I.T.
Hallo,
folgende Situation: Vermieter ist Miteigentümer eines 16-WE Hauses. Der Vermieter besitzt zu seinen WE's zusätzlich 3 Parkplätze vor dem Haus, die kein gemeinschaftliches Eigentum sind. Also fallen die Parkplätze unter Sondereigentum. Die Frage ist nun, ist die Reinigung/Pflege (Unkrautbeseitigung, Schneebeseitigung, Streuen) der Stellplätze umlagefähig auf die Nebenkosten?
Mit freundlichen Grüssen
I.T.
folgende Situation: Vermieter ist Miteigentümer eines 16-WE Hauses. Der Vermieter besitzt zu seinen WE's zusätzlich 3 Parkplätze vor dem Haus, die kein gemeinschaftliches Eigentum sind. Also fallen die Parkplätze unter Sondereigentum. Die Frage ist nun, ist die Reinigung/Pflege (Unkrautbeseitigung, Schneebeseitigung, Streuen) der Stellplätze umlagefähig auf die Nebenkosten?
Mit freundlichen Grüssen
I.T.