Sperrmüll

Diskutiere Sperrmüll im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Welche Maßnahmen, unter Berücksichtigung des Begriffs "Eigentum", sind wirksam, gegen die Hausbewohner, die wiederholt ihre sperrigen Gegenstände...
  • Sperrmüll Beitrag #1

Beluga

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Welche Maßnahmen, unter Berücksichtigung des Begriffs "Eigentum",
sind wirksam, gegen die Hausbewohner, die wiederholt
ihre sperrigen Gegenstände (Pflanzenkürbel, Möbel, Säcke..) oder
Sperrmüll in Gemeinschafträumen "zwischen"- lagern, und diese trotz Aufforderungen :motzki partout nicht entfernen wollen.
 
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  • Sperrmüll Beitrag #2

Capo

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Frist setzen und danach räumen. Üblicherweise einfach auf die straße stellen, wenn die Müllabfuhr sowieso Termin hat...
 
  • Sperrmüll Beitrag #3

Beluga

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besteht nicht die Gefahr, dass der Eigentümer Schadenersatz verlangt wegen
Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten. ?

:gehtnicht
 
  • Sperrmüll Beitrag #4

Jever

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Original von Beluga
Welche Maßnahmen, unter Berücksichtigung des Begriffs "Eigentum",
sind wirksam, gegen die Hausbewohner, die wiederholt
ihre sperrigen Gegenstände (Pflanzenkürbel, Möbel, Säcke..) oder
Sperrmüll in Gemeinschafträumen "zwischen"- lagern, und diese trotz Aufforderungen :motzki partout nicht entfernen wollen.

Wie sieht das aus wenn man als Mieter einen speziellen Raum für den Sperrmüll benutzt ( Erlaubnuis von dem Vermieter vorhanden), dieser Sperrmüll aus diesen Raum ohne Ankündigung entsorgt wird ( von anderen Eigentümer)?
Gruß Jever
 
  • Sperrmüll Beitrag #5

Beluga

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Ich gehe davon aus, dass dieser Speziellraum sich um Gemeinschaftsraum handelt.
Es kommt darauf an, ob Dein Vermieter auch zuvor Erlaubnis von anderen Eigentümern hatte ?

Bei Nein:
Dann hätte er Dir auch nicht die Sperrmülllagerung erlauben dürfen.

Bei Ja:
Weiß der Entsorger dass das Deine also keine herrenlose Gegenstände sind ?
Weiß Du wer Deine Sachen entsorgt hatte ? Wie willst Du das beweisen ?
Es gibt keine Versicherung gegen Diebstahl für nicht abgeschlossenen Raum.

Oder warst Du der Aufforderung zur Entsorgung trotz Fristsetzung nicht
nachgekommen ? :lol
 
  • Sperrmüll Beitrag #6

Jever

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Original von Beluga
Ich gehe davon aus, dass dieser Speziellraum sich um Gemeinschaftsraum handelt.

Ja, das ist ein Gemeinschaftsraum

Original von Beluga
Es kommt darauf an, ob Dein Vermieter auch zuvor Erlaubnis von anderen Eigentümern hatte ?

Das weiss ich nicht, ich habe nur die Genehmigung von meinen Vermieter. Ich benutze allerdings diesen Raum seit 10 Jahren, nie hat sich einer beschwert.Mehr geht mich auch nicht an?

Original von Beluga
Bei Nein:
Dann hätte er Dir auch nicht die Sperrmülllagerung erlauben dürfen.

Bei Ja:
Weiß der Entsorger dass das Deine also keine herrenlose Gegenstände sind ?

Weiss er nicht, in diesen Fall war es sogar ein Versicherungsfall, ein Sturmschaden an einer Markise

Original von Beluga
Weiß Du wer Deine Sachen entsorgt hatte ? Wie willst Du das beweisen ?
Ja das weiss ich, ich habe es zum Glück gesehen wer meine Sachen rausräumt

Original von Beluga
Es gibt keine Versicherung gegen Diebstahl für nicht abgeschlossenen Raum.

Oder warst Du der Aufforderung zur Entsorgung trotz Fristsetzung nicht
nachgekommen ?

Es gab noch nie eine Aufforderung das wir immer den Kellerraum pünktlich geleert hatten. :lol

Gruß Jever

[EDIT: Danke, dass du mir das "Umschreiben" mithilfe der kursiven Schrift erleichtert hast - Admin]
 
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