Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters

Diskutiere Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters im Tierhaltung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo ich habe seit März2009 meinen Hund. Ich habe damals bereits in meiner Wohnung gelebt, aber der Mietvertrag lief noch auf meinem Freund...
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Nürnberg

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Hallo

ich habe seit März2009 meinen Hund. Ich habe damals bereits in meiner Wohnung gelebt, aber der Mietvertrag lief noch auf meinem Freund. Im Juli09 wurde der Vertrag auf mich umgeschrieben.

Die Hausverwaltung wusste von dem Hund, hat ihn auch kennengelernt und es gab nie ein Problem im Haus oder sonst irgendwie mit dem Hund. Er ist ein ruhiges Tier, der äußerst selten bellt.

Das Haus ist nun verkauft und dem neuen Eigentümer wurde erzählt ich würde den Hund heimlich halten (wie das gehen soll weis ich zwar auch nicht aber gut)

Da er meine Wohnung komplett instandsetzen müsste, was er auch wusste aber keine Kosten für meine Unterbringung usw zahlen möchte plus volle Miete haben will für die vier Wochen in denen meine Wohnung nicht bewohnbar ist, versucht er nun mich über meinen Hund raus zu bekommen, obwohl er anfangs gesagt hat er habe keine Problem mit Hunden, da er selber auch einen hat (er wohnt nicht hier im Haus)

Kann er von mir ohne triftige Gründe, die Abschaffung des Hundes verlangen? Nach 2,5 Jahren in denen niemand etwas gegen meinen Hund gesagt hat oder ich jemals auch nur ansatzweise dazu aufgefordert wurde oder abgemahnt wurde. Ich kann schriftlich belegen das die Hausverwaltung von dem Hund wusste.
 
  • Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters Beitrag #2
Soontir

Soontir

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Also ich hab jetzt mal ein bissel gegoogelt und würde im ersten Moment nein sagen.
Wobei sich bei Dir ja eine spezeille Konstellation ergibt, da der Vermieter ja neu ist.

Notfalls soll er klagen, dass Du den Hund abschaffen musst und dann werdet Ihr sehen was der Richter dazu meint.

Was anderes kann ich Dir leider nicht bieten.
 
  • Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters Beitrag #3

Nürnberg

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Also ich hab jetzt mal ein bissel gegoogelt und würde im ersten Moment nein sagen.
Wobei sich bei Dir ja eine spezeille Konstellation ergibt, da der Vermieter ja neu ist.

Notfalls soll er klagen, dass Du den Hund abschaffen musst und dann werdet Ihr sehen was der Richter dazu meint.

Was anderes kann ich Dir leider nicht bieten.

Das beruhigt mich schon, da es im Grunde bestätigt was ich denke und ich werde es wohl auch auf eine Klage ankommen lassen.

Schon bei der 1ten Besichtigung 2008 hatte ich gefragt ob Hundehaltung ein Problem sei. klares Nein, sie können jederzeit einen Hund halten.

Dann habe ich meinen Hund (kniehoch) aus Tunesien aus einem Wildhundrudel geholt und hätte ihn gut in Deutschland vermittelt, nach dem ich ihn aufgepäppelt habe, wenn die Hausverwaltung nein gesagt hätte. Er ist ein so liebes Tier, hat unser Katerchen großgezogen und liebt Kinder, Schmetterlinge und einfach jeden (außer andere Rüden) und wirklich ein stilles Tier, mein Kater begrüßt mich schon miauend wenn ich nur vom Einkaufen ins Treppenhaus komme, über 1 Stockwerk hinweg, der Hund wartet brav.

Ich bin echt geschockt und konnte die ganze Nacht nicht schlafen vor Empörung es jetzt über den Hund zu versuchen. Das ist nämlich der einzige Punkt den man mir vorwerfen könnte.

Aber ich gebe ihn auf keinen Fall weg.

Danke Soontir für deine Mühe
 
  • Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters Beitrag #4

weigela

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was steht denn im mietvertrag?
steht da überhaupt was drin bezüglich tierhaltung?
bitte zitier das mal wörtlich, da gibt's nämlich ähnliche formulierungsfallen wie bei den schönheitsreparaturen.

es gibt z.b. mehrere urteile dazu, dass die formulierung "tierhaltung ist (grundsätzlich) verboten" ungültig ist, weil man die haltung von kleintieren (also z.b. hamster in einem käfig) nicht verbieten darf. und weil das so ist, wird die komplette klausel damit ungültig, hätte man formuliert "die haltung von hunden ist verboten" sähe es anders aus.

eben drum bitte einmal mietvertrag wörtlich zitieren.

wenn im mietvertrag garnichts drinsteht bezüglich tierhaltung haste eh kein problem.

Die Hausverwaltung wusste von dem Hund, hat ihn auch kennengelernt ...
ist denn die hausverwaltung da überhaupt der richtige ansprechpartner?

obwohl er anfangs gesagt hat er habe keine Problem mit Hunden, da er selber auch einen hat (er wohnt nicht hier im Haus) ...
das besagt aber garnichts, nicht mal dann wenn er selbst im haus wohnt und einen hund hält. man kann die hundehaltung durchaus dem einen mieter verbieten und dem anderen erlauben.

Kann er von mir ohne triftige Gründe, die Abschaffung des Hundes verlangen?
nur wenn in deinem mietvertrag eine entsprechende gültige klausel drinsteht.
ansonsten nicht.

Nach 2,5 Jahren in denen niemand etwas gegen meinen Hund gesagt hat oder ich jemals auch nur ansatzweise dazu aufgefordert wurde oder abgemahnt wurde.
im mietrecht gibt's aber kein "gewohnheitsrecht", von daher ist es völlig egal wie lange die situation "geduldet" wurde. wenn hundehaltung verboten ist, dann ist sie es auch dann, wenn du seit 10 jahren einen lieben braven hund hast der noch nie auch nur "wuff" gesagt hat oder sonst wie gestört hat.

Ich kann schriftlich belegen das die Hausverwaltung von dem Hund wusste.
das bringt nur was wenn die hausverwaltung auch der richtige ansprechpartner wäre.
hast du deinen mietvertrag mit der hausverwaltung abgeschlossen (also steht die hausverwaltung als vermieter im vertrag) oder mit jemand anderem, z.b. dem eigentümer?
 
  • Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters Beitrag #5

Mila

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Er ist ein so liebes Tier, hat unser Katerchen großgezogen und liebt Kinder, Schmetterlinge und einfach jeden (außer andere Rüden) und wirklich ein stilles Tier, mein Kater begrüßt mich schon miauend wenn ich nur vom Einkaufen ins Treppenhaus komme, über 1 Stockwerk hinweg, der Hund wartet brav.

Das macht alles nur noch trauriger aber helfen wird das leider auch nicht :sauer005:
Ich hoffe du darfst deinen Hund behalten und in der Wohnung bleiben.
Alles Gute!
 
  • Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters Beitrag #6

Nürnberg

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zu nächst zu weigela:

mein Mietvertrag liegt leider beim Anwalt, aber soweit ich mich erinnere und wenn ich den gleichen Vertrag habe wie meine Nachbarin, dann steht da nur das man Tiere die .. genehmigen lassen muss. Also es steht da nicht, schriftlich genehmigen lassen

das muss ich noch mal vom Anwalt nach schauen lassen

Aber ich habe den Mietvertrag mit der Hausverwaltung am 01.06.2009 abgeschlossen und den Hund habe ich seit 28.03.2009. Ich habe sofort der Hausverwaltung Bescheid gegeben , dass ich jetzt einen Hund habe, vom Urlaub mitgebracht und ob das in Ordnung ist. Die "Dame" von der Hausverwaltung war ein paar Tage später da und hat Joey kennengelernt und auch mitbekommen, das er eben sehr ruhig ist. Sie war damals drei Tage am Stück da und hat noch betont, dass es gegen DIESEN Hund absolut keine Einwände gibt. Und der Mietvertrag wurde ja erst zwei Monate danach abgeschlossen.

Und nun hat Sie beim Verkauf des Hauses dem neuen Eigentümer erzählt, dass sie jetzt erst erfahren hätte, dass ich einen Hund habe. Ich kann aber belegen durch Schriftstücke und durch sehr glaubwürdige Zeugen (Statiker) das das nicht stimmt.

Was mich wundert ist das Du sagst im Mietrecht gibt es kein Gewohnheitsrecht. Ich habe dieses Urteil gefunden:

Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters
Wird ein Hund längere Zeit stillschweigend vom Vermieter geduldet so wird das als Zustimmung gewertet
(LG Essen, WM 86, 117)

auf manchen Seiten wurde sogar 6 Monate als Zeitraum genannt ab dem man von einem stillschweigendem Einverständnis ausgehen kann.


Ich werde es wirklich auf eine Klage ankommen lassen, denn ich glaube nicht das der neue Eigentümer wirklich klagt, der sucht anscheinend einfach irgend etwas ohne sich aus zu kennen wie er dabei vorgehen muss:
gestern Abend geschickt per Email um 21.30:
Sie wollten die angebliche schriftliche genehmigung vorlegen für den Hund die ihnen der frühere eigentümer gab. bitte schicken sie mir die bis zum 25.10.2011 in kopie zu.Laut mietvertrag dürfen sie keine haustiere halten und wird von mir auch nicht gedultet oder genehmigt. mfg xxx

ich habe ihm dann geschrieben er soll sich an die üblichen gesetzliche Fristen halten, wenn er etwas von mir möchte und das ich nie behauptet habe eine schriftliche Genehmigung zu haben, sondern ein Schriftstück das beweist dass die HV von dem Hund wusste und das es dafür auch mehrere Zeugen gibt. Zudem solle er sich künftig direkt an meinen Anwalt wenden.

seine Antwort:

Sehr geehrte Frau xxx

Erzählen sie mir Bitte Keine romane und drohen mir bitte nicht die ganze zeit nicht mit den Anwalt auch ihre freunde zeugen wird irgendwann auch keiner mehr glauben.ich wollte die schriftliche bestättigung das sie den hund halten dürfen das ihnen der vor vermieter ihnen ausgestellt hatte ,dass haben sie aber nicht.Frau xxx erklärte mir gegenüber sie Hätten keine schriftliche oder irgendeine genehmigung...den rest können sie sich sparen.mfg xxx


und so geht das die ganze Zeit, teilweise muss man wirklich raten was er meint und wegen mir kann ich gerne einem Richter diese Schreiben vorlegen.

Dieser neue Vermieter hat überhaupt keine Ahnung von Gesetzen und ich glaube er hat auch keinen Anwalt, weil er den Anwalt vom bisherigen Eigentümer angerufen hat um zu fragen, was Nutzen und Lasten bedeutet. Er denkt auch das meine Kündigungsfrist zwei Monate wäre. Ich verrate ihm nicht das es 3 sind und warte einfach mal auf meine falsch ausgestellte Kündigung.


Ich bin mittlerweile echt sauer und habe ihm gleich erklärt, dass ich ihm jetzt drei mal Fristen setzen werde mir einen Termin für die Instandsetzung zu nennen plus Auflistung der Arbeiten und Kostenübernahme von Unterbringung usw, ansonsten behalte ich die geminderte Miete komplett auf Vorbehalt ein.

Er zwingt mich ja dazu so zu handeln

und ja MILA

es ist auch traurig, weil es nicht nur mir weh tun würde, sondern meinem Hund schaden würde und mein Katerchen wäre auch traurig weil er jeden Abend mit Gassi geht und vor dem Hund schon an der Tür steht und wartet.

aber ich gebe Joey nicht weg, dann würde schon ausziehen, das ist der einzige Nerv an dem man mich treffen kann.

Ich muss jetzt versuchen mich zu beruhigen über soviel Abgebrühtheit aus Geldgier
 
  • Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters Beitrag #7

Baghira

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Hallo Nürnberg.

Ich würde mir an deiner stelle keinen ärger mehr machen bzw. mehr gefallen lassen.

Wenn dein VM meint, er müsste mit dir in Kontakt treten via E-Mail, würde ich an deiner
stelle nicht mehr darauf eingehen.

Denn wenn er wirklich etwas wichtiges von dir will - hier eine bestätigung zur Hundehaltung -
dann sollte er das über den Schriftlichen weg (Postalisch) tun.

E-Mails selbst wenn man sie mit Header ausdruckt, haben wenns drauf ankommt vor Gericht
keinerlei wert.

Desweiteren hast du dem Neuen VM mitgeteilt, das er sich in den Mietangelegenheiten an
deinen Rechtsanwalt wenden soll.

Falls du von ihm die Addresse hast, dann würde ich ihm das zusätzlich Schriftlich
per EINWURF-EINSCHREIBEN zukommen lassen.

Haben in etwa auch schon Mündlich sollche gespräche stattgefunden ?
(Wenn ja könntest du unten stehenden Zitattext nehmen, und änderst ihn nach
deinen bedürfnissen ab)

Ich habe sowas mit meinem VM auch machen müssen, da er mich nachwievor mit
Post sowie Telefonisch Terrorisiert.

Mein Brief sah in etwa so aus:

Mietverhältnis "dein Nachname"./."Vermieter Name"

Sehr geehrter Herr Vermieter,

ich bitte die zur Sache geführten Persönliche Gespräche zukünftig zu unterlassen, und
diese Kommunikatin nur noch über den mich zu vertretenen Rechtsanwalt's-Name / Kanzlei zu führen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dein Name

*unterschrift*

und ab in die Post. Der Postbote wirft den Brief dann in den Briefkasten deines
Vermieters, und Notiert sich die Zustellung.

In meinem Fall hab ich das noch gehabt, das mein VM mente, er müsste mich dann
weiterhin anschreiben, (völlig ohne wissen seines RA's) aber die ganzen Briefe hab ich dann an meinem Rechtsanwalt
übergeben, und dann gabs saures zurück.

Der RA des VM's hat sich seinerseits über das "Fehlverhalten" seines Mandanten entschuldigt.

Das ging 4x hintereinander (mit abständen dazwischen) man kann sagen
es kam Post von seinem Ra.. Dann kam die Post vom VM.. dann wieder RA.. wieder VM u.s.w.

Der Rechtsanwalt des VM's hat mir über meinen Rechtsanwalt ausrichten lassen, das
er nicht mehr meinen VM vertreten wird, da er es nicht mehr einsieht weiterhin für
ihn zu Arbeiten, da der VM ihm alles Kaputt macht, was der RA vom VM versucht aufzubauen
oder zu kitten.

Nun steht mein VM ohne RA da.. finde ich etwas lustig.

Aber es hat geholfen.

Kopf hoch, das wird schon.
 
  • Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters Beitrag #8

weigela

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mein Mietvertrag liegt leider beim Anwalt, ...
das ist nicht dein ernst, oder? du hast dein original aus der hand gegeben und nicht mal 'ne kopie behalten? klar, bei deinem anwalt ist das original (hoffentlich) in guten händen, aber allein schon wenn du dich hier unterhälst musst du doch wissen was in deinem vertrag steht??? ausserdem brauchst du doch wenigstens die kopie um dich irgendwie zu legitimieren bei deinen ganzen auseinandersetzungen!
bitte lass dir von deinem anwalt 'ne kopie geben - oder besser noch das original und er soll sich 'ne kopie machen.

aber soweit ich mich erinnere und wenn ich den gleichen Vertrag habe wie meine Nachbarin, ...
du hast an anderer stelle schon geschrieben dass du NICHT den gleichen vertrag wie deine nachbarin hast, von daher hat sich das damit schon erledigt.

dann steht da nur das man Tiere die .. genehmigen lassen muss.
was bedeuten die punkte?
aber abgesehen davon: wenn das wirklich so da drin steht, ist die klausel eh ungültig, denn wie gesagt: tierhaltung grundsätzlich verbieten geht nicht, dazu gibt's jede menge urteile. entsprechend wäre eine solche klausel dann eh im ganzen ungültig.
achtung: nur wenn das auch in DEINEM mietvertrag steht.

Also es steht da nicht, schriftlich genehmigen lassen
eine mündliche genehmigung kannst du nicht beweisen. von daher ist es selbstverständlich dass man so sachen grundsätzlich nur schriftlich macht.

Aber ich habe den Mietvertrag mit der Hausverwaltung am 01.06.2009 abgeschlossen und den Hund habe ich seit 28.03.2009. Ich habe sofort der Hausverwaltung Bescheid gegeben , dass ich jetzt einen Hund habe, vom Urlaub mitgebracht und ob das in Ordnung ist. Die "Dame" von der Hausverwaltung war ein paar Tage später da und hat Joey kennengelernt und auch mitbekommen, das er eben sehr ruhig ist. Sie war damals drei Tage am Stück da und hat noch betont, dass es gegen DIESEN Hund absolut keine Einwände gibt. Und der Mietvertrag wurde ja erst zwei Monate danach abgeschlossen.
ahja. irgendeine angestellt hat also deinen hund kennengelernt.
sorry, aber das hilft dir GARNIX. arbeitet die überhaupt noch da?
ich hab grad heut mal wieder mächtig ärger mit einem mieter, weil mein lieber (bescheuerter) bruder, der eigentlich nur 'ne kleine reparatur bei ihm ausführen sollte, auf seine anfrage ob er 'n neuen teppichboden und 'ne neue küche kriegen kann ihm das gleich quasi zugesagt hat, obwohl er weder zuständig ist noch ahnung von der materie hat, schon garnicht von gewerbe-mietverträgen (was glaubt der depp eigentlich warum wir dafür anwälte beschäftigen?). der boden ist nicht mitvermietet, genausowenig die küche. selbst wenn der teppichboden am ende ist und die küche zusammenbricht, das ist das problem des mieters, da wir ihm diese dinge nicht mitvermietet haben. ich hab den mieter erstmal (nicht zum ersten mal) darauf aufmerksam gemacht dass mein bruder NICHT sein ansprechpartner ist und ihm ausserdem besagten sachverhalt erstmal erklären müssen. was jetzt tatsächlich passiert und wie weit wir dem mieter aus kulanzgründen entgegenkommen wird man sehen, aber das ist doch der gleiche müll: irgendwelche angestellten (sorry, aber in dem fall ist mein bruder halt einfach nur angestellter, er war ja nur wegen 'ner kleinen reparatur dort) und meint er müsse sachen versprechen, die wir weder tun müssen noch WOLLEN. ich könnte meinen bruder erwürgen, er hat's mal wieder geschafft dass ich ihn demnächst garnichts mehr machen lassen kann, nicht mal mehr glühbirnen wechseln. und ich darf's dann ausbaden und muss erklären dass mein bruder einfach nur mal wieder müll dahergeredet hat und dass das nicht seine zuständigkeit ist, obwohl er mein bruder ist. scheiss-situation.

Und nun hat Sie beim Verkauf des Hauses dem neuen Eigentümer erzählt, dass sie jetzt erst erfahren hätte, dass ich einen Hund habe. Ich kann aber belegen durch Schriftstücke und durch sehr glaubwürdige Zeugen (Statiker) das das nicht stimmt.
das hilft so oder so alles nicht, solange wir nicht den inhalt des mietvertrags kennen.
FALLS da was korrekt formuliertes drinstehen sollte dass hundehaltung verboten ist hilft dir alles mündliche nichts. auch keine aussagen irgendwelcher statiker (die im übrigen auch nicht glaubwürdiger sind als andere menschen).

Was mich wundert ist das Du sagst im Mietrecht gibt es kein Gewohnheitsrecht. Ich habe dieses Urteil gefunden:
du hast EIN urteil gefunden. es gibt jede menge andere die anders lauten.
vor gericht ist es wie auf hoher see, weisste doch.
letztendlich wird's vom richter abhängen.
aber warum willste denn noch 'n nebenschauplatz aufmachen? du hast doch schon mehr als genug kriegsschauplätze! und das mit dem hund ist - so leid es mir tut, bin ja auch tierfreundin - nun wirklich vergleichsweise lächerlich neben den MENSCHENBEDROHENDEN zuständen die du dir (meiner ansicht nach unnötiger weise) antust.

ich habe ihm dann geschrieben er soll sich an die üblichen gesetzliche Fristen halten, wenn er etwas von mir möchte und das ich nie behauptet habe eine schriftliche Genehmigung zu haben, sondern ein Schriftstück das beweist dass die HV von dem Hund wusste und das es dafür auch mehrere Zeugen gibt. Zudem solle er sich künftig direkt an meinen Anwalt wenden.
was gibt's denn da für gesetzliche fristen?
und er muss sich nicht direkt an deinen anwalt wenden.

aber ich gebe Joey nicht weg, dann würde schon ausziehen, das ist der einzige Nerv an dem man mich treffen kann.
drum versucht er's ja genau da.

oh mann mädel - du machst echt was mit.
aber du tust dir das selbst an, du müsstest dir das nicht antun!
 
  • Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters Beitrag #9

Nürnberg

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weigela

ich musste erst mal etwas runter kommen bevor ich dir antworte, weil ich mich einfach zu sehr aufgeregt habe. Über dieses Lügen und erst freundlich sein und sagen das der Hund kein Problem ist und mir dann so kommen.

Im Grunde hat der Typ einfach einen an der Klatsche und langsam bin ich mir nicht mehr sicher ob der einfach nur dumm ist oder alle Mieter vertreiben will, weil er vielleicht doch gespannt hat, dass mit dem Haus etwas nicht stimmt um es oberflächlich herzurichten und dann seine 9 Euro je qm zu verlangen oder eben um aus allen Wohnung Modelwohnungen zu machen für die er dann 1200 Euro netto verlangen will.

Jetzt geht er nämlich auch auf Mieter die nicht minder los. Sagt ihnen zu das sie die Miete künftig erst zum 15 ten zahlen können und schickt ihnen dann am 5 ten eine Mahnung mit 20 Euro Mahngebühr und weil er nicht mal den Namen vom Mietvertrag richtig abschreiben kann, mahnt er die Mieter ab sie sollen ihren Briefkasten und Klingel richtig beschriften. Er hat den falschen Namen verwendet :unsicher002:

für mich ist jetzt eigentlich nur noch interessant wie jetzt wirklich die rechtliche Lage ist, da anscheinend keine einheitliche Meinung herrscht.

Ich habe mittlerweile von einem Juristen (der den Beruf aber nicht ausübt aber trotzdem auf dem aktuellem Stand ist) gehört, dass es seit diesem Jahr eine Änderung gibt nach der keine Vermieter einem Hundehaltung verbieten kann. Erst wenn es dann triftige Gründe gibt, kann er die Abschaffung des Hundes verlangen. Was ja auch eigentlich korrekt wäre, da jeder Mensch ein Recht dazu haben müsste ein Haustier zu haben und wirklich nur dann wenn das Tier ärger macht, es abzuschaffen.
Wenn ein Vermieter auf Nummer sicher gehen möchte das es keinen Ärger mit Mietern gibt, dürfte man sowieso nur an Ehepaare ab 40 oder noch besser 45 mit Staub und Haustierallergie und einem Nachweis das mindestens einer von beiden sterilisiert ist, vermieten, damit es weder Kinder gibt (die ja eigentlich noch nerviger als Hunde oder Katzen sind und noch mehr kaputt machen könnten) und auch ja kein Tier angeschafft wird und täglich staub gewischt wird. Um es mal sehr drastisch auszudrücken.

So und wenn es dieses Gesetzt doch nicht geben sollte, wie lang wird sich das denn in etwas hinziehen bis ein Gericht eine Entscheidung trifft. Also wie viele Fristen müsste mir dieser Supervermieter geben bis er klagen könnte?
 
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  • Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters Beitrag #10

Baghira

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  • Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters Beitrag #11

weigela

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Im Grunde hat der Typ einfach einen an der Klatsche und langsam bin ich mir nicht mehr sicher ob der einfach nur dumm ist oder alle Mieter vertreiben will, ...
na ich denke das haben wir doch jetzt schon oft genug durchgekakelt - die meisten hier sind der meinung dass es darum geht das haus zu "entmieten" (sprich: alle mieter loszuwerden). vermutlich mit dem ziel es dann vernünftig zu sanieren und danach deutlich teurer wieder zu vermieten bzw. als eigentumswohnungen zu verkaufen.

... weil er vielleicht doch gespannt hat, dass mit dem Haus etwas nicht stimmt um es oberflächlich herzurichten und dann seine 9 Euro je qm zu verlangen oder eben um aus allen Wohnung Modelwohnungen zu machen für die er dann 1200 Euro netto verlangen will.
also ich glaube dass er das von vornherein wusste und das ziel auch völlig klar ist. nur das mit den "modelwohnungen" glaube ich nicht so ganz, spielt aber auch keine rolle als was das dann nachher vermietet oder verkauft wird, vielleicht ja auch als büros etc.

... mahnt er die Mieter ab sie sollen ihren Briefkasten und Klingel richtig beschriften.
so 'ne abmahnung ist durchaus berechtigt - falsch beschriftete briefkästen sind nun mal ein echtes hindernis für die post.

Ich habe mittlerweile von einem Juristen (der den Beruf aber nicht ausübt aber trotzdem auf dem aktuellem Stand ist) gehört, dass es seit diesem Jahr eine Änderung gibt nach der keine Vermieter einem Hundehaltung verbieten kann.
jaja - das urteil kennen wir alle. die presse hat anfang des jahres daraus die schlagzeile gemacht "tierhaltung darf nicht verboten werden" - de fakto steht aber was ganz anderes drin (zudem ist das urteil nicht neu). dass eine klausel "tierhaltung ist grundsätzlich verboten" ungültig ist wissen wir ja längst (hatte ich dir hier auch schon geschrieben), das heisst aber nicht dass man nicht mit einer korrekt formulierten klausel hundehaltung verbieten könnte.
hier das urteil: http://www.ra-zehnter.de/BGH-VIII-ZR-340-06.pdf
lies es dir mal durch (vorsicht, juristendeutsch!), aber bitte bis zum ende, denn dann merkst du dass da eigentlich was ganz anderes drinsteht und dass es eigentlich nur drum geht, dass dem kläger, der sich schon durch alle instanzen geklagt hatte, das recht eingeräumt wird sich NOCHMAL ans landesgericht zu wenden und dass per gutachten festgestellt werden soll was tatsächlich sache ist.

Erst wenn es dann triftige Gründe gibt, kann er die Abschaffung des Hundes verlangen. Was ja auch eigentlich korrekt wäre, da jeder Mensch ein Recht dazu haben müsste ein Haustier zu haben und wirklich nur dann wenn das Tier ärger macht, es abzuschaffen.
klar hat jeder mensch das recht sich tiere zu halten - nur halt nicht überall.
wenn ein vermieter nicht möchte dass in seiner immo hunde gehalten werden, dann kann er das durchaus verbieten, und wer trotzdem einen hund halten möchte muss sich halt 'ne wohnung suchen in der das erlaubt ist.

So und wenn es dieses Gesetzt doch nicht geben sollte, wie lang wird sich das denn in etwas hinziehen bis ein Gericht eine Entscheidung trifft. Also wie viele Fristen müsste mir dieser Supervermieter geben bis er klagen könnte?
wie wär's denn wenn du uns erstmal zitierst was wirklich in deinem mietvertrag steht?
ohne das können wir dir hier nicht weiterhelfen.
wenn in deinem mietvertrag eine korrekt formulierte klausel steht, die hundehaltung verbietet, dann hast du keinerlei chancen. ob's dir gefällt oder nicht, so sieht's nun mal aus...
 
  • Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters Beitrag #12

Nürnberg

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ich werde mir das Urteil heute abend in Ruhe durchlesen. Dank dir

Mietvertrag lass ich mir morgen faxen

und zu dem Briefkasten: Der Vermieter hat den Namen des Mieters falsch geschrieben statt z.B. Buner hat er ein Benner daraus gemacht und will jetzt das dieser Name an den Briefkasten kommt :smile031:
 
  • Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters Beitrag #13

Ingerose

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Hund

Grundsätzlich erhält der neue Vermieter alle Mietverträge und es ändert sich daran nichts, nur weil es einen neuen Eigentümer gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters Beitrag #14

Ingerose

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Hunde

Ich habe eine Eigentumswohnung und die eigentümergemeischaft hatte beschlossen, dass in diesem Haus kein Hund gehalten werden darf.
Bei Mieterwechsel habe ich die Wohnung dem erwachsenen Sohn meiner verstorbenen Freundin geben wollen, aber er hatte einen ganz kleinen Hund-
Anfrage beim Anwalt hat ergeben, dass mir mein Eigentum sogar entzogen werden kann, wenn ich gegen die Beschlüße verstosse und wegen einem Hund, den Hausfrieden störe.
Habe eine eigentümerversammlung einberufen, und die waren dann ausnahmsweise damit einverstanden, dass dieser winzige Hund AUSNAHMSWEISE gehalten werden darf, da dieser Hund der verstorbenen Mutter meines angehenden Mieters gehörte. Aber es wurde sogleich festgelegt, dass kein neuer Hund mehr gehalten werden darf, sollte dieser Hund mal weg sein. Sobald sich nur eine einzige Mietpartei an diesem kleine Hund stört, so muß der Hund weg.
 
  • Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters Beitrag #15

Ingerose

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Hund

Nürnberg ich habe eine neue Idee für Dich, da Du gerne auf den Vermieter los gehst.

Zum 1.11.2011 gibt es ein neues Gesetz, das bedeutet-
Vermieter von Mehrfamilienhäuser müssen das Trinkwasser untersuchen lassen auf Legionellen und ob kein Blei oder sonstige Keime im Trinkwasser sind. Das Untersuchungsergebnis müssen die Vermieter an das Gesundheitsamt schicken und auch den Mietern mitteilen.
1.11.2011 haben wir ja bald.
Fordert mal nach dem 1.11.2011, das Ergebnis dieser Trinkwasseruntersuchung an.
 
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  • Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters Beitrag #16

Nürnberg

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Ingerosa ich muss dir ganz ehrlich sagen, ich finde dich unmöglich und emotional unterentwickelt. Anscheinend fehlt dir auch das geistige Vermögen die Zusammenhänge zu verstehen, daher würde ich sagen kümmer dich um deine Angelegenheiten und red nicht überall mit, wenn du vor lauter Voreingenommenheit zu keinem objektiven Denken bereit und fähig bist.

Dein Gedankenwelt das dieser kleine Hund (die meistens mehr bellen als große Hunde) ach so würdig ist in einer deiner Wohnungen leben zu dürfen, weil er ja jemandem gehört hat der jetzt tot ist, aber ein Hund der seit 2,5 Jahren bei einem Menschen lebt und zwar mit Erlaubnis, da soll man dann sagen ja klar den geb ich weg. Sehr bigotte Ansichten, ich glaube dir würde ich nicht mal gerne auf der Straße begegnen, du wärst wahrscheinlich die die an der Kasse wegen einer kleinen Delle an einem Apfel noch einen Preisnachlass erstreitet, aber über andere Menschen herziehen
 
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  • Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters Beitrag #18
Syker

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Guten Abend zusammen,

Irgendwo habe ich mal gehört, dass kleine Hunde (YorkshirTerrier u.a.) in der Rechtsprechung teilweise als Hamster gewertet werden.

Das noch dazu
VG
Syker
 
  • Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters Beitrag #19

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Es geht hier um ein Tier und es ist eigentlich egal ob Hamster, Papagei oder Hund, man darf doch ein Lebewesen nur weil man einen Weg sucht den Mieter los zu werden um Kosten zu sparen, nicht leiden lassen.

Dieser neue Eigentümer ist darauf spezialisiert sanierungsbedürftige Häuser aufzukaufen, seine eigene Aussage und nun möchte er die Kosten für meine Unterbringung während der Instandsetzung sparen, sowie die für auf und Abbau meiner Möbel (obwohl ich ihm gesagt habe das ich gleich die Hälfte meine Möbel entsorgen würde da ich nach der Instandsetzung die Wohnung neu einrichten möchte, es könnten alle Möbel einfach in ein Zimmer gestellt werden und nur ein Schrank müsste wirklich abgebaut werden) zusätzlich will dieser neue Eigentümer aber auch die volle Miete für die Wohnung obwohl sie unbewohnbar ist während der Arbeiten zusätzlich zu dem das ich meine Unterbringung in einer anderen Wohnung auch noch zahlen soll.
Dann möchte er 30 Euro mehr Netto Miete, dazu habe ich ja gesagt, weil es daran echt nicht scheitern soll.
Neuen Mietvertrag, Zusatzvereinbarungen
aber er will sie mir nicht vorher zeigen damit mein Anwalt sie anschauen kann und er will mir auch keine Bestätigung der Arbeiten vor ab geben, da er das als Modernisierung deklarieren will, was es nun mal nicht ist.

Ich verstehe das er hohe Kosten hat, aber er wusste es vorher und ich habe ihm z.b. gesagt, das er die älteren Türen lassen kann, ich würde die selber anschleifen und streichen. Ich brauch auch keinen Laminat, die Böden sollen sich nur einfach nicht mehr durchbiegen und die Dielen festgemacht werden und die morschen Dielen in der Küche durch die undichte Dusche und das undichte Wasserrohr müssen ausgetauscht werden. Er sollte mir sagen, wie viel er für den Bodenbelag je qm zahlen würde und ich suche mir einen PVC aus und zahl die Differenz drauf.

Das jetzt über meinen Hund austragen zu wollen ist einfach eine Sauerei und da brauche ich mir nicht solche Texte wie von Ingerosa die einfach nicht einsehen will das es auch Mieter gibt die zurecht Mindern und nicht um einfach nur Geld zu sparen oder wie sie es mir in einem anderen Thread unterstellt hat, streitsüchtig sind. Obwohl mich der Vermieter verklagt und vor Gericht lügt und nicht umgekehrt.

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zum eigentlichen Thema: ich werde jetzt abwarten was dieser neue Eigentümer macht. Der Hund bleibt wo er ist. Ich gebe keine Papiere raus, weil ich einfach keine Lust mehr habe mir diese Schikanen gefallen zu lassen und dann muss das halt ein Richter entscheiden. Im Nachbarhaus haben die Vermieter das gleiche versucht dort hat der Richter den Mietern recht gegeben und der Hund darf bleiben.
 
  • Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters Beitrag #20

weigela

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Im Nachbarhaus haben die Vermieter das gleiche versucht dort hat der Richter den Mietern recht gegeben und der Hund darf bleiben.
NOCHMAL:
man müsste erstmal wissen was genau in deinem mietvertrag drinsteht bezüglich tierhaltung bzw. hundehaltung.
ohne das kann dir niemand sagen ob du im recht bist oder nicht.
da nutzen dir beispiele von anderen häusern garnichts, auch nicht der mietvertrag deiner wohnungsnachbarin.
 
Thema:

Stillschweigendes Einverständnis des Vermieters

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