icestorm
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Guten Abend,
ich bräuchte hier einmal eure Meinung. Ich wohne seit über 5 Jahren in einer Mietwohnung. Nun hat sich herausgestellt, dass die Wohnung in Wirklichkeit 15% kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Das habe ich dem Vermieter mitgeteilt. Ich wäre bereit gewesen, den zuviel gezahlten Betrag (sind mehrere tausend Euro) irgendwie mit der Miete zu verrechnen. Also der Vermieter hat vorgeschlagen, dass dann eben die Miete eine gewisse Zeit nicht erhöht wird bis der zuviel gezahlte Betrag ausgeglichen ist. Der Vermieter wollte aber, dass ich auf die Hälfte des Betrags verzichte. Das habe ich nicht akzeptiert und dann kam kurz darauf die Sonderkündigung nach §573a (Zweifamielienhaus und der Vermieter wohnt selbst mit drin).
Da ich bisher keine Ersatzwohnung gefunden habe, würde ich gegen die Kündigung gerne vorgehen. Ich könnte einmal nach § 574 Abs. 2 BGB "Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann" dagegen vorgehen.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Kündigung eventuell ungültig ist, wenn mehr als zwei Wohnungen in dem Haus sind. Hier kommt es aber wohl darauf an, wie die Definition "Wohnung" ist. Das Dachgeschoss ist nämlich ausgebaut. Im ersten OG gibt es im Treppenhaus direkt nach den Stufen eine Tür und nach dieser Tür geht es in den Flur zur Wohnung im ersten OG (mit extra Wohnungstür). Das Dachgeschoss hat nicht nochmal eine extra Wohnungstüre, sondern man geht dann einfach die Treppe hoch und ist im Dachgeschoss. Hier gab es bis vor 8-9 Monaten noch 4 Räume die auch von dem Vermieter genutzt wurden. Das Dachgeschoss wurde jetzt wohl nochmal umgebaut und teilweise die Wände entfernt. Ich weiß, dass es dort einen Toiletten und Wasser Anschluss gibt. Früher wurde das wohl auch mal vermietet. Dafür habe ich aber keine Beweise (war nur die Aussage des Vermieters).
Aktuell ist es so:
EG wohne ich
OG ist die Wohnung des Vermieters
DG benutzt der Vermieter aktuell als Büro und Wohnraum
Jetzt wäre meine Frage, wie definiert sich eine Wohnung? Was muss alles vorhanden sein? Muss zum Beispiel ein Starkstromanschluss für eine Küche vorhanden sein? Muss eine extra Wohnungstüre vorhanden sein?
Gibt es hier aktuelle Gerichtsurteile, die mir eventuell weiterhelfen würden? Vielleicht hat der ein oder andere ja einen Tipp oder Infos für mich.
PS: Natürlich suche ich schnellstmöglich eine Wohnung, aber solange ich noch nichts habe muss ich etwas dagegen unternehmen.
ich bräuchte hier einmal eure Meinung. Ich wohne seit über 5 Jahren in einer Mietwohnung. Nun hat sich herausgestellt, dass die Wohnung in Wirklichkeit 15% kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Das habe ich dem Vermieter mitgeteilt. Ich wäre bereit gewesen, den zuviel gezahlten Betrag (sind mehrere tausend Euro) irgendwie mit der Miete zu verrechnen. Also der Vermieter hat vorgeschlagen, dass dann eben die Miete eine gewisse Zeit nicht erhöht wird bis der zuviel gezahlte Betrag ausgeglichen ist. Der Vermieter wollte aber, dass ich auf die Hälfte des Betrags verzichte. Das habe ich nicht akzeptiert und dann kam kurz darauf die Sonderkündigung nach §573a (Zweifamielienhaus und der Vermieter wohnt selbst mit drin).
Da ich bisher keine Ersatzwohnung gefunden habe, würde ich gegen die Kündigung gerne vorgehen. Ich könnte einmal nach § 574 Abs. 2 BGB "Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann" dagegen vorgehen.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Kündigung eventuell ungültig ist, wenn mehr als zwei Wohnungen in dem Haus sind. Hier kommt es aber wohl darauf an, wie die Definition "Wohnung" ist. Das Dachgeschoss ist nämlich ausgebaut. Im ersten OG gibt es im Treppenhaus direkt nach den Stufen eine Tür und nach dieser Tür geht es in den Flur zur Wohnung im ersten OG (mit extra Wohnungstür). Das Dachgeschoss hat nicht nochmal eine extra Wohnungstüre, sondern man geht dann einfach die Treppe hoch und ist im Dachgeschoss. Hier gab es bis vor 8-9 Monaten noch 4 Räume die auch von dem Vermieter genutzt wurden. Das Dachgeschoss wurde jetzt wohl nochmal umgebaut und teilweise die Wände entfernt. Ich weiß, dass es dort einen Toiletten und Wasser Anschluss gibt. Früher wurde das wohl auch mal vermietet. Dafür habe ich aber keine Beweise (war nur die Aussage des Vermieters).
Aktuell ist es so:
EG wohne ich
OG ist die Wohnung des Vermieters
DG benutzt der Vermieter aktuell als Büro und Wohnraum
Jetzt wäre meine Frage, wie definiert sich eine Wohnung? Was muss alles vorhanden sein? Muss zum Beispiel ein Starkstromanschluss für eine Küche vorhanden sein? Muss eine extra Wohnungstüre vorhanden sein?
Gibt es hier aktuelle Gerichtsurteile, die mir eventuell weiterhelfen würden? Vielleicht hat der ein oder andere ja einen Tipp oder Infos für mich.
PS: Natürlich suche ich schnellstmöglich eine Wohnung, aber solange ich noch nichts habe muss ich etwas dagegen unternehmen.