Stellplatzreservierung für einzelne Nutzer zulässig?

Diskutiere Stellplatzreservierung für einzelne Nutzer zulässig? im Mietvertrag über Stellplätze Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Bislang hab ich hier eher noch gar keine Antworten zum Topic gesehen. Unabhängig davon, ob die mir eventl. genehm sein könnten, oder nicht. Wenn...
  • Stellplatzreservierung für einzelne Nutzer zulässig? Beitrag #41

Matteo

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Du akzepierst nur dir genehme Antworten. Damit solltest du dich vielleicht bei "Wunschkonzert" bewerben, wenn es die Sendung noch gibt.
Bislang hab ich hier eher noch gar keine Antworten zum Topic gesehen. Unabhängig davon, ob die mir eventl. genehm sein könnten, oder nicht.
Wenn das mit dem Wunschkonzert so einfach wäre, bräucht ja hier nicht auf die Suche nach abweichenden Meinungen gehen?
 
  • Stellplatzreservierung für einzelne Nutzer zulässig? Beitrag #42
Duncan

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Für die Baugenehmigung sind abhängig von der Nutzung eine durch die örtliche Stellplatzverordnung bestimmte (Mindest-)Anzahl von Stellplätzen nachzuweisen oder abzulösen gegen Geldzahlung und damit ist das Thema durch.
Wie viele Stellplätze ein Mieter anmietet, nutzt oder freihält, obliegt diesem und dem vertraglichen Entgegenkommen seines Vermieters.
Wenn ich nun ein hohes Verkehrsaufkommen verursache, aber keine Stellplätze zur Verfügung stelle, wird sich das negativ auf mein Geschäft und meine nachbarschaftliche Reputation auswirken - beides kann im schlimmsten Falle auf eine Aufgabe dieser Geschäftsstelle hinauslaufen, also sollte man sich beizeiten darum kümmern. Aber keiner ist verpflichtet, Räume und Stellplätze nur im Paket anzubieten. Du kannst ja z.B. auch Stellplätze vom Nachbarn mit anmieten und für deine geschäftlichen Zwecke nutzen. Und nein, dein Vermieter ist nicht verpflichtet anderen (Stellplatz-)Mietern zu kündigen, nur um dir einen Stellplatz anbieten zu können. Und ja, die Reservierung einzelner Stellplätze (oder auch einer Mehrzahl davon) für einzelne Nutzer(gruppen) ist grds. zulässig.
 
  • Stellplatzreservierung für einzelne Nutzer zulässig? Beitrag #43

Matteo

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Und ja, die Reservierung einzelner Stellplätze (oder auch einer Mehrzahl davon) für einzelne Nutzer(gruppen) ist grds. zulässig.
Und genau dazu hätte ich gerne die Rechtsquelle, wonach das zulässig ist.
 
  • Stellplatzreservierung für einzelne Nutzer zulässig? Beitrag #44
Duncan

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Und genau dazu hätte ich gerne die Rechtsquelle, wonach das zulässig ist.
Und da liegt dein Fehler, du müsstest danach suchen, warum dies nicht zulässig sein sollte!
Für alles andere gilt die Vertragsfreiheit. Reichen dir das Grundgesetz und ständige Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Reichsgericht als Rechtsquelle.
 
  • Stellplatzreservierung für einzelne Nutzer zulässig? Beitrag #45

Matteo

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Reichen dir das Grundgesetz und ständige Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Reichsgericht als Rechtsquelle.
Nein
Es ist schlichtweg verboten, weil es eben rechtswidrige Zustände bei den ansonsten baugenehmigten Nutzungen hervorruft.
Das öffentliche Baurecht ist das höherwertige Recht gegenüber der Vertagsfreiheit im Mietrecht.
 
  • Stellplatzreservierung für einzelne Nutzer zulässig? Beitrag #46

ehrenwertes Haus

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Nein
Es ist schlichtweg verboten, weil es eben rechtswidrige Zustände bei den ansonsten baugenehmigten Nutzungen hervorruft.
Das öffentliche Baurecht ist das höherwertige Recht gegenüber der Vertagsfreiheit im Mietrecht.
Warum fragst du dann hier noch nach ob es zulässig ist, wenn du deine Antwort schon kennst?

Warum klagst du nicht einfach, wenn du so überzeugt bist von deiner Meinung?
Du hast dann ja nichts zu verlieren. Wenn du richtig liegst, wird deine Meinung richterlich bestätigt und du könntest das Urteil veröffentlichen, anonymisiert.
 
  • Stellplatzreservierung für einzelne Nutzer zulässig? Beitrag #47

Matteo

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Warum klagst du nicht einfach, wenn du so überzeugt bist von deiner Meinung?
Du hast dann ja nichts zu verlieren.
Für, oder gegen wen, sollte ich denn da klagen? Ich bin weder Mieter noch Vermieter, oder sonstwie Beteiligter bei diesem Objekt.

Ich besuche dort gelegentlich einen Geschäftpartner, und stelle mein Auto auf einen Parkplatz, auf dem Grundstück, mit einem Schild: "Parken verboten - Fa. XY - Fremdparker werden abgeschleppt". Mein Geschäftspartner hat dort sein Büro, aber keinen Parkplatz. Ich hab ihm gesagt: Kann doch nicht sein. Er würde aber nie gegen seinen Vermieter vorgehen, da er froh ist das Büro dort mit einem recht günstigen Vertrag, schon auch wegen der fehlenden Kfz-Stellplätze, bekommen zu haben. Teilweise sind dort auch die Stellplätze mit Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet. Das heißt: Nur dieses eine Fahrzeug und nix anderes.

Zum Abschleppen: Der Stellplatzmieter kann mich wegen Hausfriedensbruch anzeigen, wenn er das möchte? Aber Abschleppen geht doch etwas zu weit? Ist keine Feuerwehrzufahrt oder Behindertenstellplatz. Verhältnismäßigkeit?
 
  • Stellplatzreservierung für einzelne Nutzer zulässig? Beitrag #48

ehrenwertes Haus

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Probier es einfach aus. Manche Lernen nur Schmerzen.
 
  • Stellplatzreservierung für einzelne Nutzer zulässig? Beitrag #49
immobiliensammler

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Zum Abschleppen: Der Stellplatzmieter kann mich wegen Hausfriedensbruch anzeigen, wenn er das möchte? Aber Abschleppen geht doch etwas zu weit? Ist keine Feuerwehrzufahrt oder Behindertenstellplatz. Verhältnismäßigkeit?

V ZR 144/08 ist glaube ich bis heute aktuell!

Schon komisch dass gerade die Leute, die so auf Recht und Gesetz pochen dann doch eine verbotene Eigenmacht begehen wenn es zu deren Vorteil ist!
 
  • Stellplatzreservierung für einzelne Nutzer zulässig? Beitrag #50

Aydal

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Thema:

Stellplatzreservierung für einzelne Nutzer zulässig?

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