csveni33
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Wenn in einer Wohnung ein Haupwasser-Ventil leckt oder verkalkt ist trägt die Kosten der Reparatur dann der Eigentümer oder die WEG? D.h. ist das Gemeinschafts- oder Sondereigentum?
Ich rede von dem Haupt-Kaltwasserventil für die GESAMTE Wohnung direkt bei dem Kaltwasserzähler.
Ich lese immer "Das Gemeinschafsteigentum reicht bis zur Wasseruhr und Absperrhahn." oder so ähnlich.
Es steht aber nirgends ob der Absperrhahn selbst zum Gemeinschaftseigentum zählt.
Gibt es dazu einen Internet-Link?
Danke
Ich rede von dem Haupt-Kaltwasserventil für die GESAMTE Wohnung direkt bei dem Kaltwasserzähler.
Ich lese immer "Das Gemeinschafsteigentum reicht bis zur Wasseruhr und Absperrhahn." oder so ähnlich.
Es steht aber nirgends ob der Absperrhahn selbst zum Gemeinschaftseigentum zählt.
Gibt es dazu einen Internet-Link?
Danke