Bruni
Hallo zusammen,
habe mal eine Frage zu unserem Mietvertrag. Es geht um die Schönheitsreparaturen kann nicht diffinieren ob es sich um starre Renovierungsfristen handelt. Hier steht:" Der Mieter ist verpflichtet, die Ausführungen der Schönheitsreparaturen in Küche, Baderäumen und Duschen in einem Zeitraum von 3 Jahren, in Wohn-und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten in einem solchen von 5 Jahren und in anderen Nebenräumen von 7 Jahren durchzuführen, soweit nicht nachdem Grad der Abnutzung eine frühere Ausführung erforderlich ist. Die maßgeblichen Fristen beginnen mit dem Anfang des Mietverhältnisses zu laufen, dies gilt auch, soweit der Grad der Abnutzung eine frühere Ausführung erfordert."
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen und wisst ob es sich um starre Renovierungsfristen handelt.
Vielen Dank für eure Antworten
Liebe Grüße
Bruni
habe mal eine Frage zu unserem Mietvertrag. Es geht um die Schönheitsreparaturen kann nicht diffinieren ob es sich um starre Renovierungsfristen handelt. Hier steht:" Der Mieter ist verpflichtet, die Ausführungen der Schönheitsreparaturen in Küche, Baderäumen und Duschen in einem Zeitraum von 3 Jahren, in Wohn-und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten in einem solchen von 5 Jahren und in anderen Nebenräumen von 7 Jahren durchzuführen, soweit nicht nachdem Grad der Abnutzung eine frühere Ausführung erforderlich ist. Die maßgeblichen Fristen beginnen mit dem Anfang des Mietverhältnisses zu laufen, dies gilt auch, soweit der Grad der Abnutzung eine frühere Ausführung erfordert."
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen und wisst ob es sich um starre Renovierungsfristen handelt.
Vielen Dank für eure Antworten
Liebe Grüße
Bruni