rent_with_money_lent
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Ich habe jetzt aktuell ein Problem mit einem Mieter, der lediglich einen Tiefgaragenstellplatz gemietet hat.
Die Miete liegt bei einem niedrigen 3-stelligen Betrag pro Monat.
Der Mieter ist bzw. war bis vor kurzem Immobilienmakler. Er selbst als Privatperson hat den Stellplatz angemietet. Seit ca. einem guten Monat ist seine Immobilienagentur, dessen Besitzer er war, nicht mehr aktiv. Wie ich von einer ehemaligen Kollegin von ihm, die kurz vor der Schliessung das Unternehmen verlassen hatte, erfahren habe, beabsichtigt der (Ex-)Makler wieder eine neue Agentur an einem etwas entfernteren Standort zu eröffnen. Er ist nun mit 2 vollen Monatsmieten bei mir in Verzug, die Einstellung der Zahlung erfolgte in etwa zeitgleich mit der Schliessung seines Betriebs. Auf 3 formlose Emails zu Zahlungsaufforderungen/Hinweis auf Einleitung weiterer Schritte meinerseits kam keinerlei Reaktion. Den Stellplatz scheint nicht er selbst zu nutzen, sondern wohl seine Freundin, die auch die Miete zahlte (bis die Zahlung eingestellt wurde)
Krank oder völlig mittellos scheint der Mieter jedoch nicht zu sein, postete er doch unlängst auf sozialen Netzwerken Bilder von seinem Mailand-Wochenendtrip (der Stellplatz ist nicht in Italien gelegen), seinem Porsche und v.w.m.
Auf der Hand liegen würde es nun natürlich, dem Mieter schnellst möglich zu kündigen, was selbst auch ohne Mietrückstand laut Vertrag sehr kurzfristig möglich ist. Allerdings ist es derzeit zumindest recht schwer, einen neuen Mieter für diesen Stellplatz zu finden. So gefragt Wohnungen an diesem Standort auch sind (ich selbst hatte dort z.B. vor einigen Monaten (via diesem Makler) eine Wohnung neu vermietet, und dies recht unproblematisch und schnell zu einem ordentlichen Preis), so wenig gefragt sind offenbar Stellplätze an diesem Standort (mein Wohnungsmieter wollte den Stellplatz nicht haben, die Anbindung an OEPNV und auch das Jobangebot direkt am Standort (sogar im Gebäude selber) ist sehr gut, dass die Leute dort nicht unbedingt ein Auto brauchen). Es gibt bereits diverse andere Stellplatz-Vermietungsangebote zu einem teils sogar geringeren Preis als jener des bestehenden Mietvertrags. Z.B. wird ein Stellplatz im selben Gebäude schon seit über einem halben Jahr angeboten zu einem vergleichbaren Preis wie in meinem Vertrag. In Internetportalen sind fast keine Clicknachfragen zu Stellplätzen an diesem Standort zu verzeichnen.
D.h. also wenn ich jetzt kündigen würde, wäre es alles andere als sicher, einen halbwegs akzeptablen Mieter zu einer halbwegs akzeptablen Miete in halbwegs angemessener Zeit zu finden.
Daher bin ich noch am Abwägen, ob eine Kündigung jetzt bereits Sinn macht. Klar gehe ich das Risiko ein, wenn der Mieter jetzt Privatinsolvenz anmeldet und ich die Sache einfach so weiterlaufen lasse, dass ich dann auch noch spätere (mir zustehende) Nicht-Einnahmen abschreiben kann.
Ich probiere derzeit jedoch auf alle Fälle, den Stellplatz anderweitig zu vermieten, also aktiv nach einem anderen Mieter zu suchen.
Jetzt aber meine eigentliche Frage:
Mal angenommen, der Mieter eröffnet bald wieder eine Immobilienagentur inkl. Homepage. Wenn dort dann so eine Google-Kommentier-/Bewertungsfunktion möglich wäre, fiele es dann unter den Tatbestand der Nötigung, wenn ich etwa folgendes schreiben würde:
"Sie bezahlen seit x Monaten ihre Mietschulden nicht. Zahlen Sie diese umgehend ! Sonst sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten!"
Und dann halt noch:
"Sofern Sie ihre Mietschulden begleichen, werde ich diesen Eintrag wieder löschen". Selbe Frage für eine Veröffentlichung dieser Postings auf seinen sozialen Netzwerkseiten.
Ich kenne mich zwar in der Juristerei etwas aus, aber von Strafrecht habe ich kaum Ahnung.
Gibts zu so einer Situation schon auf Urteilen basierende Rechtssprechungen, ob solche Postings strafbar sind ?
Hat jemand noch Vorschläge, wie man ohne Kündigung hier Druck auf den Mieter ausüben kann, die im gesetzlich zulässigen Rahmen bleiben ?
Ich ziehe es in Erwägung, in einem Moment, wo auf dem Stellplatz ein Auto steht, die dem Mieter übergebene Zugangs-Badge/Karte sperren zu lassen, dass der dann nicht mehr so einfach rauskommt. Würde sowas den Tatbestand der Nötigung erfüllen oder kann er dann Schadensersatzforderungen geltend machen, wenn er so z.B. einen dringenden Termin verpasst ?
Die Miete liegt bei einem niedrigen 3-stelligen Betrag pro Monat.
Der Mieter ist bzw. war bis vor kurzem Immobilienmakler. Er selbst als Privatperson hat den Stellplatz angemietet. Seit ca. einem guten Monat ist seine Immobilienagentur, dessen Besitzer er war, nicht mehr aktiv. Wie ich von einer ehemaligen Kollegin von ihm, die kurz vor der Schliessung das Unternehmen verlassen hatte, erfahren habe, beabsichtigt der (Ex-)Makler wieder eine neue Agentur an einem etwas entfernteren Standort zu eröffnen. Er ist nun mit 2 vollen Monatsmieten bei mir in Verzug, die Einstellung der Zahlung erfolgte in etwa zeitgleich mit der Schliessung seines Betriebs. Auf 3 formlose Emails zu Zahlungsaufforderungen/Hinweis auf Einleitung weiterer Schritte meinerseits kam keinerlei Reaktion. Den Stellplatz scheint nicht er selbst zu nutzen, sondern wohl seine Freundin, die auch die Miete zahlte (bis die Zahlung eingestellt wurde)
Krank oder völlig mittellos scheint der Mieter jedoch nicht zu sein, postete er doch unlängst auf sozialen Netzwerken Bilder von seinem Mailand-Wochenendtrip (der Stellplatz ist nicht in Italien gelegen), seinem Porsche und v.w.m.
Auf der Hand liegen würde es nun natürlich, dem Mieter schnellst möglich zu kündigen, was selbst auch ohne Mietrückstand laut Vertrag sehr kurzfristig möglich ist. Allerdings ist es derzeit zumindest recht schwer, einen neuen Mieter für diesen Stellplatz zu finden. So gefragt Wohnungen an diesem Standort auch sind (ich selbst hatte dort z.B. vor einigen Monaten (via diesem Makler) eine Wohnung neu vermietet, und dies recht unproblematisch und schnell zu einem ordentlichen Preis), so wenig gefragt sind offenbar Stellplätze an diesem Standort (mein Wohnungsmieter wollte den Stellplatz nicht haben, die Anbindung an OEPNV und auch das Jobangebot direkt am Standort (sogar im Gebäude selber) ist sehr gut, dass die Leute dort nicht unbedingt ein Auto brauchen). Es gibt bereits diverse andere Stellplatz-Vermietungsangebote zu einem teils sogar geringeren Preis als jener des bestehenden Mietvertrags. Z.B. wird ein Stellplatz im selben Gebäude schon seit über einem halben Jahr angeboten zu einem vergleichbaren Preis wie in meinem Vertrag. In Internetportalen sind fast keine Clicknachfragen zu Stellplätzen an diesem Standort zu verzeichnen.
D.h. also wenn ich jetzt kündigen würde, wäre es alles andere als sicher, einen halbwegs akzeptablen Mieter zu einer halbwegs akzeptablen Miete in halbwegs angemessener Zeit zu finden.
Daher bin ich noch am Abwägen, ob eine Kündigung jetzt bereits Sinn macht. Klar gehe ich das Risiko ein, wenn der Mieter jetzt Privatinsolvenz anmeldet und ich die Sache einfach so weiterlaufen lasse, dass ich dann auch noch spätere (mir zustehende) Nicht-Einnahmen abschreiben kann.
Ich probiere derzeit jedoch auf alle Fälle, den Stellplatz anderweitig zu vermieten, also aktiv nach einem anderen Mieter zu suchen.
Jetzt aber meine eigentliche Frage:
Mal angenommen, der Mieter eröffnet bald wieder eine Immobilienagentur inkl. Homepage. Wenn dort dann so eine Google-Kommentier-/Bewertungsfunktion möglich wäre, fiele es dann unter den Tatbestand der Nötigung, wenn ich etwa folgendes schreiben würde:
"Sie bezahlen seit x Monaten ihre Mietschulden nicht. Zahlen Sie diese umgehend ! Sonst sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten!"
Und dann halt noch:
"Sofern Sie ihre Mietschulden begleichen, werde ich diesen Eintrag wieder löschen". Selbe Frage für eine Veröffentlichung dieser Postings auf seinen sozialen Netzwerkseiten.
Ich kenne mich zwar in der Juristerei etwas aus, aber von Strafrecht habe ich kaum Ahnung.
Gibts zu so einer Situation schon auf Urteilen basierende Rechtssprechungen, ob solche Postings strafbar sind ?
Hat jemand noch Vorschläge, wie man ohne Kündigung hier Druck auf den Mieter ausüben kann, die im gesetzlich zulässigen Rahmen bleiben ?
Ich ziehe es in Erwägung, in einem Moment, wo auf dem Stellplatz ein Auto steht, die dem Mieter übergebene Zugangs-Badge/Karte sperren zu lassen, dass der dann nicht mehr so einfach rauskommt. Würde sowas den Tatbestand der Nötigung erfüllen oder kann er dann Schadensersatzforderungen geltend machen, wenn er so z.B. einen dringenden Termin verpasst ?