Stellplatzvermietung - Haftung als Vermieter?

Diskutiere Stellplatzvermietung - Haftung als Vermieter? im Mietvertrag über Stellplätze Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Hallo Leute, ich möchte einen Stellplatz (Unter-)vermieten. Jetzt hab ich einen Interessenten der ein recht teures Fahrzeug dort abstellen...
  • Stellplatzvermietung - Haftung als Vermieter? Beitrag #1

Gurke

Hallo Leute,

ich möchte einen Stellplatz (Unter-)vermieten. Jetzt hab ich einen Interessenten der ein recht teures Fahrzeug dort abstellen möchte. Der streitet sich aber derzeit mit seinem alten Vermieter herum weil irgendwas aufs Auto getropft ist und er den Schaden ersetzt haben möchte.

Meine Frage ist nun, inwiefern hafte ich als Vermieter für Schäden am Auto?


Danke und schöne Grüße aus Berlin

Torsten
 
  • Stellplatzvermietung - Haftung als Vermieter? Beitrag #2

Capo

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Bei einem Stellplatz wird nur das Grundstück vermietet. Eine Haftung für den Vermieter ist da nahezu ausgeschlossen. Zahlt die Stadt, wenn dein Auto von einer Taube getroffen wird, während es auf einem städt. Parkplatz steht? Der Lack könnte ja Schäden davon tragen. Das sind amerikan. Verhältnisse ;)

Anders ist es bei einem Parkhaus oder einer Garage. Deswegen sind hier die Preise auch ungleich höher...

Solange der Stellplatz nicht plötzlich am Hang ist und ein Gefälle hat oder wunderlich uneben wird und den Unterboden aufreißt... lol
 
  • Stellplatzvermietung - Haftung als Vermieter? Beitrag #3

Gurke

Hi Capo,

danke für die Antwort. Ich denke ich habe noch einen wichtigen Punkte vergessen, denn es handelt sich schon um einen Tiefgaragenplatz.

Kann ich evtl. die Haftung im Vertrag ausschließen?


Danke und schöne Grüße

Torsten
 
  • Stellplatzvermietung - Haftung als Vermieter? Beitrag #4

Capo

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Die Haftung kann man nicht ausschließen.
 
  • Stellplatzvermietung - Haftung als Vermieter? Beitrag #5

Insolvenzprofi

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richtig, denn im Parkhaus! muss die Haftung als Teil der AGB aufgenommen werden, in der privaten TG ist dieses nicht möglich, aber ich denke die Öltropfen sind von dem wagen üpber den stellplatz zustande gekommen, so dass dieses sicherlich seine teilkaskoversicherung zahlen dürfte....
 
  • Stellplatzvermietung - Haftung als Vermieter? Beitrag #6

Jerry

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Unterbrecht mich, wenn ich was Falsches sage, aber als Vermieter muss ich doch (oder sollte zumindest) eh für jede Kleinigkeit eine Haftpflichtversicherung abschließen - steht die nicht für solche Fälle ein? (Sofern es denn um Schäden geht, die ich als Vermieter vertreten muss)

Klar, wenn irgendwer mit Fluggeräten schmeisst, oder die "heiter bis wolkig" der Wettervorhersage sich in tennisballgroßen Hagelkörnern manifestieren... aber dann wieder war der hier zugrundeliegende Fall doch der eines "teuren Fahrzeugs" - einen Krümel Eigenverantwortung (a.k.a. "Vollkaskoversicherung") darf man doch wohl vom Eigentümer desselben voraussetzen?!?

Jerry
 
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