SOS , ich will Kündigung zurücknehmen

Diskutiere SOS , ich will Kündigung zurücknehmen im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo ihr Lieben, Ich habe meine Wohnung regulär zum 1.9.06 gekündigt. Nun kann ich aber aus finanziellen Gründen in die neue , viel...
  • SOS , ich will Kündigung zurücknehmen Beitrag #1

schnautzbartt

Hallo ihr Lieben,

Ich habe meine Wohnung regulär zum 1.9.06 gekündigt.

Nun kann ich aber aus finanziellen Gründen in die neue , viel teurere Wohnung nicht einziehen . ( mit diesem Vermieter hab ich mich geeinigt , er bekommt eine Kaltmiete )

Ich habe meine noch jetzige Vermieterin gefragt , ob ich aus diesem Grund noch in der Wohnung bleiben könne . Einen Nachmieter gibt es noch NICHT .

Sie besteht aber darauf das ich zum 1.9. 06 ausgezogen bin , weil sie die Wohnung renovieren will ( neues Bad , Laminatboden ) und dazu müsse die Wohnung leer sein .

Auch das ihr sagte , die Handwerker könnten jederzeit zu mir kommen interessiert sie nicht .

Nun meine Frage : Was passiert wenn ich die Wohnung nicht zum 1.9.06 verlasse ??? Muss ja erst eine andere billigere Wohnung finden .

Ich habe KEINE Mietschulden und ich werde auch die Miete wie bis her weiter zahlen . Und es gibt wohlgemerkt auch noch KEINEN Nachmieter !!!


Was kann ich tun ????


Gruss Schnautzbartt
 
  • SOS , ich will Kündigung zurücknehmen Beitrag #2

Capo

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neu um die Wohnung bewerben...
Vielleicht nimmt sie dich ja wieder ;)
 
  • SOS , ich will Kündigung zurücknehmen Beitrag #3

schnautzbartt

Hallo , bitte lies mal meine Frage richtig durch .

Ich brauche dringend Hilfe

Gruss , Schnautzbartt
 
  • SOS , ich will Kündigung zurücknehmen Beitrag #4
Martens

Martens

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moin,

die Kündigung kann von Dir nicht wieder zurückgenommen werden, Du mußt die Wohnung verlassen.

Der einzige Ausweg ist eine gütliche Einigung mit dem Vermieter, Rechte hast Du hier allerdings keine. Also, wie capo schrieb, bewerbe Dich um die Wohnung!

tut mir leid,
Christian Martens
 
  • SOS , ich will Kündigung zurücknehmen Beitrag #5

schnautzbartt

Hallo Martens, danke für deine Antwort.



Ich wollte aber wissen was passiert wenn ich einfach nicht ausziehe .

Kann meine Möbel ja nicht auf die Strasse stellen !!!!!!


Kann meine Vermieterin meine Wohnung einfach ausräumen ???

Oder muss sie erst eine Räumungsklage einreichen ???


Ich weiss ja nicht wo ich zum 1.9. hin soll.

Gruss , Schnautzbartt
 
  • SOS , ich will Kündigung zurücknehmen Beitrag #6
Martens

Martens

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moin,

die Vermieterin muß einen Räumungstitel gegen Dich erwirken und kann Dich dann mit dem Gerichtsvollzieher auf die Straße setzten, Deine Möbel muß sie einlagern.

Bezahlen mußt sie das ersteinmal, hat dann den Anspruch gegen Dich, wenn Du aber sowieso kein Geld hast, würde es an ihr hängen bleiben.

Es gilt aber auch hier der Grundsatz, daß erwachsene und mündige Menschen für ihr eigenes Handeln verantwortlich sind, wenn Du also die Wohnung gekündigt hast...

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • SOS , ich will Kündigung zurücknehmen Beitrag #7

Insolvenzprofi

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Original von schnautzbartt
Hallo , bitte lies mal meine Frage richtig durch .

Ich brauche dringend Hilfe

Gruss , Schnautzbartt

Hi Schnautzbartt,

hier mal ein kuzer Einblick in die Rechtslage:

eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung, diese kann nicht zurückgezogen werden, nur dann, wenn dein Vermieter damit einverstanden ist.... ist aber dann eine aufhebung der Kündigung,,,,

wo kommst du denn her und was hast du schon bzgl. der suche gemacht, ggf. kann man dir dabei helfen....

was auf dich zukommt wenn du weiter drin wohnen bleibst;
die vermieterin müsste einen Titel über die klage erwirken, damit sie die wohnung räumen lassen kann.... andernfalls wenn sie den handwerker nun gebucht hat und dadurch kosten enstehen müsstest du die tragen, weil du die wohnung nicht fristgerecht überlassen würdest (also schadensersatzanspruch)

grüße insolvenzprofi
 
Thema:

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