SEV-Vertrag Kosten Mieterwechsel

Diskutiere SEV-Vertrag Kosten Mieterwechsel im WEG-Verwaltung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Guten Tag, ich habe eine Frage zur sog. Mieterwechselpauschale. Für eine von mir erstmalig vermietete Wohnung (da gerade fertiggestellt) hatte...
  • SEV-Vertrag Kosten Mieterwechsel Beitrag #1

TickTock

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Guten Tag,

ich habe eine Frage zur sog. Mieterwechselpauschale.
Für eine von mir erstmalig vermietete Wohnung (da gerade fertiggestellt) hatte ich einen SEV-Vertrag abgeschlossen, hierfür wurden von der Verwaltung bereits knapp 60 Euro berechnet (für die Neuanlage des Vertrags).
Nun sollen für den "Mieterwechsel" (von unvermietet auf vermietet) nochmals knapp 120 Euro fällig werden. Dies erscheint mir nicht nur unangemessen hoch, ich sehe auch keine Grundlage für diese Gebühr. Im entsprechenden Absatz des Vertrages heißt es, dass diese Pauschale für "Übergabe oder Abnahme einer Wohnung" erhoben wird. Aus dieser Formulierung ergibt sich für mich nicht, dass hiermit ein Mieterwechsel gemeint ist. Irre ich ich hier? Wer kann dazu etwas beitragen? Vielen Dank!
 
  • SEV-Vertrag Kosten Mieterwechsel Beitrag #2
Duncan

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Pauschale für "Übergabe oder Abnahme einer Wohnung"
Also für die Übernahme der Wohnung vom Selbstnutzer (an die SEV) und für die Übergabe (von der SEV) an den neuen Mieter ...
Zählerablesen sowie eine Kontrolle und Protokollierung des Zustandes müss(t)en ja auch so erfolgen.
Aus dieser Formulierung ergibt sich für mich nicht, dass hiermit ein Mieterwechsel gemeint ist. Irre ich ich hier?
Das muss nicht zwingend ein Mieterwechsel sein, ein Nutzerwechsel tut es auch, der liegt hier ja offensichtlich vor. Was hast du dir denn ansonsten unter Übergabe und Abnahme einer Wohnung vorgestellt?

Wenn man nur von dem zitierten Teil so ausgeht, passt das mit der Forderung, auch wenn sie mir in Summe recht hoch erscheint.
Vielleicht kommt man bei vollständigen (anonymisierten) Vertragstext (Absatz) zu einem anderen Ergebnis.
 
  • SEV-Vertrag Kosten Mieterwechsel Beitrag #3

TickTock

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Hallo und danke erstmal für die Antworten.
Der Originaltext lautet:
"Für Übergaben und Abnahmen von Wohn- und Gewerbeeinheiten erhält der AN eine pauschale Aufwandentschädigung in Höhe von 100€ zzgl Mwst.".

Mich wundert auch einfach die hohe Summe für solch einen Vorgang (auch in Verbindung mit 60€ alleine für das Anlegen des SEVs). Das kenne ich von diversen anderen Hausverwaltungen anders, in dem Sinne, dass dort solche Kosten gar nicht anfallen.
 
  • SEV-Vertrag Kosten Mieterwechsel Beitrag #4
Duncan

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Mich wundert auch einfach die hohe Summe für solch einen Vorgang (auch in Verbindung mit 60€ alleine für das Anlegen des SEVs).
Mich auch.
Das kenne ich von diversen anderen Hausverwaltungen anders, in dem Sinne, dass dort solche Kosten gar nicht anfallen.
Ich auch nicht. Du hast jedoch einen solchen Vertrag vorgelegt bekommen, das so für in Ordnung befunden und unterschrieben.
Keine Ahnung, was dich dazu bewogen hat.
Für die Vertragsgestaltung des Verwalters könnte ich gewisse Mutmaßungen anstellen. Allein dies wäre hier auch wenig hilfreich.
 
  • SEV-Vertrag Kosten Mieterwechsel Beitrag #5

TickTock

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Ok, danke. Hilfreiche Antworten sind das nicht.
Der Vertrag ist natürlich von der Hausverwaltung, die bereits vom Bauträger initial beauftragt wurde.
Und bzgl "Übergabe" und "Abnahme" dachte ich an eine Übergabe bzw Abnahme vom Bauträger/Verkäufer im Auftrag des Klienten.
 
  • SEV-Vertrag Kosten Mieterwechsel Beitrag #6
Duncan

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Ok, danke. Hilfreiche Antworten sind das nicht.
Das liegt dann an dir.
Der Vertrag ist natürlich von der Hausverwaltung, die bereits vom Bauträger initial beauftragt wurde.
Also kann man davon ausgehen, dass die in irgendeiner Weise verbandelt sind und sich gegenseitig nicht gewillt sind die Augen auszuhacken...
Du also Folgendes:
Und bzgl "Übergabe" und "Abnahme" dachte ich an eine Übergabe bzw Abnahme vom Bauträger/Verkäufer im Auftrag des Klienten.
auf gar keinen Fall willst! Dafür willst du einen unabhängigen Fachmann oder es selbst machen ja nach eigener Fach- und Sachkompetenz.
Übrigens ein Bereich, in dem einem klassischen reinen SEV-Verwalter keinerlei Kompetenz unterstellt werden kann.
 
  • SEV-Vertrag Kosten Mieterwechsel Beitrag #7

TickTock

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ok, thanks.
 
  • SEV-Vertrag Kosten Mieterwechsel Beitrag #8

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Der Verwalter Deiner Einheit kümmert sich darum, einen Wohnungswechsel für die Alt+Neumieter zu organisieren. Inkl. 2x Wohnungsabnahmen. Damit ist man locker 2 Stunden, ggfs. mehr beschäftigt.
Die 100 Euro sind eher wenig ... oder was zahlst Du einem gut ausgebildeten Anwalt oder Steuerberater für einen 60-Minuten Termin?

Denk mal nach....
 
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