TickTock
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Guten Tag,
ich habe eine Frage zur sog. Mieterwechselpauschale.
Für eine von mir erstmalig vermietete Wohnung (da gerade fertiggestellt) hatte ich einen SEV-Vertrag abgeschlossen, hierfür wurden von der Verwaltung bereits knapp 60 Euro berechnet (für die Neuanlage des Vertrags).
Nun sollen für den "Mieterwechsel" (von unvermietet auf vermietet) nochmals knapp 120 Euro fällig werden. Dies erscheint mir nicht nur unangemessen hoch, ich sehe auch keine Grundlage für diese Gebühr. Im entsprechenden Absatz des Vertrages heißt es, dass diese Pauschale für "Übergabe oder Abnahme einer Wohnung" erhoben wird. Aus dieser Formulierung ergibt sich für mich nicht, dass hiermit ein Mieterwechsel gemeint ist. Irre ich ich hier? Wer kann dazu etwas beitragen? Vielen Dank!
ich habe eine Frage zur sog. Mieterwechselpauschale.
Für eine von mir erstmalig vermietete Wohnung (da gerade fertiggestellt) hatte ich einen SEV-Vertrag abgeschlossen, hierfür wurden von der Verwaltung bereits knapp 60 Euro berechnet (für die Neuanlage des Vertrags).
Nun sollen für den "Mieterwechsel" (von unvermietet auf vermietet) nochmals knapp 120 Euro fällig werden. Dies erscheint mir nicht nur unangemessen hoch, ich sehe auch keine Grundlage für diese Gebühr. Im entsprechenden Absatz des Vertrages heißt es, dass diese Pauschale für "Übergabe oder Abnahme einer Wohnung" erhoben wird. Aus dieser Formulierung ergibt sich für mich nicht, dass hiermit ein Mieterwechsel gemeint ist. Irre ich ich hier? Wer kann dazu etwas beitragen? Vielen Dank!