Stark verkalkte Armatur. Vorgehen bei der Übergabe

Diskutiere Stark verkalkte Armatur. Vorgehen bei der Übergabe im Übergabe Ein- oder Auszug Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Wie oft kann eine "Individualvereinbarung" wiederholt verwendet werden ohne AGB zu sein? Vor allem in vom VM vorformulierten bzw. entsprechend...
  • Stark verkalkte Armatur. Vorgehen bei der Übergabe Beitrag #21

ehrenwertes Haus

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Oh je, jetzt kommen wieder die AGB-Nebelkerzen ...
Wie oft kann eine "Individualvereinbarung" wiederholt verwendet werden ohne AGB zu sein? Vor allem in vom VM vorformulierten bzw. entsprechend ergänzten (Muster-)Verträgen?
 
  • Stark verkalkte Armatur. Vorgehen bei der Übergabe Beitrag #22
Andres

Andres

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Wie oft kann eine "Individualvereinbarung" wiederholt verwendet werden ohne AGB zu sein? Vor allem in vom VM vorformulierten bzw. entsprechend ergänzten (Muster-)Verträgen?
Ist es für die Fragestellung relevant, ob eine AGB vorliegt? (Das ist eine rhetorische Frage.)
 
  • Stark verkalkte Armatur. Vorgehen bei der Übergabe Beitrag #23

teilhalt

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Was soll diese unsachliche Polemik? Es hat was mit gegensätzlicher Wertschätzung und Anstand zu tun.
Was ist daran unsachliche Polemik? Du echaufierst Dich über einen Wasserhahn, der nach einmal verwenden so ausschaut. Daran ist nichts stark verkalkt. Jeder normale Mensch würde da drüber sehen und gut ist das.
Muss also einen Grund haben warum Du Dich darüber so aufregst. Und nachdem ich keine Vermutungen über Deinen Geisteszustand anstellen wollte, hab ich mich halt für das kleinere Übel, Deinen finanziellen Zustand, entschieden. Weil wie gesagt, einen Grund muss es ja haben dass Du so auf diesen nichtigen Wasserhahn abgehst.
 
  • Stark verkalkte Armatur. Vorgehen bei der Übergabe Beitrag #24

Beteigeuze

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In den meisten Mietverträgen ist nur eine besenreine Wohnungsrückgabe vereinbart. Was steht dazu in deinem Mietvertrag?
Ich habe eine Mietvertrag von Haus & Grund Westfalen. Dort steht neben einer üblichen Kleinreperaturenregelung unter anderem unter §16 (Instandhaltung und Instandsetzung) folgendes:


1. Der Mieter hat in den Mieträumen ausreichend zu reinigen, zu lüften und zu heizen sowie die darin befindlichen Anlagen pfleglich zu behandeln. Jeder in und an der Mietsache entstandenen Schaden hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
2. Sofern die Wohnung in renoviertem Zustand übergeben wurde, ist dieser zur Durchführung von solchen Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten verpflichtet, die durch seinen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache erforderlich sind. Gleiches gilt, sofern die Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig an den Mieter übergeben wurde und dieser dafür einen angemessenen Ausgleich erhalten hat. Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.
...

Ich habe bei der Wohnungsübergabe auf jeden Fall vermerkt das die Wohnung renoviert übergeben wurde.
Das Problem ist nicht rechtlicher sondern praktischer Natur: Man kann unendlich viel Zeit damit verbringen, den exakt geschuldeten Reinigungszustand der Wohnung auszudiskutieren, zuerst hier im Forum, dann mit dem Mieter und danach womöglich noch mit Anwälten und Gerichten. Oder man macht das Ding in unter 5 Minuten selbst sauber. Oder man lässt es bleiben, weil man vermutet, dass es auf die Anschlussvermietung keine Auswirkungen haben wird.
Genau das ist die entscheidende Abwägung. Allein wegen der Armatur im Gäste-WC würde ich auch definitiv nicht ein Fass aufmachen. Habe einfach die Befürchtung, dass das Badezimmer genauso oder noch schlechter gepflegt ist.
 
  • Stark verkalkte Armatur. Vorgehen bei der Übergabe Beitrag #25

Beteigeuze

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Was ist daran unsachliche Polemik? Du echaufierst Dich über einen Wasserhahn, der nach einmal verwenden so ausschaut. Daran ist nichts stark verkalkt. Jeder normale Mensch würde da drüber sehen und gut ist das.
Muss also einen Grund haben warum Du Dich darüber so aufregst. Und nachdem ich keine Vermutungen über Deinen Geisteszustand anstellen wollte, hab ich mich halt für das kleinere Übel, Deinen finanziellen Zustand, entschieden. Weil wie gesagt, einen Grund muss es ja haben dass Du so auf diesen nichtigen Wasserhahn abgehst.
Ich glaube du verwechselst gerade ein wenig die Personen in diesem Thread.

Menschen sind unterschiedlich, da sollte man vor allem im Internet nicht sofort vorschnell Schlussfolgerungen ziehen. Ich habe schon erwähnt, das ich selbst in der Wohnung gelebt habe und diese auch ein bei meinem Einzug ein Neubau war. Das man dann vielleicht noch einen strengeren und persönlicheren Blick auf den Zustand der Wohnung hat ist denke ich verständlich. Dann ist es auch nicht schwer, ein wenig sachlicher seine Argumente darzustellen.
 
  • Stark verkalkte Armatur. Vorgehen bei der Übergabe Beitrag #26

Gast25960

1. Der Mieter hat in den Mieträumen ausreichend zu reinigen, zu lüften und zu heizen sowie die darin befindlichen Anlagen pfleglich zu behandeln.
Hach, ich liebe solche Paragraphen 😂

Sorry, aber was genau soll das denn bitte bedeuten? Wer definiert "ausreichend" und was genau ist "pfleglich zu behandeln"? Entscheidest Du das? Und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Oder entscheidet das der Mieter und wenn ja, welche rechtliche Grundlage greift da? Im schlimmsten Fall definiert Dir irgendwann ein Gericht, was ausreichend ist und das Gericht wird da mit 100%iger Sicherheit nicht Deinen ganz persönlichen Ansichten folgen, sondern die Entscheidung darauf abstellen, was a) vertraglich genau vereinbart wurde (=in Deinem Fall eigentlich nix), ob b) irgendwas ein Schaden ist und/oder c) alles unter normale Abnutzung und simple Reinigung fällt. Im Endeffekt hast Du damit eine besenreine Übergabe vereinbart, meiner bescheidenen Meinung nach.

Ich habe schon erwähnt, das ich selbst in der Wohnung gelebt habe und diese auch ein bei meinem Einzug ein Neubau war. Das man dann vielleicht noch einen strengeren und persönlicheren Blick auf den Zustand der Wohnung hat ist denke ich verständlich.
Ja, das ist absolut und total verständlich, würde mir nicht ein bisschen anders gehen. Aber man kann Emotionen nun mal nicht in Vertragsrecht umwandeln. Denn was Du eigentlich möchtest, ist, dass der Mieter die Wohnung genauso liebt wie Du und sie so behandelt, als wenn sie sein Augapfel wäre. Das lässt sich aber nicht erzwingen und das kannst Du auch schlicht nicht erwarten. Wenn Du es also nicht schaffst, Deine persönlichen Momente in der Wohnung, die ganzen Erinnerungen, das "heimelige" Gefühl aus dem Geschäft Vermietung rauszuhalten, wirst Du Dich auf lange Sicht unglücklich machen.
 
  • Stark verkalkte Armatur. Vorgehen bei der Übergabe Beitrag #27

Ferdl

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Ich habe schon erwähnt, das ich selbst in der Wohnung gelebt habe und diese auch ein bei meinem Einzug ein Neubau war. Das man dann vielleicht noch einen strengeren und persönlicheren Blick auf den Zustand der Wohnung hat ist denke ich verständlich.
Ja, das ist verständlich und genau der Grund, warum hier im Forum regelmäßig davon abgeraten wird, etwas zu Vermieten, woran man emotional gebunden ist.
 
Thema:

Stark verkalkte Armatur. Vorgehen bei der Übergabe

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