lebo
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Hallo,
ich brauche gerade ein wenig Rat und hoffe dass sich vielleicht jemand von Vermieter- oder Mieterseite findet der mir etwas weiterhelfen kann. Ich wohne seit 3 Jahren in einer WG in einer Wohnung die zwar relativ gut in Schuss ist aber auf jeden Fall abgewohnt und seit Ewigkeiten hat der Vermieter keine großen Renovierungen dort durchgeführt, immer dann das Nötigste wenn man es einfordert halt.
Nun haben wir trotz einem normalen Heizverhalten (den Anforderungen des Mietvertrags auf jeden Fall entsprechend) und regelmäßigem Lüftens (täglich und nicht nur auf Kipp) in allen Räumen vereinzelt Stockflecken. In einem Raum ist das Problem bekannt und dort ist die letzten zwei Jahre immer im Herbst/Winter das selbe aufgetreten, wurde aber durch einen Maler beseitigt und der Vermieter hat die Kosten übernommen, ohne ein Fehlverhalten unsererseits zu vermuten.
Nun haben wir ihm das Problem erneut mitgeteilt, aber nach 3-4 Wochen ein Schreiben bekommen, dass wir innerhalb von zwei Wochen alle Schäden/Stockflecken zu beheben haben. Die Forderung beruht auf einer anscheinend mündlichen Aussage des Malers dem Vermieter gegenüber, dass es durch Fehlverhalten der Mieter hervorgerufen ist und nicht baulicher Art, welche wir jedoch nicht nachvollziehen können. Als der Maler da war wurde uns etwas anderes gesagt, nach dem Motto bei unsanierten Nachkriegsbauten kann es gut sein und auftreten ohne falsches Verhalten. Nun ist meine Frage: Ist der Vermieter seiner Nachweispflicht durch eine mündliche und etwas fragliche Aussage nachgekommen oder bedarf es einer schriftlichen Feststellung des Handwerkers die wir einsehen dürfen? Und wie könnten wir im möglichen Falle beweisen dass Lüften und Heizen in einem unserer Meinung nach angemessenen Umfang geschehen ist? Die Wohnung ist im obersten Stockwerk und liegt an einem Treppenhaus mit undichten und einfachverglasten Fenstern, die wahrscheinlich nie erneuert wurden nach Bau des Hauses. Auch unsere Wohnungstür ist alt und hat keine Dichtungen und hat einen großen Spalt, somit sind die Vorraussetzungen des Hauses nicht die Besten.
Vielen Dank für die Hilfe!
Beste Grüße
Lennart
ich brauche gerade ein wenig Rat und hoffe dass sich vielleicht jemand von Vermieter- oder Mieterseite findet der mir etwas weiterhelfen kann. Ich wohne seit 3 Jahren in einer WG in einer Wohnung die zwar relativ gut in Schuss ist aber auf jeden Fall abgewohnt und seit Ewigkeiten hat der Vermieter keine großen Renovierungen dort durchgeführt, immer dann das Nötigste wenn man es einfordert halt.
Nun haben wir trotz einem normalen Heizverhalten (den Anforderungen des Mietvertrags auf jeden Fall entsprechend) und regelmäßigem Lüftens (täglich und nicht nur auf Kipp) in allen Räumen vereinzelt Stockflecken. In einem Raum ist das Problem bekannt und dort ist die letzten zwei Jahre immer im Herbst/Winter das selbe aufgetreten, wurde aber durch einen Maler beseitigt und der Vermieter hat die Kosten übernommen, ohne ein Fehlverhalten unsererseits zu vermuten.
Nun haben wir ihm das Problem erneut mitgeteilt, aber nach 3-4 Wochen ein Schreiben bekommen, dass wir innerhalb von zwei Wochen alle Schäden/Stockflecken zu beheben haben. Die Forderung beruht auf einer anscheinend mündlichen Aussage des Malers dem Vermieter gegenüber, dass es durch Fehlverhalten der Mieter hervorgerufen ist und nicht baulicher Art, welche wir jedoch nicht nachvollziehen können. Als der Maler da war wurde uns etwas anderes gesagt, nach dem Motto bei unsanierten Nachkriegsbauten kann es gut sein und auftreten ohne falsches Verhalten. Nun ist meine Frage: Ist der Vermieter seiner Nachweispflicht durch eine mündliche und etwas fragliche Aussage nachgekommen oder bedarf es einer schriftlichen Feststellung des Handwerkers die wir einsehen dürfen? Und wie könnten wir im möglichen Falle beweisen dass Lüften und Heizen in einem unserer Meinung nach angemessenen Umfang geschehen ist? Die Wohnung ist im obersten Stockwerk und liegt an einem Treppenhaus mit undichten und einfachverglasten Fenstern, die wahrscheinlich nie erneuert wurden nach Bau des Hauses. Auch unsere Wohnungstür ist alt und hat keine Dichtungen und hat einen großen Spalt, somit sind die Vorraussetzungen des Hauses nicht die Besten.
Vielen Dank für die Hilfe!
Beste Grüße
Lennart