Steuer: Arbeitszi - Kosten steuerl geltend

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sonnenstern228

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen darstellt, in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Stellt das Arbeitszimmer dagegen nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung dar, können die Kosten zumindest bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 € abgezogen werden. Aber was sind „Kosten“ für ein häusliches Arbeitszimmer? Das Finanzamt berücksichtigt hier nach folgenden Kostenarten (BMF-Schreiben vom 7.01.2004):



die Miete für das Arbeitszimmer,
die Gebäudeabschreibung, wenn das Arbeitszimmer im Eigentum steht,
anteilig auf das Arbeitszimmer entfallende Schuldzinsen für Kredite, die zur
Anschaffung, Herstellung oder Reparatur des Gebäudes oder der
Eigentumswohnung verwendet worden sind,
Wasser-, Energie- und Reinigungskosten,
Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Schornsteinfegergebühren und
Gebäudeversicherungen,
Renovierungskosten und
Aufwendungen für die Ausstattungen des Arbeitszimmers (z. B. Teppiche,
Lampen).

Aufwendungen für Arbeitsmittel, die sich in dem häuslichen Arbeitszimmer befinden, sollten dagegen getrennt geltend gemacht werden. Für diese ist der Höchstbetrag von 1.250 € nicht anzuwenden.
 
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