Steuerrecht

Diskutiere Steuerrecht im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Leute , habe eine Eigentumswohnung gekauft, die Ich vermieten werde . Einige Arbeiten habe ich selbst durchgeführt, wie Fliesenlegen, Bad...
  • Steuerrecht Beitrag #1

serap

Hallo Leute ,
habe eine Eigentumswohnung gekauft, die Ich vermieten werde .
Einige Arbeiten habe ich selbst durchgeführt, wie Fliesenlegen, Bad und WC.
Wie weit sind diese Kosten Steuerabzugsfähig. Die Arbeiten wurden durch Bekannten ausgeführt habe nicht soviel Rechnungen.
Wäre schön wenn Ihr mir diese Frage beantwortet.
 
#
schau mal hier: Steuerrecht. Dort wird jeder fündig!

Registrieren bzw. einloggen, um diese und auch andere Anzeigen zu deaktivieren
  • Steuerrecht Beitrag #2

LHW_Boomel

Benutzer
Dabei seit
19.04.2005
Beiträge
50
Zustimmungen
0
nur allgemein, bin 22 Jahre alt un dhab steuertechnisch soviel Ahnung wie ein Vogel auf dem nächsten Baum...
aber um Gottes Willen wie bitte kann man was vor dem Finanzamt geltend machen ohne Rechnung????
 
  • Steuerrecht Beitrag #3

wolle

Boomel hat recht. Ohne Rechnung keine Werbungskosten.
Das wären die Sanierungsarbeiten nämlich. Wenn da keiner eine Rechnung mit Märchensteuer stellen kann, kannst du auch nichts geltend machen.
 
  • Steuerrecht Beitrag #4

hase101

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
12.09.2005
Beiträge
181
Zustimmungen
0
na die Materialkosten kannste ja auf jeden Fall absetzen.

Arbeiten von Bekannten wohl kaum, da diese ja auch nicht versteuert werden ;-) denk ich mal.

Da du ja für die Mieteinnahmen auch Steuern zahlen musst, wäre es wohl vorteilhafter (steuerlich gesehen) wenn du "Verschönerungen" in der Wohnung auf mehrere Jahre verteilst, denn ich glaube nicht, das du Kosten auf mehrere Jahre verteilen kannst wie bei Abschreibungen ;-)
 
  • Steuerrecht Beitrag #6

hase101

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
12.09.2005
Beiträge
181
Zustimmungen
0
uhi , Blümchen für mich *freu* , werden so alle neuen weiblichen User begrüsst? Lächelt
 
  • Steuerrecht Beitrag #7

wolle

Nur die besonderen...

Woher sollte ich wissen, dass du weiblich bist ????
 
  • Steuerrecht Beitrag #8

hase101

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
12.09.2005
Beiträge
181
Zustimmungen
0
männlicher Weitblick? *grinsel*
 
  • Steuerrecht Beitrag #10

hase101

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
12.09.2005
Beiträge
181
Zustimmungen
0
na solche Themen sind doch schon ernst genug *lacht* , ein bissel auflockerung tut doch immer gut. Ausserdem macht es doch spass, wenn man auch nette Antworten bekommt findest du nicht?
 
  • Steuerrecht Beitrag #11

wolle

Sehe ich genauso. Wenn man den Spaß auch als solchen versteht :)
Solange dem Fragende geholfen wurde, kann man auch feixen :D
 
  • Steuerrecht Beitrag #12

hase101

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
12.09.2005
Beiträge
181
Zustimmungen
0
na hoffen wir mal das er sich noch meldet und nicht nur die Antworten liest und sie komentarlos stehen lässt ;-)

Obwohl ich denke, das er sich doch noch eine Lücke erhofft hatte, so wie es bei Versicherungen ist, wenn man einen Schaden hatte und ihn selber repariert hat , das man eine gewisse Summe als eigenen Lohn einsetzen kann.
 
  • Steuerrecht Beitrag #13

serap

Hallo,
danke für die antworten, komme jetzt erst dazu alle zulesen. Vorab bin eine Sie . Denke habe die Frage etwas unglücklich gestellt. Natürlich habe ich auch Rechnungen über die Sanierungsarbeiten, mich hat viel mehr die Höhe interresiert ob da eine Grenze gibt und so. Trotzdem hat die Frage anscheinend ein bissele Spaß gemacht :2.gif:
 
  • Steuerrecht Beitrag #14

wolle

Nicht die Frage, die Antwort macht Spaß :D

Da du eine Sie bist auch für Dich :2.gif:

Es gibt keine Grenze. Das wird wie normale Werbungskosten bei der dem Gehalt behandelt. Alles was man nachweisen kann, kann man auch angeben.

Vermietung und Verpachtung ist nicht billig...
 
  • Steuerrecht Beitrag #15

hase101

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
12.09.2005
Beiträge
181
Zustimmungen
0
serap dann schenke ich dir auch mal ein paar :2.gif: ich hoffe du hattest beim Lesen genausoviel spass. ;-)

Im mom bin ich und capo im chat, falls du mal reinschauen möchtest, auch wenn hier auf der forumsseite leider nichts angezeigt wird.
 
  • Steuerrecht Beitrag #16

Mikape

Benutzer
Dabei seit
21.09.2005
Beiträge
52
Zustimmungen
0
Hei,

man muss aber bei diesen Arbeiten (Erhaltungsaufwendungen) darauf achten, dass sie nicht mehr als ca. 10 % der Kaufkosten betragen,sonst werden diese Kosten zu den Anschaffungskosten gezählt und dürfen nur abgeschrieben werden.

Ich würd mich im Notfall da nochmal schlau machen, aber als ich mit Taxman die Steuererklärung gemacht habe, hat das Programm auch daraufhingewiesen und die Grenzen berechnet.

Viel Spass heute noch
(will auch nen Blumenstrauss... ;) )
 
Thema:

Steuerrecht

Steuerrecht - Ähnliche Themen

EFH vermieten oder umbauen und in 2-3 Wohneinheiten aufteilen?: Für wie sinnvoll haltet ihr es, ein bestehendes EFH als eine Einheit zu vermieten oder es umzubauen und in 2-3 Wohneinheiten aufzuteilen. Diese...
Neue selbstgenutzte Eigentumswohnung - Fragen bzgl. Werbungskosten: Hallo zusammen, ich habe mir im Juni letzten Jahres eine vermietete Eigentumswohnung gekauft und bin dann ab September selbst dort eingezogen...
Klo verstopft -> Handwerker musste 2x kommen, eigene Schuld. Muss ich zahlen?: Hallo!:) Handwerker kam zu meinem Mieter wegen verstopften Klo, sie mussten durchaus einiges machen, WC komplett ab, Nachbar (!) hat noch geholfen...
Stockflecken mit Forderung der Beseitigung durch Mieter - Nachweispflicht nachgekommen?: Hallo, ich brauche gerade ein wenig Rat und hoffe dass sich vielleicht jemand von Vermieter- oder Mieterseite findet der mir etwas weiterhelfen...
EFH - Zeitmietvertrag unter Verwaltung oder Leerstand: Hallo zusammen, Nachdem ich hier einige hilfreiche Gedanken im Forum gefunden habe, dachte ich, es macht vielleicht Sinn, meine konkrete...

Sucheingaben

steuerrecht § 13

,

eigentumswohnung auf mehrere jahre steuer

Oben