Carmen46
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Liebe Forenmitglieder,
da ich in letzter Zeit extrem große Probleme mit meinen Verwaltungen hatte möchte ich demnächst (wahrscheinlich ab 2024) meine Wohneinheiten selber verwalten (SEV). Ich werde zum voraussichtlich 1.4. zwei Wohnungen neu vermieten und frage mich, ob ich da dann schon einen eigenen Mietvertrag nutzen kann, obwohl ich noch eine Verwaltung habe, die bis Ende 2023 - vertraglich bedingt - die SEV macht? Eigentlich müsste das doch problemlos möglich sein, oder? Hat da vielleicht irgendjemand Erfahrungen mit?
Vielen Dank schon mal für Rückmeldungen!
da ich in letzter Zeit extrem große Probleme mit meinen Verwaltungen hatte möchte ich demnächst (wahrscheinlich ab 2024) meine Wohneinheiten selber verwalten (SEV). Ich werde zum voraussichtlich 1.4. zwei Wohnungen neu vermieten und frage mich, ob ich da dann schon einen eigenen Mietvertrag nutzen kann, obwohl ich noch eine Verwaltung habe, die bis Ende 2023 - vertraglich bedingt - die SEV macht? Eigentlich müsste das doch problemlos möglich sein, oder? Hat da vielleicht irgendjemand Erfahrungen mit?
Vielen Dank schon mal für Rückmeldungen!