Starre Renovierungsfristen

Diskutiere Starre Renovierungsfristen im Renovierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, habe mal eine Frage zu unserem Mietvertrag. Es geht um die Schönheitsreparaturen kann nicht diffinieren ob es sich um starre...
  • Starre Renovierungsfristen Beitrag #1

Bruni

Hallo zusammen,

habe mal eine Frage zu unserem Mietvertrag. Es geht um die Schönheitsreparaturen kann nicht diffinieren ob es sich um starre Renovierungsfristen handelt. Hier steht:" Der Mieter ist verpflichtet, die Ausführungen der Schönheitsreparaturen in Küche, Baderäumen und Duschen in einem Zeitraum von 3 Jahren, in Wohn-und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten in einem solchen von 5 Jahren und in anderen Nebenräumen von 7 Jahren durchzuführen, soweit nicht nachdem Grad der Abnutzung eine frühere Ausführung erforderlich ist. Die maßgeblichen Fristen beginnen mit dem Anfang des Mietverhältnisses zu laufen, dies gilt auch, soweit der Grad der Abnutzung eine frühere Ausführung erfordert."

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen und wisst ob es sich um starre Renovierungsfristen handelt.
Vielen Dank für eure Antworten

Liebe Grüße
Bruni
 
  • Starre Renovierungsfristen Beitrag #2

Capo

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Das sind keine starren fristen, da hier dem Verwohnheitszustand der Wohnung rechnung getragen wird. Mit "Starr" ist gemeint, dass es völlig egal ist, wie du deine Wohnung zurichtest ;) massgebend ist die Wohnzeit.

Da jedoch jeder seine Wohnung anders "verwohnt" (Raucher, Haustiere, oder eben Mieter, die so gut wie nie in der Wohnung verweilen; um mal die extrem Beispiele zu nennen)

In deinem Vertrag ist jedoch vom Grad der Abnutzung die Rede..
 
  • Starre Renovierungsfristen Beitrag #3

Insolvenzprofi

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  • Starre Renovierungsfristen Beitrag #4

Capo

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Das habe ich überlesen. Du hast Recht. Der Vertrag läßt nur eine Verkürzung zu, damit war es das. Die Klausel ist komplett ungültig.
 
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