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In der Steuergesetzgebung hat sich im vergangenen Jahr einiges geändert. Der Pauschfreibetrag für Arbeitnehmer wurde gekürzt, die Entfernungspauschale reduziert, doch diese Neuerungen sind möglicherweise verfassungswidrig. Für die Steuererklärung 2004 stehen derzeit noch einige gerichtliche Entscheidungen aus. Auf dem Prüfstand stehen zum Beispiel der Sparerfreibetrag und der Pauschbetrag. Von einem positiven Urteil kann aber nur profitieren, wer seinen Steuerbescheid offen hält. Daher empfiehlt Finanztest mit Verweis auf die Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 412/04) gegen bereits eingegangene Steuerbescheide für 2004 Einspruch einzulegen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids beim Finanzamt eingehen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Ohne Nachweis dürfen nur noch 920 Euro - statt 1.044 Euro - abgesetzt werden. Wer höhere Ausgaben hat, muss diese belegen. (Hier wurde Klage eingereicht)
Arbeitnehmer-Sparzulage: Diese Zulage wurde zusammengestrichen - auf maximal 470 Euro beim Bausparen. Beim Beteiligungssparen z.B. über Fonds sinkt die Zulage auf höchstens 400 Euro.
Entfernungspauschale: Für die Fahrt zum Arbeitsplatz dürfen nur noch 30 Cent pro Kilometer abgerechnet werden (statt 36 Cent für die ersten zehn Kilometer und 40 Cent für größere Entfernungen).
Freibeträge für Abfindungen: Bei ausgezahlten Abfindungen sind in der Regel nur noch 7.200 Euro steuerfrei, bei Arbeitnehmern über 50 Jahre erhöht sich der Freibetrag auf 9.000 Euro, bei 55-jährigen und älteren auf 11.000 Euro.
Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag wurde von 7.235 Euro auf 7.664 Euro angehoben.
Haushaltsfreibetrag: Diesen Freibetrag gibt es nicht mehr. Alleinerziehende erhalten einen neuen Freibetrag von 1.308 Euro, wenn die Kinder, aber keine weiteren Erwachsenen, im gleichen Haushalt leben.
Sparer-Freibetrag: Der Freibetrag für Zins- und Dividenden-Einnahmen ist von 1.550 auf 1.370 Euro gesunken.
Steuer-Sätze: Wer über dem Grundfreibetrag liegt, muss Steuern zahlen, allerdings weniger als in 2003: Der Eingangssteuersatz wurde von 19,9 Prozent auf 16 Prozent gesenkt, der Spitzensteuersatz von 48,5 Prozent auf 45 Prozent.
Quelle: ITM
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Ohne Nachweis dürfen nur noch 920 Euro - statt 1.044 Euro - abgesetzt werden. Wer höhere Ausgaben hat, muss diese belegen. (Hier wurde Klage eingereicht)
Arbeitnehmer-Sparzulage: Diese Zulage wurde zusammengestrichen - auf maximal 470 Euro beim Bausparen. Beim Beteiligungssparen z.B. über Fonds sinkt die Zulage auf höchstens 400 Euro.
Entfernungspauschale: Für die Fahrt zum Arbeitsplatz dürfen nur noch 30 Cent pro Kilometer abgerechnet werden (statt 36 Cent für die ersten zehn Kilometer und 40 Cent für größere Entfernungen).
Freibeträge für Abfindungen: Bei ausgezahlten Abfindungen sind in der Regel nur noch 7.200 Euro steuerfrei, bei Arbeitnehmern über 50 Jahre erhöht sich der Freibetrag auf 9.000 Euro, bei 55-jährigen und älteren auf 11.000 Euro.
Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag wurde von 7.235 Euro auf 7.664 Euro angehoben.
Haushaltsfreibetrag: Diesen Freibetrag gibt es nicht mehr. Alleinerziehende erhalten einen neuen Freibetrag von 1.308 Euro, wenn die Kinder, aber keine weiteren Erwachsenen, im gleichen Haushalt leben.
Sparer-Freibetrag: Der Freibetrag für Zins- und Dividenden-Einnahmen ist von 1.550 auf 1.370 Euro gesunken.
Steuer-Sätze: Wer über dem Grundfreibetrag liegt, muss Steuern zahlen, allerdings weniger als in 2003: Der Eingangssteuersatz wurde von 19,9 Prozent auf 16 Prozent gesenkt, der Spitzensteuersatz von 48,5 Prozent auf 45 Prozent.
Quelle: ITM