michael32
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Bei Wohnungsbezug wurde vereinbart, daß die Wohnung sich in unrenoviertem Zustand befindet und deshalb bei Auszug keine Renovierung erforderlich ist.
Im Übergabeprotokoll bei Wohnungsbezug wurde festgehalten, daß der Teppich erneuert werden muß und Wände frisch tapeziert werden müssen. Aufgrund des Renovierungswillen des Mieters ging ich auch von meinen Mietvorstellungen herunter.
Ist mit der Vereinbarung auf dem Wohnungsübergabeprotokoll der Mieter zur "Renovierung" verpflichtet worden ? oder (was ich eher befürchte) kann ein Mieter gar nicht zum Austausch des Teppichs und Tapeten verpflichtet werden, wenn sie ihm dann plötzlich doch ganz gut gefallen und nicht austauschen will ?
Im Übergabeprotokoll bei Wohnungsbezug wurde festgehalten, daß der Teppich erneuert werden muß und Wände frisch tapeziert werden müssen. Aufgrund des Renovierungswillen des Mieters ging ich auch von meinen Mietvorstellungen herunter.
Ist mit der Vereinbarung auf dem Wohnungsübergabeprotokoll der Mieter zur "Renovierung" verpflichtet worden ? oder (was ich eher befürchte) kann ein Mieter gar nicht zum Austausch des Teppichs und Tapeten verpflichtet werden, wenn sie ihm dann plötzlich doch ganz gut gefallen und nicht austauschen will ?