solche Bestellung zulässig ist (mir fällt kein spontaner Grund ein, weshalb das nicht möglich sein sollte, weil Verwalterbestellungen, die nicht sofort sondern erst in Zukunft wirken, nicht unüblich sind und für die Bestellung zwar eine Höchst-, aber keine Mindestdauer festgelegt ist), aber jetzt komme ich genau da an, wo
@Fremdling schon ist: Ist das wirklich eine gute Idee? Man möge sich nur einmal vorstellen, es bricht ein Streit über eine Abrechnung aus. A war der Verwalter, als die strittige Position gebucht wurde, B war der Verwalter, als der Abrechnungsanspruch entstanden ist, A ist wieder Verwalter, wenn die Abrechnung angefochten wird, und B wird wieder Verwalter sein, wenn darüber entschieden wird. Halbjährlich sind Vollmachtsurkunden auszustellen und Personendaten an diversen Stellen auszutauschen. Die Verwalter müssen sich permanent die Geschäfte übergeben. Ist das eine Struktur, die eine gute Verwaltung der Gemeinschaft ermöglicht?
Es ist absolut nicht verboten, dass sich ein Verwalter helfen lässt, z.B. von einem völlig "funktionslosen" Eigentümer oder auch von einem Beirat. Aus rein praktischen Gründen würde ich als Eigentümer aber die von dir vorgeschlagenen Doppelspitzen ablehnen. Ich bin ein großer Fan von klaren Zuständigkeiten. Die Arbeit kann gerne verteilt werden, aber nicht die Verantwortung.