Sonderkündigungsrecht?!?

Diskutiere Sonderkündigungsrecht?!? im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich wohne mit meiner Familie in einem Zwei-Familienhaus, in dem der Vermieter auch selbst wohnt. Ich im Untergeschoß, er im Erdgeschoß...
  • Sonderkündigungsrecht?!? Beitrag #1

Bimsinger69

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Hallo,
ich wohne mit meiner Familie in einem Zwei-Familienhaus, in dem der Vermieter auch selbst wohnt. Ich im Untergeschoß, er im Erdgeschoß.

Seit längerer Zeit habe ich nun Probleme mit meinem Vermieter, der mir jetzt die Wohnung kündigen will. Gut, ich habe mich nicht immer einwandfrei verhalten. Z. Bsp. hatte ich ihm bei meinem Einzug versprochen, nicht in der Wohnung, sondern nur auf der Terasse zu rauchen. Das war mir aber nach einiger Zeit zu blöd, also rauche ich nun auch drin. Das kann er mir ja auch eigentlich nicht verbieten, auch wenn es im Mietvertrag steht, oder?!

Auch kam es nun schon ein paar mal zu nächtlicher Lärmbelästigung durch meine Tochter (13 Jahre), die nun mal wie alle Teenies langsam pflügge wird. Dabei wurden dann schon mal Fenster und Türen geknallt, über Jungs die mit ihren Mopeds durch die Staße fahren und vor dem Haus rumgröhlen regt sich halt mein Vermieter auf, daß er mich rauswerfen will.

Er hat mir erzählt, daß er mir grundloß kündigen wird, wenn ich mich weiterhin so verhalte. Es gäbe da ein Sonderrecht, wenn der Vermieter in einem Zwei-Familienhaus eine der Wohnungen selbst bewohnt. Dabei würde sich lediglich die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängern.

Meine Frage ist jetzt: Geht das einfach so ohne weiteres oder hab ich eine Möglichkeit mich dagegen zu wehren?
 
  • Sonderkündigungsrecht?!? Beitrag #2
Martens

Martens

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moin,

für genau diese Situationen gibt es deutlich vereinfachte Kündigungsregelungen, der Vermieter kann Dir tatsächlich einfach so kündigen...

Bemühe einmal die Suche, das Thema wird hier regelmäßig abgehandelt.

Ansonsten sollte man sich schon an die Absprachen halten, wenn der Eigentümer selbst im Haus wohnt und keine Raucher in der Wohnung haben möchte... und der Mieter das erst zusagt und dann doch nicht einhält... Da würde wohl jeder Vermieter sauer werden, meinst Du nicht auch?

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Sonderkündigungsrecht?!? Beitrag #3

Bimsinger69

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Ist ja schön und gut. Aber gibt es da nicht eine Möglichkeit in Deutschland dieser Kündigung auszuweichen? Was ist mit einem Widerspruch? Und was muß ich beachten, wenn es zu einer Räumungsklage kommt?
 
  • Sonderkündigungsrecht?!? Beitrag #4

Capo

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Wenn es erstmal zu einer Klage kommt, wieder das rauchen für dich noch teurer...
Du übernimmst das Umzugsunternehmen, den Schlosser, Gerichtsvollzieher usw.
Widersprechen kannst du, aber das wird wohl nix bringen...

Gehe am besten raus, sonst wird es ziemlich unschön...
 
  • Sonderkündigungsrecht?!? Beitrag #5

fizzgig

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das sonderkündigungsgesetz, wenn der vermieter im selben haus wohnt, ist sehr genau definiert.
ein "gemeinsamer" eingang zB. oder einliegerwohnung...

ich weiss das leider nicht genau, aber da müsstest ud mal nachschauen wie der gesetzestext genau lautet.
so willkürlich geht das auch nicht.

das aber ein vertrauensbruch da ist lässt sich nicht widerlegen. darauf lässt sich eine kündigung (fristgerehct) aufbauen.
 
  • Sonderkündigungsrecht?!? Beitrag #6

Capo

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Der Paragraph ist eindeutig. 2 Familienhaus, in dem der Vermieter selbst wohnt. Also trifft das zu und die Kü ist möglich.
 
  • Sonderkündigungsrecht?!? Beitrag #7

Bimsinger69

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Ich seh das aber nicht ein auszuziehen. Keiner kann mich am rauchen hindern und außerdem laß ich mir das nicht gefallen. Was meint ihr damit "es wird ziemlich unschön"? Was kann mir denn passieren?
 
  • Sonderkündigungsrecht?!? Beitrag #8

Capo

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Zwangsräumung per Gerichtsurteil. Die entstehenden Kosten gehen dann zu deinen Lasten und das wird nicht billig. "unschön" kann es werden, wenn der Schlosser das Schloß aufbrechen muss, der Gerichtsvollzieher wird dann den Zustand der Wohnung aufnehmen und das Umzugsunternehmen alles in den LKW packen. Ob es das wert ist, bleibt jedem selbst überlassen.

Ärgerlich ist das ja nur, weil der Kü Grund nicht die finanziellen Verhältnisse sind, sondern einfach nur das Rauchen; dh die Kosten sind eintreibbar...
 
  • Sonderkündigungsrecht?!? Beitrag #9

RMHV

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Original von Bimsinger69
Ich seh das aber nicht ein auszuziehen. Keiner kann mich am rauchen hindern und außerdem laß ich mir das nicht gefallen. Was meint ihr damit "es wird ziemlich unschön"? Was kann mir denn passieren?

Herr, lass es Hirn regnen...
Räumungsklage und anschließende Zwangsräumung mit den entsprechenden Kosten. Die Beträge können leicht bei 5.000 € und auch deutlich höher liegen.
Sollte die Einsicht auch nach einem Räumungsurteil nicht besser sein, wäre auch an Notunterkunft zu denken.
 
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