1. Der Mieter hat in den Mieträumen ausreichend zu reinigen, zu lüften und zu heizen sowie die darin befindlichen Anlagen pfleglich zu behandeln.
Hach, ich liebe solche Paragraphen
Sorry, aber was genau soll das denn bitte bedeuten? Wer definiert "ausreichend" und was genau ist "pfleglich zu behandeln"? Entscheidest Du das? Und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Oder entscheidet das der Mieter und wenn ja, welche rechtliche Grundlage greift da? Im schlimmsten Fall definiert Dir irgendwann ein Gericht, was ausreichend ist und das Gericht wird da mit 100%iger Sicherheit nicht Deinen ganz persönlichen Ansichten folgen, sondern die Entscheidung darauf abstellen, was a) vertraglich genau vereinbart wurde (=in Deinem Fall eigentlich nix), ob b) irgendwas ein Schaden ist und/oder c) alles unter normale Abnutzung und simple Reinigung fällt. Im Endeffekt hast Du damit eine besenreine Übergabe vereinbart, meiner bescheidenen Meinung nach.
Ich habe schon erwähnt, das ich selbst in der Wohnung gelebt habe und diese auch ein bei meinem Einzug ein Neubau war. Das man dann vielleicht noch einen strengeren und persönlicheren Blick auf den Zustand der Wohnung hat ist denke ich verständlich.
Ja, das ist absolut und total verständlich, würde mir nicht ein bisschen anders gehen. Aber man kann Emotionen nun mal nicht in Vertragsrecht umwandeln. Denn was Du eigentlich möchtest, ist, dass der Mieter die Wohnung genauso liebt wie Du und sie so behandelt, als wenn sie sein Augapfel wäre. Das lässt sich aber nicht erzwingen und das kannst Du auch schlicht nicht erwarten. Wenn Du es also nicht schaffst, Deine persönlichen Momente in der Wohnung, die ganzen Erinnerungen, das "heimelige" Gefühl aus dem Geschäft Vermietung rauszuhalten, wirst Du Dich auf lange Sicht unglücklich machen.