Sonderrecht fristlose Kündigung?

Diskutiere Sonderrecht fristlose Kündigung? im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Ich habe eine wichtige Frage. Mein Vater kam vor einigen Wochen ins Krankenhaus, nun ist es so schlimm das er nun auch in betreutes Wohnen kam und...
  • Sonderrecht fristlose Kündigung? Beitrag #1

MF1974

Ich habe eine wichtige Frage. Mein Vater kam vor einigen Wochen ins Krankenhaus, nun ist es so schlimm das er nun auch in betreutes Wohnen kam und seine Wohung auch nicht mehr nutzt. DEmnächst werden wir auch die Wohung leerräumen. Nun macht der Vermieter blöd und verlangt weiter Miete. Gibt es bei so einem Fall irgendwelche Rechte für meinen Vater das er fristlos kündigen kann( er ist nicht mehr in der Lage allein Entscheidungen zu treffen und hat also einen Vormund). Wie lang muss er noch Miete zahlen,steht dem Vermieter noch was zu?Muss er die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten? Über Links mit genauen Gesetzen usw. wäre ich sehr froh. Ist der Fall meines Vaters kein Grund für eine ausserordentliche Kündigung?
MfG MF
 
  • Sonderrecht fristlose Kündigung? Beitrag #2

Capo

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Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Ob Vormund oder Knast, das Mietrecht sieht für so einen Fall keine ausnahme vor. Urteile gibt es in diesem Fall nicht, da hier das BGB maßgebend ist und das erhält man in jedem Buchladen.
 
  • Sonderrecht fristlose Kündigung? Beitrag #3

Insolvenzprofi

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Original von MF1974
Nun macht der Vermieter blöd und verlangt weiter Miete.
MfG MF

das ist in 537 BGB geregelt und sein gutes recht es weiter zu verlangen, trotzdem gute besserung für dein vater, am besten ist, dass ihr die kündigung ausspricht mit 3 monatiger frist, ggf, lässt er sich ja auch auf einen nachmieter ein, sofern ihr den vorher findet...
 
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