Steuern, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Diskutiere Steuern, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Steuer - Vermietung und Verpachtung Forum im Bereich Finanzen; Hallo, ich bin Eigentümerin eines kleinen Hauses welches ich vermietet habe. Nun möchte ich meine Steuererklärung machen und muss die Einnahmen...
  • Steuern, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Beitrag #1

handelbat

Hallo, ich bin Eigentümerin eines kleinen Hauses welches ich vermietet habe.
Nun möchte ich meine Steuererklärung machen und muss die Einnahmen aus V u. V angeben. Ich habe irgendwo gelesen, dass man auch eine Instandhaltungsrücklage bilden kann. Kann mir jemand mitteilen, wie diese berechnet wird und wo die rechtliche Grundlage zu finden ist?
Vielen Dank im voraus.
handelbat
 
  • Steuern, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Beitrag #2

wolle

Die Instandhaltungsrücklage kommt aus dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) und ist für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unerheblich, weil:
1.Die Instandhaltungsrücklage keine Kosten sind und somit auch nicht den Einnahmen gegen gerechnet werden können.
2. Die Instandhaltungsrücklage bei Eigentümergemeinschaften hinterlegt (angespart) werden muss.

Für ein einzelnes Haus (ohne WEG bzw Eigentümerversammlung) ist das irrelevant.
Die Kosten der Instandhaltung können ja den Einnahmen gegenüber gestellt werden und ergeben so die Einkünfte aus Vund V
 
  • Steuern, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Beitrag #3

Mac

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Wichtig wäre hier noch zu erwähnen:

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Steuerpflichtigen sind nicht nur die Rechnungen für Instandhaltungen, die der Vermieter selbst gezahlt hat als Werbungskosten abziehbar, sondern auch (wenn vorhanden) die Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage, wenn diese sep. über eine Hausverwaltung bezahlt wurden. Ersichtlich aus der Aufstellung "Entwicklung der Instandhaltungsrücklagen" die der Vermieter im Rahmen seiner jährlichen Hausgeldabrechnung von seiner Hausverwaltung erhält.
 
  • Steuern, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Beitrag #4
lostcontrol

lostcontrol

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Original von handelbat
Ich habe irgendwo gelesen, dass man auch eine Instandhaltungsrücklage bilden kann.
ich würde sagen man MUSS eine instandhaltungsrücklage bilden.
denn was willst du denn machen, wenn z.b. die heizung spontan den geist aufgibt und du dann mal eben € 10.000 für eine neue heizung aufbringen musst?
man sollte schon schauen, dass auf dem "hauskonto" immer genug geld ist, um instandhaltungen bezahlen zu können - und gerade die "grossen brocken" sind leider eben nicht immer vorhersehbar...
 
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