FiatWohnungen
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Hallo in die Runde,
ich bin erst seit gerade hier und das ist mein erster Beitrag, also bitte ich um Verständnis, sollte es vielleicht vom Thema nicht ganz passen.
Es ist so, dass meine Wohnung seit Oktober 2021 leer steht. Nach einigen Renovierungsarbeiten, sollte die Wohnung dann ab Mai 2022 in die Vermietung gehen. Als der Makler dann im Mai eine Besichtigung hatte, machte er mich darauf aufmerksam, dass wohl tote Fliegen in der Wohnung liegen. Als ich mir die vor Ort angeschaut hatte, ahnte ich schon nichts Gutes und rief die Schädlingsbekämpfung zu Hilfe - Speckkäfer. Nachdem die anderen Wohnungen im haus angeschaut wurden war klar, dass die Käfer aus der Nachbarwohnung über den Schacht in meine Wohnung gelangt sind. Der Herd der Käfer liegt also beim Nachbar.
Seitdem die Käfer festgestellt wurden und bis die Maßnahme abgeschlossen ist (hoffentlich Ende Juli), dürfen keine Besichtigungen mehr stattfinden und dementsprechend bekomme ich die Wohnung natürlich auch nicht wieder vermietet.
Die Maßnahme an sich trägt der Verursacher, also der Mieter der Nachbarwohnung. Besteht aber die Möglichkeit, dass ich einen Schadenersatz, eine Ausfallentschädigung o.ä. geltend machen kann, aufgrund dessen, dass ich 2 Monate keine Vermietung der Wohnung erzielen kann?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
VG
ich bin erst seit gerade hier und das ist mein erster Beitrag, also bitte ich um Verständnis, sollte es vielleicht vom Thema nicht ganz passen.

Es ist so, dass meine Wohnung seit Oktober 2021 leer steht. Nach einigen Renovierungsarbeiten, sollte die Wohnung dann ab Mai 2022 in die Vermietung gehen. Als der Makler dann im Mai eine Besichtigung hatte, machte er mich darauf aufmerksam, dass wohl tote Fliegen in der Wohnung liegen. Als ich mir die vor Ort angeschaut hatte, ahnte ich schon nichts Gutes und rief die Schädlingsbekämpfung zu Hilfe - Speckkäfer. Nachdem die anderen Wohnungen im haus angeschaut wurden war klar, dass die Käfer aus der Nachbarwohnung über den Schacht in meine Wohnung gelangt sind. Der Herd der Käfer liegt also beim Nachbar.
Seitdem die Käfer festgestellt wurden und bis die Maßnahme abgeschlossen ist (hoffentlich Ende Juli), dürfen keine Besichtigungen mehr stattfinden und dementsprechend bekomme ich die Wohnung natürlich auch nicht wieder vermietet.
Die Maßnahme an sich trägt der Verursacher, also der Mieter der Nachbarwohnung. Besteht aber die Möglichkeit, dass ich einen Schadenersatz, eine Ausfallentschädigung o.ä. geltend machen kann, aufgrund dessen, dass ich 2 Monate keine Vermietung der Wohnung erzielen kann?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.

VG