Beteigeuze
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Hallo.
Bei mir steht demnächst eine Übergabe an und ich habe bei den Wohnungsbesichtigungen leider in den Badezimmern der Wohnung keinen zufriedenstellenden Zustand feststellen können. Explizit sind u.A. die Armaturen stark verkalkt gewesen (siehe Bilder). Hier wurde meiner nach gar nicht geputzt in den letzten 2 Jahren.
Jetzt wollte ich mich schon vor der Übergabe absichern, ob der Mieter vor dem Auszug verpflichtet ist, diesen Grad an Verschmutzung zu beheben bzw. wenn es nicht mehr zu beheben ist zu ersetzen? Dr. Google sagt das verkalkte Armaturen in der Regel nicht zu den Kleinreparaturen gehören und somit vom Mieter zu tragen sind. Ist das in einem solchem Fall auch so? Was meint ihr?
Bei mir steht demnächst eine Übergabe an und ich habe bei den Wohnungsbesichtigungen leider in den Badezimmern der Wohnung keinen zufriedenstellenden Zustand feststellen können. Explizit sind u.A. die Armaturen stark verkalkt gewesen (siehe Bilder). Hier wurde meiner nach gar nicht geputzt in den letzten 2 Jahren.
Jetzt wollte ich mich schon vor der Übergabe absichern, ob der Mieter vor dem Auszug verpflichtet ist, diesen Grad an Verschmutzung zu beheben bzw. wenn es nicht mehr zu beheben ist zu ersetzen? Dr. Google sagt das verkalkte Armaturen in der Regel nicht zu den Kleinreparaturen gehören und somit vom Mieter zu tragen sind. Ist das in einem solchem Fall auch so? Was meint ihr?